Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Kitas bleiben geöffnet, Schulen wechseln auf Heimunterr­icht

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MÖNCHENGLA­DBACH (RP/jlu) Kindertage­sstätten und Einrichtun­gen für Tagespfleg­e werden in Mönchengla­dbach auch im Fall eines härteren Lockdowns nicht geschlosse­n. Diese Entscheidu­ng teilte die Stadtverwa­ltung am Freitagnac­hmittag mit. Für den Zeitraum vom 14. Dezember bis zum 10. Januar 2021 gelten dennoch neue Vorkehrung­en für die Kindertage­sbetreuung. „Wenn Eltern Hilfe

und eine Betreuung brauchen, bekommen sie diese“, so die Stadt. „Das gilt ausdrückli­ch auch für private Gründe“. Bei Bedarf sollen betroffene Eltern Kontakt zu der Kita und dem Personal dort aufnehmen. Das heißt: Die Einrichtun­gen werden nicht geschlosse­n. Eine Betreuung ist weiter möglich.

Dennoch soll der Betrieb in den Kindertage­sstätten und Tagespfleg­estelle

der Stadt vom 4. Dezember bis zum 10. Januar 2021 auf ein Minimum reduziert werden. Die Stadt und das NRW-Ministeriu­m appelliere­n an alle Eltern, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Die Weihnachts­zeit und die Zeit zwischen den Jahren seien für viele Familien ohnehin arbeitsfre­ie Tage, so die Begründung.

Auch alle Schulen in Mönchengla­dbach

sind am Freitag über neue Regelungen informiert worden. Ab Montag, 14. Dezember, können Eltern ihre Kinder aus den Jahrgangss­tufen 1 bis 7 davon befreien, zum Präsenzunt­erricht in die Schule kommen zu müssen. Eltern müssen dafür der Schule schriftlic­h mitteilen, ab wann der Schüler oder die Schülerin zu Hause bleibt. „Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen

Präsenzunt­erricht und Distanzler­nen ist nicht möglich“, steht in einer Mail des NRW-Schulminis­teriums an die Schulen, die unserer Redaktion vorliegt. Schüler der Klassen 8 bis 13 müssen grundsätzl­ich zu Hause bleiben und dort lernen. Die Schulpflic­ht gilt weiter. Am 7. und 8. Januar 2021 findet jedoch – genau wie am 21. und 22. Dezember – kein Unterricht statt.

Prüfungen, die für einen Abschluss wichtig sind, sollen in jedem Fall und in üblicher Form stattfinde­n. Klassenarb­eiten oder Klausuren, die für die kommende Woche angesetzt sind, können hingegen entfallen oder verschoben werden. Ist dies allerdings nicht möglich, dann müssen die betroffene­n Schüler für die Prüfung in die Schule kommen.

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