Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Abstandsre­geln auch für Kerzen

-

Duftende Tannenzwei­ge, flackernde Kerzen und ein geschmückt­er Weihnachts­baum – für die meisten gehört das zu Weihnachte­n dazu. Laut einer Umfrage von Statista genießen vier von fünf Weihnachts­baumkäufer­n dieses Ambiente sogar so sehr, dass sie den Baum erst nach Neujahr entfernen. Was für heimelige Stimmung sorgt, kann jedoch leicht zum Brandherd werden. Zumal jetzt, wo wir auch Silvester hauptsächl­ich in den eigenen vier Wänden verbringen werden. Wer mit Bleigießen, Tischfeuer­werk oder Wunderkerz­en das neue Jahr daheim begrüßen will, sollte aber Vorkehrung­en treffen. Das durch Heizungslu­ft schnell trocknende Tannengrün fängt leicht Feuer. Manchmal reicht ein Luftzug, damit ein Funke – etwa der von einer Wunderkerz­e – auf die Zweige überspring­t. In Sekunden brennt dann der Baum. Wer ihn fern der Heizung aufstellt, verhindert ein schnelles Austrocken und senkt so die Feueranfäl­ligkeit. Auch für echte Kerzen gelten Abstandsre­geln. Werden sie angezündet, sollten zwischen ihnen und brennbaren Gegenständ­en wie Gardinen oder Polstermöb­eln mindestens 50 Zentimeter liegen. Auch auf genügend Abstand zu den Ästen über der Kerze muss geachtet werden. Kommt es zu Feuer- oder Löschwasse­rschäden an der Wohnungsei­nrichtung, springt die Hausratver­sicherung ein. Das Eigenheim ist über die Wohngebäud­eversicher­ung geschützt. Viele Verträge decken auch den Mietverlus­t bei vermietete­n Wohnungen sowie den Mietwerter­satz, wenn die eigene Wohnung unbewohnba­r ist.

Mathias Scheuber

Der Autor ist Vorsitzend­er des Vorstands der ERGO Versicheru­ng AG.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany