Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

So funktionie­rt die Corona-Impfung

Die Impfzentre­n sind startklar, 53 davon liegen in NRW. Die Terminverg­abe läuft über eine Hotline, wenn der Impfstoff zugelassen ist. Als erstes sind über 80-Jährige an der Reihe und besonders gefährdete­s medizinisc­hes Personal.

- VON JAN DREBES UND ANTJE HÖNING

BERLIN/DÜSSELDORF Die Corona-Impfung rückt näher, die Impfzentre­n stehen, am 21. Dezember will die Europäisch­e Arzneimitt­el-Agentur über die Zulassung entscheide­n. 24 bis 72 Stunden später sollen die Impfungen beginnen, erklärte Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU).

Wer wird zuerst geimpft?

Da der Impfstoff zunächst nicht für alle reicht, legt Spahns Ministeriu­m die Reihenfolg­e fest. Ziel ist es, diejenigen zuerst zu impfen, die besonders gefährdet sind oder diese Menschen betreuen. Laut dem Entwurf der Verordnung zum „Anspruch auf Schutzimpf­ung gegen das Coronaviru­s“, der unserer Redaktion vorliegt, sollen als erste Gruppe („höchste Priorität“) über 80-Jährige geimpft werden sowie Bewohner und Pfleger in Alten- und Pflegeheim­en. Zu dieser Gruppe zählen auch ambulante Altenpfleg­er, Ärzte und Pfleger von Notaufnahm­en und Covid-Stationen. In der zweiten Gruppe („hohe Priorität“) sind über 70-Jährige an der Reihe, Personen, die dement sind oder eine Organspend­e erhalten haben, Ärzte und Pfleger mit mittlerem Risiko sowie Personen aus Obdachlose­n- und Asylbewerb­er-Unterkünft­en. Die Verordnung basiert auf Empfehlung­en der Ständigen Impfkommis­sion.

Wie geht es weiter?

Als dritte Gruppe („erhöhte Priorität“) folgen Personen über 60 Jahre oder mit Erkrankung­en wie etwa Diabetes, Krebs, Rheuma, Adipositas sowie Angehörige von Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, weitere Ärzte, Apotheken-Personal, Erzieher, Lehrer, relevante Regierungs­beamte, Mitarbeite­r im Handel, in der Pharma-, Energie-, Ernährungs- und Transportw­irtschaft. SPD-Generalsek­retär Lars Klingbeil forderte Spahn auf, schnell Klarheit zu schaffen: „Während Joe Biden versproche­n hat, dass in den ersten 100 Tagen seiner Amtszeit 100 Millionen Impfdosen verabreich­t werden, wissen wir in Deutschlan­d noch nicht sicher, welche Gruppen jetzt zuerst dran sind.“

Wo wird geimpft?

Zunächst in den jeweiligen Impfzentre­n, daneben gibt es mobile Einsatztea­ms, die etwa Altenheime besuchen. In Nordrhein-Westfalen sind 53 Impfzentre­n eingericht­et. In den Arztpraxen soll erst geimpft werden, wenn ein Impfstoff einfacher gehandhabt werden kann. Der Impfstoff von Biontech, der kurz vor der Zulassung steht, muss ultratiefg­ekühlt transporti­ert werden.

Wie bekomme ich einen Termin?

Die Kassenärzt­lichen Vereinigun­gen (KV) organisier­en die Terminverg­abe: „Unsere Strukturen stehen, ein groß dimensioni­ertes Callcenter ist startklar“, so der Sprecher der KV Nordrhein. „Die Berechtigt­en melden sich bei der Telefon-Hotline, machen zwei Termine aus und erhalten dann alle Informatio­nen wie den Aufklärung­sbogen, die sie zum Impfzentru­m mitbringen müssen.“

Noch ist der Startschus­s nicht gefallen, noch ist auch keine Terminverg­abe für die Impfung möglich. Man kann sich auch nicht beim Hausarzt vormerken lassen, wie es manche versuchen. Die Telefon-Hotline zur Terminverg­abe wird bundesweit die Nummer 116 117 sein, eine Onlineanme­ldung wird laut KV eventuell später möglich sein.

Kann ich einfach zum Impfzentru­m gehen?

Nein. Man benötigt einen Termin und muss unbedingt zur Gruppe der Personen gehören, die Anspruch auf eine Impfung haben.

Was muss man mitbringen?

Wer prioritär geimpft wird, muss seinen Anspruch nachweisen. Bei den über 80-Jährigen reicht der Personalau­sweis. Personen, die in einen Altenoder Pflegeheim betreut werden oder dort arbeiten, benötigen eine Bescheinig­ung der Einrichtun­g. Vorerkrank­te Personen, die als Gruppe drei an der Reihe sind, müssen ein ärztliches Zeugnis mitbringen. Die Praxis erhält für die Ausstellun­g der Bescheinig­ung fünf Euro plus 90 Cent beim Postversan­d, auch das ist in der Verordnung geregelt. Zudem erhält man bei der Terminverg­abe einen Bestätigun­gscode.

Was passiert im Impfzentru­m?

Der Bürger wird aufgeklärt und beraten, bei unklaren Symptomen auch untersucht. Er erhält die Impfung und bleibt für eine kurze Nachbeobac­htung dort, damit Ärzte bei einem möglichen Schock eingreifen können. Die Impfung ist freiwillig und für den Bürger gratis.

Darf man sich den Impfstoff aussuchen?

Nein. Zwar wird es voraussich­tlich Impfstoffe von verschiede­nen Hersteller­n geben, die auch auf unterschie­dlichen Technologi­en (wie mRNA- oder Vektorimpf­stoff) beruhen. Doch in dem Verordnung­sentwurf heißt es deutlich: „Der Anspruch beinhaltet nicht das Recht, den Impfstoff eines bestimmten Hersteller­s oder den Ort der Leistungse­rbringung zu wählen.“

Was ist bei Pannen?

Mögliche Nebenwirku­ngen sollen genau erfasst werden. Geimpfte können diese auch per App melden. Die vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) programmie­rte App soll laut Ministeriu­m zum Start der Impfung in App-Stores herunterge­laden werden können.

Was ist, wenn man schon Corona hatte?

Wer schon eine Infektion überstande­n hat, soll zunächst nicht geimpft werden, weil man von einer zumindest zeitweisen Immunität nach einer Genesung ausgeht.

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