Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Stadt will mehr Qualität in Kindertagespflege
Berufstätige Eltern brauchen flexible Kinderbetreuung. Das „Traumland“bietet Randzeiten-Betreuung, ab nächsten Sommer werden in allen städtischen Kindertagesstätten „Flexferien“organisiert. Für Kindertagespflege gelten ab Januar höhere Qualitätskriterien.
HÜCKELHOVEN Gerade in der Corona-Pandemie sahen sich Eltern vor Probleme in der Kinderbetreuung gestellt, wenn Kinder kurzfristig untergebracht werden müssen und Familienmitglieder dies nicht übernehmen können. In Hückelhoven ist da auch das Jugendamt flexibel. „In Hückelhoven bieten wir im Familien-Zentrum Traumland ab 16 Uhr bis 19 Uhr eine Randzeitenbetreuung an, der zuständige Mitarbeiter holt Kinder in ihren Stammeinrichtungen ab“, erklärt Jugendamtsleiter Frank Martin. „Diese Randzeitenbetreuung gilt nicht nur für Kinder in städtischen Einrichtungen, sondern auch für Kinder aus anderen Kitas.“Insgesamt gebe es fünf Plätze. „Die sind zurzeit belegt, die Nachfrage ist allerdings auch nicht höher“, so Martin. Die reguläre Öffnungszeit in den kommunalen Kitas ist von 7 bis 16.30 Uhr, das Familienzentrum Traumland hat bis 17 Uhr geöffnet. Die Arbeiterwohlfahrt (Awo) bietet Öffnungszeiten von 7 bis 17 Uhr an.
Bereits jetzt in den meisten, ab nächsten Sommer in allen städtischen Kindertagesstätten werden so genannte Flexferien angeboten: Die
Einrichtungen sind in den Sommerferien geöffnet, eine Betreuung für maximal drei Wochen ist in dieser Zeit möglich. Über den „Kita-Navigator“können Eltern ihre Kinder bei bis zu vier Kindergärten vormerken lassen. Braucht ein Kind ganz akut, also in einem besonders dringenden Fall, einen Platz, können sich Eltern an die Kindergartenabteilung in der Verwaltung wenden (Telefon 02433 82421 oder 02433 82410). In der Tagespflege, ein wichtiger Baustein in der Betreuung der unter Dreijährigen in der Stadt, gibt es noch die Möglichkeit eines flexiblen Ferienangebotes für Grundschulkinder.
In Zukunft unterliegt die Kindertagespflege – die Bedarfsplanung weist für das aktuelle Kitajahr 140 Plätze aus – neuen Richtlinien. Die Stadt Hückelhoven nimmt laut Sozialdezernent Thorsten de Haas Änderungen vor, „um die Qualität der Betreuung und gleichzeitig die Situation der Tagespflegepersonen zu verbessern“. So werde die Weiterbildung aufgestockt, Stundensätze werden angehoben und eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewährt. Die vom Jugendhilfeausschuss jüngst einstimmig befürworteten neuen Richtlinien muss der Stadtrat am 16. Dezember noch beschließen. Sie sollen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Kindertagespflege ist eine wichtige Säule im Betreuungsangebot der Stadt für die Kleinen unter drei
Jahren. Das zeigte sich gerade auch bei der „Notbetreuung“von Kindern, deren Eltern während der ersten Hochphase der Pandemie in der „systemrelevanten Infrastruktur“arbeiten. Sie konnten sich auf Kindertagespflege verlassen, betonte die Verwaltung im Ausschuss.
Nachdem der Landtag Ende November 2019 das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in das Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung geändert hat, musste sich
die bisherige Praxis in der Kindertagespflege verändern. Kreisweit wurden dazu Gespräche auf der Ebene der Jugendamtsleiter geführt.
Für fremde Kinder einfach Platz und Zeit zur Verfügung zu stellen, reicht lange nicht. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater muss sich qualifizieren nach den Vorgaben des Deutschen Jugendinstitutes und des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Das Qualitätshandbuch schreibt im ersten Ausbildungsschritt 160 Unterrichtseinheiten, 80 Stunden Praktikum und etwa 100 Selbstlern-Einheiten fest. Dann kann die Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kinder erteilt werden. Die Gesamtqualifikation muss nach zwei Jahren abgeschlossen sein, frühestens nach einem Jahr kann die höchste Vergütungsstufe erfolgen. Die Stadt berät und fördert auch Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen (Großtagespflege).
Für die Stadt werden sich durch die neuen Anforderungen die laufenden Kosten ab 2021 bei gleichbleibenden Fallzahlen um rund 130.000 Euro (14 Prozent) erhöhen. Außerdem erhöhen sich die Qualifizierungskosten je Tagespflegeperson, die die Stadt übernimmt, um mehr als das Doppelte von derzeit 900 Euro auf mehr als 2000 Euro.