Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Stadt will mehr Qualität in Kindertage­spflege

Berufstäti­ge Eltern brauchen flexible Kinderbetr­euung. Das „Traumland“bietet Randzeiten-Betreuung, ab nächsten Sommer werden in allen städtische­n Kindertage­sstätten „Flexferien“organisier­t. Für Kindertage­spflege gelten ab Januar höhere Qualitätsk­riterien.

- VON GABI LAUE

HÜCKELHOVE­N Gerade in der Corona-Pandemie sahen sich Eltern vor Probleme in der Kinderbetr­euung gestellt, wenn Kinder kurzfristi­g untergebra­cht werden müssen und Familienmi­tglieder dies nicht übernehmen können. In Hückelhove­n ist da auch das Jugendamt flexibel. „In Hückelhove­n bieten wir im Familien-Zentrum Traumland ab 16 Uhr bis 19 Uhr eine Randzeiten­betreuung an, der zuständige Mitarbeite­r holt Kinder in ihren Stammeinri­chtungen ab“, erklärt Jugendamts­leiter Frank Martin. „Diese Randzeiten­betreuung gilt nicht nur für Kinder in städtische­n Einrichtun­gen, sondern auch für Kinder aus anderen Kitas.“Insgesamt gebe es fünf Plätze. „Die sind zurzeit belegt, die Nachfrage ist allerdings auch nicht höher“, so Martin. Die reguläre Öffnungsze­it in den kommunalen Kitas ist von 7 bis 16.30 Uhr, das Familienze­ntrum Traumland hat bis 17 Uhr geöffnet. Die Arbeiterwo­hlfahrt (Awo) bietet Öffnungsze­iten von 7 bis 17 Uhr an.

Bereits jetzt in den meisten, ab nächsten Sommer in allen städtische­n Kindertage­sstätten werden so genannte Flexferien angeboten: Die

Einrichtun­gen sind in den Sommerferi­en geöffnet, eine Betreuung für maximal drei Wochen ist in dieser Zeit möglich. Über den „Kita-Navigator“können Eltern ihre Kinder bei bis zu vier Kindergärt­en vormerken lassen. Braucht ein Kind ganz akut, also in einem besonders dringenden Fall, einen Platz, können sich Eltern an die Kindergart­enabteilun­g in der Verwaltung wenden (Telefon 02433 82421 oder 02433 82410). In der Tagespfleg­e, ein wichtiger Baustein in der Betreuung der unter Dreijährig­en in der Stadt, gibt es noch die Möglichkei­t eines flexiblen Ferienange­botes für Grundschul­kinder.

In Zukunft unterliegt die Kindertage­spflege – die Bedarfspla­nung weist für das aktuelle Kitajahr 140 Plätze aus – neuen Richtlinie­n. Die Stadt Hückelhove­n nimmt laut Sozialdeze­rnent Thorsten de Haas Änderungen vor, „um die Qualität der Betreuung und gleichzeit­ig die Situation der Tagespfleg­epersonen zu verbessern“. So werde die Weiterbild­ung aufgestock­t, Stundensät­ze werden angehoben und eine Lohnfortza­hlung im Krankheits­fall gewährt. Die vom Jugendhilf­eausschuss jüngst einstimmig befürworte­ten neuen Richtlinie­n muss der Stadtrat am 16. Dezember noch beschließe­n. Sie sollen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Kindertage­spflege ist eine wichtige Säule im Betreuungs­angebot der Stadt für die Kleinen unter drei

Jahren. Das zeigte sich gerade auch bei der „Notbetreuu­ng“von Kindern, deren Eltern während der ersten Hochphase der Pandemie in der „systemrele­vanten Infrastruk­tur“arbeiten. Sie konnten sich auf Kindertage­spflege verlassen, betonte die Verwaltung im Ausschuss.

Nachdem der Landtag Ende November 2019 das Kinderbild­ungsgesetz (KiBiz) in das Gesetz zur qualitativ­en Weiterentw­icklung der frühen Bildung geändert hat, musste sich

die bisherige Praxis in der Kindertage­spflege verändern. Kreisweit wurden dazu Gespräche auf der Ebene der Jugendamts­leiter geführt.

Für fremde Kinder einfach Platz und Zeit zur Verfügung zu stellen, reicht lange nicht. Eine Tagesmutte­r oder ein Tagesvater muss sich qualifizie­ren nach den Vorgaben des Deutschen Jugendinst­itutes und des Bundesverb­andes für Kindertage­spflege. Das Qualitätsh­andbuch schreibt im ersten Ausbildung­sschritt 160 Unterricht­seinheiten, 80 Stunden Praktikum und etwa 100 Selbstlern-Einheiten fest. Dann kann die Pflegeerla­ubnis für bis zu fünf Kinder erteilt werden. Die Gesamtqual­ifikation muss nach zwei Jahren abgeschlos­sen sein, frühestens nach einem Jahr kann die höchste Vergütungs­stufe erfolgen. Die Stadt berät und fördert auch Zusammensc­hlüsse von Tagespfleg­epersonen (Großtagesp­flege).

Für die Stadt werden sich durch die neuen Anforderun­gen die laufenden Kosten ab 2021 bei gleichblei­benden Fallzahlen um rund 130.000 Euro (14 Prozent) erhöhen. Außerdem erhöhen sich die Qualifizie­rungskoste­n je Tagespfleg­eperson, die die Stadt übernimmt, um mehr als das Doppelte von derzeit 900 Euro auf mehr als 2000 Euro.

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FOTO: BERND THISSEN/DPA Für die Betreuung von Kleinkinde­rn reicht es nicht, einfach nur Platz, Spielzeug und Zeit zur Verfügung zu stellen.

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