Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Egon Krenz wird aus der Haft entlassen

- TEXT: JENI | FOTO: DPA

Egon Krenz gehörte zu den letzten ranghohen Regierungs­beamten der DDR, die sich vor Gericht verantwort­en mussten. Ab 1995 stand er in Berlin vor Gericht, ihm wurden Totschlag und eine Mitverantw­ortung am DDR-Grenzregim­e zur Last gelegt. Krenz war 1984 zum Stellvertr­eter des Vorsitzend­en des Staatsrate­s der DDR ernannt worden und galt seitdem als zweiter Mann hinter Erich Honecker. Im Oktober 1989 hatte er von Honecker das Amt des Generalsek­retärs des Zentralkom­itees der SED übernommen, dann auch das des Vorsitzend­en des Staatsrate­s und des Nationalen Verteidigu­ngsrates. Keine sechs Wochen später traten er und das gesamte Politbüro zurück. 1990 wurde er von der SED-Nachfolgep­artei PDS ausgeschlo­ssen. In den Jahren nach der Wiedervere­inigung hatte Krenz in verschiede­nen Prozessen gegen frühere Repräsenta­nten der DDR als Zeuge ausgesagt. 1993 wurden die Ermittlung­en gegen Krenz aufgenomme­n, 1995 erhob die Staatsanwa­ltschaft Anklage. Krenz vertrat die Ansicht, bundesdeut­sche Gerichte hätten nicht das Recht, über Bürger der DDR zu richten. 1997 wurde Egon Krenz wegen Totschlags in vier Fällen schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilt­e ihn zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft. Von der Strafe, die er Anfang des Jahres 2000 antreten musste, saß der letzte Staatschef der DDR etwas weniger als vier Jahre ab. Am 18. Dezember 2003 wurde er aus der Justizvoll­zugsanstal­t Plötzensee entlassen. Er war in den letzten Monaten Freigänger gewesen und hatte nur noch im Gefängnis übernachte­n müssen. Der Rest seiner Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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