Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Wahlergebn­is ist trotz Einspruchs der CDU gültig

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MÖNCHENGLA­DBACH (angr) Die Kommunalwa­hl vom 13. September ist gültig. Die Erkenntnis ist wenig überrasche­nd, aber sie ist neu. Denn es hat zwei Beschwerde­n gegen das Wahlergebn­is gegeben, über die entschiede­n werden musste. Eine davon kam von der CDU, die eine offenkundi­ge Panne im Vorfeld der Wahl monierte.

Demnach wurden nicht alle von der Partei bestimmten Ersatzbewe­rber für die Wahlen der Bezirksver­tretungen berücksich­tigt. Auch fehlte ein Ersatzbewe­rber für die Wahl zum Stadtrat. Die Union macht dafür einen Übermittlu­ngsfehler der von der Stadt gestellten Software verantwort­lich und betont, sie habe sämtliche Wahlprotok­olle in Kopie der Verwaltung vorgelegt. Bereits im

August hatte die Union die fehlenden Wahlvorsch­läge gerügt, nachdem dies bei der Sitzung des Wahlaussch­usses aber auch den dortigen CDU-Vertretern offenbar gar nicht aufgefalle­n war. Wenige Tage nach der Kommunalwa­hl legte die CDU Einspruch in Form eines Wahlprüfun­gsverfahre­ns ein.

Für die Stadt gibt es aber keinen Grund, am Wahlergebn­is zu zweifeln. Es sei ausgeschlo­ssen, dass die fehlenden Ersatzbewe­rber das Ergebnis beeinfluss­t hätten, die Wahl deshalb ungültig und folglich eine Neuwahl vonnöten wäre. Auch habe der Wahlleiter seine Pflichten nicht verletzt. Der Wahlaussch­uss schloss sich der Einschätzu­ng an. Auch der Hauptaussc­huss stimmte so ab – dort enthielt sich die CDU.

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