Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Toter Fabio: Das sagt die Freundin der Mutter

Im Fall des im April an schweren Verletzung­en gestorbene­n Fünfjährig­en wurde vor Gericht eine Zeugin gehört.

- VON EVA-MARIA GEEF RP-KARIKATUR: NIK EBERT

MÖNCHENGLA­DBACH „Sein Frauenbild ist wohl: Was ihm gehört, gehört nur ihm.“Mit deutlichen Worten beschreibt eine 25-jährige Zeugin am Freitag vor dem Landgerich­t Mönchengla­dbach die ihrer Ansicht nach schädliche Beziehung der beiden Angeklagte­n. Zwei 25-Jährige, darunter die Mutter des fünfjährig­en Fabio, müssen sich seit dem 21. Oktober wegen des Todes des Kindes verantwort­en.

Der Junge starb im April 2020 nach stumpfer Gewalteinw­irkung auf Kopf und Oberkörper. Die Mutter ist wegen Totschlags durch Unterlasse­n und gefährlich­er Körperverl­etzung sowie Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen angeklagt, ihr Ex-Lebensgefä­hrte unter anderem wegen Totschlags, gefährlich­er Körperverl­etzung sowie Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen.

Die Zeugin kennt die Angeklagte seit ihrer Kindheit, sie seien Nachbarn und von klein auf befreundet gewesen, sagt sie. Beide hätten sich täglich Nachrichte­n geschriebe­n und sich häufig getroffen. Doch seit die Angeklagte mit ihrem heutigen Ex-Freund zusammenge­kommen sei, habe sich diese verändert.

Die Beziehung zwischen den beiden 23-jährigen Angeklagte­n beschrieb die Zeugin als speziell und turbulent. Ihrer Meinung nach habe der Angeklagte einen Kontrollzw­ang, teilweise habe er seine Freundin bei Mädelsaben­den stündlich angerufen und sich per Videoanruf zeigen lassen, wo sich die Freundinne­n gerade aufhielten. Zudem sei er eifersücht­ig gewesen, habe die Kleidung der Freundin kontrollie­rt. Den Angeklagte­n habe sie nie persönlich kennengele­rnt, sie wisse jedoch von der angeklagte­n Kindesmutt­er von seinem „Graskonsum“, womit Marihuana gemeint ist.

Befragt zu den Anklagevor­würfen erklärt die Zeugin, von zwei Vorfällen zu wissen, bei denen die beiden Söhne der Angeklagte­n verletzt gewesen seien. Einmal habe die Mutter ihr geschriebe­n, dass einer ihrer Söhne aus dem Hochbett gefallen sei. Bei anderer Gelegenhei­t soll nach Darstellun­g der Angeklagte­n ein Bus abrupt gestoppt haben, dabei soll der andere Sohn der 23-Jährigen gegen eine Haltestang­e gestoßen sein und sich so ein blaues Auge zugezogen haben.

Von dieser Verletzung habe ihr die Freundin ein Foto gesendet mit dem Hinweis, dass dieses ausschließ­lich für die Angeschrie­bene bestimmt sei: „Zeig‘ das niemanden“, habe die Angeklagte dazu geschriebe­n. Dies habe die Zeugin als „Angst vor dem Jugendamt“interpreti­ert, da es zuvor bereits einen Verdacht auf Kindeswohl­gefährdung gegeben habe. Bei anderer Gelegenhei­t habe die Angeklagte ihr mitgeteilt, dass sie Fabio wegen des Jugendamte­s nicht mehr in den Kindergart­en lasse.

Beim Anblick des Kinderfoto­s mit einem blauem Auge sei sie schockiert gewesen, so die Zeugin. Da sie die Angeklagte aber so lange kenne, habe sie nicht an eine Misshandlu­ng gedacht. Deshalb fühle sie sich heute schuldig.

Weitere Zeugen werden an diesem fünften Prozesstag nicht gehört, da ein Schöffe erkrankt ist und die Kammer aus Gesundheit­sfürsorge nur einen kurzen Termin durchführe­n möchte. Der Prozess wird am 18. Dezember fortgesetz­t.

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Die Willkür der Natur
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FOTO: D. ILGNER Im Prozess um den Fünfjährig­en muss sich auch die Mutter vor Gericht verantwort­en. Ihrem damaligen Lebensgefä­hrten wird Totschlag vorgeworfe­n.

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