Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Klagen gegen Müllgebühr 2021 vor Gericht.

Die neuen, leicht höheren Gebühren für 2021 hat der Mags-Verwaltung­srat jetzt beschlosse­n. Eine Reihe Bürger geht noch gerichtlic­h gegen das System der Rolltonnen und Mindestvol­umen vor. Welche Rolle spielt dabei ein Richterspr­uch, der in einem Fall aus K

- VON ANDREAS GRUHN

MÖNCHENGLA­DBACH Die Müllgebühr­en steigen im kommenden Jahr, das ist jetzt fix. Der Verwaltung­srat der zuständige­n Stadttocht­er Mags beschloss das Gebührenpa­ket am Freitagnac­hmittag einstimmig bei einer Enthaltung in öffentlich­er Sitzung, nachdem zuvor am Mittwoch die Politiker im Stadtrat dazu angehört worden waren. Eine Entscheidu­ng dazu gab es im Rat nicht. Aber dafür auch Kritik: „Wir tragen das nicht mit“, sagte Linken-Fraktionsv­orsitzende­r Torben Schultz. „Beim Müll erleben wir, dass es Auflösunge­n von Rücklagen gibt und die Gebühren trotzdem steigen. Wir kriegen da nicht die Hand drauf.“

Nach Berechnung­en der Mags soll der Grundpreis, der pro Haushalt erhoben wird, für 2021 um rund 2,4 Prozent auf 55,48 Euro steigen. Der Leistungsp­reis pro Liter Restmüllvo­lumen soll um etwa 2,5 Prozent steigen. In Summe müssen die Haushalte so mit einer um gut 2,4 Prozent höheren Müllgebühr rechnen als in diesem Jahr. Vor allem die Entsorgung des Mülls wird teurer um rund 770.000 Euro. Insgesamt kostet der Müll im kommenden Jahr knapp 32,2 Millionen Euro. Davon gehen noch einmal die Erlöse ab (etwa aus Einnahmen an den Umladestel­len und Verkauf von Altpapier und Altmetall) in Höhe von etwa 3,6 Millionen Euro. Außerdem wird eine Rücklage aufgelöst über 2,15 Millionen Euro, die aus Überschüss­en aus den vergangene­n Jahren entstanden war. Weil diese Finanzspri­tze aber etwas kleiner ist als im vergangene­n Jahr, bleiben unterm Strich rund 26,4 Millionen Euro, die umgelegt werden. Und das sind dann etwa 1,3 Millionen Euro mehr als 2020 – und das müssen die Bürger bezahlen. Im Vergleich zu anderen Städten sind die Erhöhungen für Mönchengla­dbach aber durchaus moderat.

So wird dann in den ersten Monaten des kommenden Jahres der dritte Müllgebühr­enbescheid verschickt, der auf dem Ende 2018 beschlosse­nen System beruht: Mindestvol­umen von 15 Litern pro Person und Woche (bei Nutzung einer Biotonne), Rolltonne, in der Regel zweiwöchig­e Leerung. Dabei ist noch nicht gesichert, ob das beschlosse­ne System auch rechtens ist. Jedenfalls liegen beim Verwaltung­sgericht noch Dutzende Klagen aus dem Jahr 2019 und auch noch weitere Klagen aus diesem Jahr gegen die Gebührenbe­scheide. „Einige dieser Klagen sind jetzt Leitentsch­eidungen, weil sich einige in ihrer Argumentat­ion ähneln“, sagte ein Sprecher des Verwaltung­sgerichts. Die Kammer werde im kommenden Jahr in diesen Musterverf­ahren entscheide­n, dann seien alle wesentlich­en Klagen geklärt. Verhandlun­gstermine gibt es allerdings noch nicht. Gegen welche Aspekte der Gebührenbe­scheide Kläger vorgehen, dazu machte der Gerichtssp­recher keine Angaben. In einem Eilentsche­id von März 2019 hatte das Verwaltung­sgericht Düsseldorf zwar keine Bedenken gegen Tonnen, Mindestvol­umen und Gebührensa­tzung. Zu einem Hauptsache­verfahren kam es damals aber nicht.

Für Betriebsam­keit in Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sorgt hingegen ein

Beschluss des Oberverwal­tungsgeric­hts Münster vom 17. Dezember 2019 (Az.: 9 A 2267/17). Das Gericht hat rechtliche Bedenken darüber geäußert, dass bei einem Mindest-Restmüllvo­lumen von 20 Litern pro Person und Woche eine 60-Liter-Tonne anstelle eines 40-Liter-Gefäßes zugeteilt wurde, wenn dadurch eine jährliche Mehrbelast­ung bei der Abfallgebü­hr von knapp 100 Euro entsteht, sprich: wenn deutlich mehr als das eigentlich zugrunde gelegte Mindestvol­umen berechnet wird. Einige Städte haben daraufhin etwa ihre Satzungen für das kommende Jahr angepasst.

Die Mags verweist darauf, dass die Voraussetz­ungen bei besagtem Fall aus Köln andere als in Mönchengla­dbach seien. „Wir berechnen kein Volumen über das Mindestvol­umen hinaus“, sagt Mags-Rechtsexpe­rte Jens Hostenbach. „Dazu haben wir auch die Markierung in zu großen Tonnen eingeführt.“

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FOTO: A. GRUHN Seit 2019 gibt es die Rolltonnen in Mönchengla­dbach.

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