Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Einkaufen fast nur noch auf Bestellung
Trotz Lockdown kann bei vielen Geschäften noch Ware geordert werden. Sie kann an der Ladentür abgeholt werden. In Düsseldorf und am Niederrhein machen viele Firmen mit. Fahrradshops dürfen reparieren, aber nicht verkaufen.
DÜSSELDORF Wie hart wird der neue Lockdown in NRW? Im Obi-Baumarkt in Velbert stellt sich am Dienstag eine Mitarbeiterin auf die Schließung zum 10. Januar ein. Sie verschenkt Blumentöpfe, die nicht mehr verkaufbar seien, Kalender für das neue Jahr sind schon jetzt im Preis um 50 Prozent im reduziert. Am Ausgang sagt ein Verkäufer, eventuell ginge es doch weiter: „Wir prüfen, ob Kunden Waren am Telefon bestellen können“, sagt er: „Dann übergeben wir auf dem Parkplatz die Waren.“Ab diesem Mittwoch startet der neue harte Lockdown – und der Handel sucht nach Lösungen, um das so wichtige Weihnachtsgeschäft zu retten. Wir erklären, welche Vorgaben in NRW laut neuer Corona-Schutzverordnung gelten.
Abholerlaubnis Die wohl wichtigste Regel für NRW ist, dass zwar fast alle Geschäfte für Bücher, Spielzeug, Küchenbedarf und Co. schließen müssen, Kunden aber online oder per Telefon Waren bestellen können, die sie abholen. „Dieses Angebot nutzen hunderte Geschäfte sowohl in Düsseldorf wie in vielen kleineren Städten“, sagt eine Sprecherin der Industrie- und Handelskamer Düsseldorf. Allerdings ist die Abholung nur „zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann“, heißt es in der Verordnung. Ein Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums konkretisiert, was das bedeutet: „Kunden können vorher per Überweisung bezahlt haben, sie können sich die Rechnung schicken lassen.“Auch Zahlung per EC-Karte oder Bargeld sei denkbar. „Wenn Kunden und Verkäufer sich nicht berühren, geht das in Ordnung.“
Vorreiter Schon beim ersten Lockdown hat der bekannte Düsseldorfer Kamerahändler Leistenschneider großen Erfolg mit digital bestellter Ware gehabt, das Geschäft wird nun wieder intensiviert. „Die Leute stöbern im digitalen Katalog, wir übergeben die Waren nach Vereinbarung“, sagt Inhaber Andreas Leistenschneider. Der Markenanbieter Franzen auf der Königsallee bietet während des Lockdown Videoberatung für Käufer an. Abgeholt wird mit Termin. Der Modehändler P&C fährt das Abholangebot während des Lockdown aber runter. „Das lohnt sich nicht“, sagt der Düsseldorfer Geschäftsleiter Norbert Sandrock. Man könne wegen einiger Abholer nicht die ganze Filiale öffnen.
Kommune In Korschenbroich am Niederrhein hat die Stadtverwaltung ein Online-Angebot aufgebaut, bei dem lokale Händler Informationen wie Mail-Adresse, Homepage und Telefonnummer hinterlegen können. Unter dem Motto „Heimatliebe in der Krise“finden sich mehr als 50 Angebote wie der örtliche Buchladen, ein Geschenkegeschäft oder Goldschmied. „So bringen wir den örtlichen Handel und Bürger besser zusammen“, sagt Wirtschaftsförderin Stefanie Bössem. Sie rät dazu, bei den Händlern einfach anzurufen.
Grünes Licht Geöffnet bleiben Wochenmärkte, Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsund Futtermittelmärkte.
Nebenverkauf Die Verordnung stellt klar, dass Betriebe mit den oben genannten Schwerpunkten „insgesamt“öffnen dürfen. Real, Aldi oder Lidl dürfen also weiterhin das Zusatzgeschäft mit Non-Food-Waren betreiben. Bei Handelsfirmen, die nur am Rande ein zugelassenes Geschäft betreiben, darf aber nur dieser Bereich öffnen. Dies würde bedeuten, dass Ikea seine Mitnahmeshops für Lebensmittel öffnen könnte, was aber nicht geschieht.
Werkstätten Werkstätten für Fahrräder und Autos bleiben offen, dürfen aber keinen unmittelbaren Verkauf betreiben. Die Ausnahme sind bestellte Waren, die nur abgeholt werden, oder Ersatzteile.
Baumärkte Der Betrieb von Bauund Gartenmärken ist nur noch zur Versorgung von Gewerbetreibenden erlaubt.
Weihnachtsbäume Weihnachtsbäume dürfen weiterhin angeboten und verkauft werden. Ebenso dürfen Einzelhändler öffnen, die „kurzfristig verderbliche Schnittund Topfblumen“verkaufen, also der Blumenladen um die Ecke. Der Konsum von Alkohol auf der Straße ist bis zum Ende des Lockdowns im Januar verboten. Feuerwerkskörper dürfen in diesen Jahr nicht verkauft werden.