Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Kitas bleiben geöffnet, Schulen wechseln auf Heimunterricht
MÖNCHENGLADBACH (RP/jlu) Kindertagesstätten und Einrichtungen für Tagespflege werden in Mönchengladbach auch im Fall eines härteren Lockdowns nicht geschlossen. Diese Entscheidung teilte die Stadtverwaltung am Freitagnachmittag mit. Für den Zeitraum vom 14. Dezember bis zum 10. Januar 2021 gelten dennoch neue Vorkehrungen für die Kindertagesbetreuung. „Wenn Eltern Hilfe
und eine Betreuung brauchen, bekommen sie diese“, so die Stadt. „Das gilt ausdrücklich auch für private Gründe“. Bei Bedarf sollen betroffene Eltern Kontakt zu der Kita und dem Personal dort aufnehmen. Das heißt: Die Einrichtungen werden nicht geschlossen. Eine Betreuung ist weiter möglich.
Dennoch soll der Betrieb in den Kindertagesstätten und Tagespflegestelle
der Stadt vom 4. Dezember bis zum 10. Januar 2021 auf ein Minimum reduziert werden. Die Stadt und das NRW-Ministerium appellieren an alle Eltern, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Die Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren seien für viele Familien ohnehin arbeitsfreie Tage, so die Begründung.
Auch alle Schulen in Mönchengladbach
sind am Freitag über neue Regelungen informiert worden. Ab Montag, 14. Dezember, können Eltern ihre Kinder aus den Jahrgangsstufen 1 bis 7 davon befreien, zum Präsenzunterricht in die Schule kommen zu müssen. Eltern müssen dafür der Schule schriftlich mitteilen, ab wann der Schüler oder die Schülerin zu Hause bleibt. „Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen
Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich“, steht in einer Mail des NRW-Schulministeriums an die Schulen, die unserer Redaktion vorliegt. Schüler der Klassen 8 bis 13 müssen grundsätzlich zu Hause bleiben und dort lernen. Die Schulpflicht gilt weiter. Am 7. und 8. Januar 2021 findet jedoch – genau wie am 21. und 22. Dezember – kein Unterricht statt.
Prüfungen, die für einen Abschluss wichtig sind, sollen in jedem Fall und in üblicher Form stattfinden. Klassenarbeiten oder Klausuren, die für die kommende Woche angesetzt sind, können hingegen entfallen oder verschoben werden. Ist dies allerdings nicht möglich, dann müssen die betroffenen Schüler für die Prüfung in die Schule kommen.