Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Wie Schulen und Kitas jetzt herunterfahren
Die ab Montag geltenden Regeln befreien Schüler von der Präsenzpflicht und schicken ältere Jahrgänge zurück ins Homeschooling.
DÜSSELDORF Von Montag an gelten an Schulen und Kitas landesweit wieder neue Bestimmungen bis zu den Weihnachtsferien. Was Eltern, Erzieher, Lehrer und Schüler nun wissen müssen.
Welche Schüler müssen ab Montag zu Hause bleiben?
In den Klassen 8 bis 13 wird in der Woche vor den vorgezogenen Weihnachtsferien nur noch Distanzunterricht erteilt. Ob die Jugendlichen dann im Homeschooling digital unterrichtet werden oder Aufgaben per E-Mail und auf anderem Wege erhalten, bleibt den Schulen überlassen. Die Teilnahme am Distanzlernen ist verpflichtend: Nur die Präsenzpflicht ist ausgesetzt, nicht die Schulpflicht.
Was gilt für die jüngeren Schüler?
In den Klassen 1 bis 7 dürfen die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder in die Schule gehen oder ob sie wie die älteren Schüler daheim lernen sollen. Wenn die Kinder zu Hause bleiben sollen, reicht eine schriftliche Mitteilung an die Schule. Die Eltern geben dabei an, ab wann ihr Kind ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember. Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen von Tag zu Tag ist nicht möglich.
Was gilt für Kinder mit Handicap?
Für Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, müsse diese in Absprache mit den Eltern sichergestellt werden, heißt es in der Schulmail des Ministeriums.
Werden Klausuren und Klassenarbeiten trotzdem geschrieben?
Lehrer sollen prüfen, ob die Prüfungen verschoben werden können oder ganz ausfallen. Sollte beides nicht möglich sein, müssen die Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit in die Schule kommen. Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere abschlussrelevante Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt.
Wie lange dauern die Weihnachtsferien?
Die Weihnachtsferien in NRW enden planmäßig am 6. Januar. Aber auch am 7. und 8. Januar 2021 findet kein Unterricht statt. Es handelt sich dabei aber um unterrichtsfreie Tage, nicht um Ferien.
Warum hat die Landesregierung nicht einfach die Weihnachtsferien verlängert?
Über die Ferienregelungen entscheidet die Kultusministerkonferenz aller Bildungsminister der Bundesländer gemeinsam. Außerdem haben die Lehrer an unterrichtsfreien Tagen nicht frei, sondern sie beschäftigen sich in dieser Zeit anderweitig mit schulischen Angelegenheiten.
Was gilt für Berufskollegs?
Hier entscheidet die Schulleitung in eigener Verantwortung, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht sinnvoll umsetzbar ist.
Warum hat das Schulministerium jetzt so kurzfristig noch einmal neue Maßnahmen getroffen?
Die Schulministerin begründet die Schritte mit einer anhaltend problematischen Infektionslage und damit, dass sich NRW einer länderübergreifenden Vorgehensweise anschließen müsse.
Was gilt für die Kitas?
Der Kita-Betrieb soll vom 14. Dezember bis zum 10. Januar auf ein Minimum reduziert werden. Gleichzeitig sollen aber Eltern, die eine Betreuung für ihre Kinder brauchen, diese auch bekommen .„ Die Betreuungsg ar antiegilt:K inder, für die der Besuch in ihrem Kinder tages betreuung san gebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuung san gebot “, hieß es im Familien ministerium. Dies gelte auch für private Gründe. Ein Betretungsverbot der Kitas wie im Frühjahr gibt es nicht.
Wie soll die Betreuung in Kitas dann zurückgefahren werden?
Das Familienministerium richtet einen dringenden Appell an alle Eltern, die Kita-Betreuung nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Die Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren seien für viele Familien ohnehin arbeitsfreie Tage. „Wir bitten alle Eltern: Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren, und bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung!“, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums.