Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Klagen gegen Müllgebühr 2021 vor Gericht.
Die neuen, leicht höheren Gebühren für 2021 hat der Mags-Verwaltungsrat jetzt beschlossen. Eine Reihe Bürger geht noch gerichtlich gegen das System der Rolltonnen und Mindestvolumen vor. Welche Rolle spielt dabei ein Richterspruch, der in einem Fall aus K
MÖNCHENGLADBACH Die Müllgebühren steigen im kommenden Jahr, das ist jetzt fix. Der Verwaltungsrat der zuständigen Stadttochter Mags beschloss das Gebührenpaket am Freitagnachmittag einstimmig bei einer Enthaltung in öffentlicher Sitzung, nachdem zuvor am Mittwoch die Politiker im Stadtrat dazu angehört worden waren. Eine Entscheidung dazu gab es im Rat nicht. Aber dafür auch Kritik: „Wir tragen das nicht mit“, sagte Linken-Fraktionsvorsitzender Torben Schultz. „Beim Müll erleben wir, dass es Auflösungen von Rücklagen gibt und die Gebühren trotzdem steigen. Wir kriegen da nicht die Hand drauf.“
Nach Berechnungen der Mags soll der Grundpreis, der pro Haushalt erhoben wird, für 2021 um rund 2,4 Prozent auf 55,48 Euro steigen. Der Leistungspreis pro Liter Restmüllvolumen soll um etwa 2,5 Prozent steigen. In Summe müssen die Haushalte so mit einer um gut 2,4 Prozent höheren Müllgebühr rechnen als in diesem Jahr. Vor allem die Entsorgung des Mülls wird teurer um rund 770.000 Euro. Insgesamt kostet der Müll im kommenden Jahr knapp 32,2 Millionen Euro. Davon gehen noch einmal die Erlöse ab (etwa aus Einnahmen an den Umladestellen und Verkauf von Altpapier und Altmetall) in Höhe von etwa 3,6 Millionen Euro. Außerdem wird eine Rücklage aufgelöst über 2,15 Millionen Euro, die aus Überschüssen aus den vergangenen Jahren entstanden war. Weil diese Finanzspritze aber etwas kleiner ist als im vergangenen Jahr, bleiben unterm Strich rund 26,4 Millionen Euro, die umgelegt werden. Und das sind dann etwa 1,3 Millionen Euro mehr als 2020 – und das müssen die Bürger bezahlen. Im Vergleich zu anderen Städten sind die Erhöhungen für Mönchengladbach aber durchaus moderat.
So wird dann in den ersten Monaten des kommenden Jahres der dritte Müllgebührenbescheid verschickt, der auf dem Ende 2018 beschlossenen System beruht: Mindestvolumen von 15 Litern pro Person und Woche (bei Nutzung einer Biotonne), Rolltonne, in der Regel zweiwöchige Leerung. Dabei ist noch nicht gesichert, ob das beschlossene System auch rechtens ist. Jedenfalls liegen beim Verwaltungsgericht noch Dutzende Klagen aus dem Jahr 2019 und auch noch weitere Klagen aus diesem Jahr gegen die Gebührenbescheide. „Einige dieser Klagen sind jetzt Leitentscheidungen, weil sich einige in ihrer Argumentation ähneln“, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. Die Kammer werde im kommenden Jahr in diesen Musterverfahren entscheiden, dann seien alle wesentlichen Klagen geklärt. Verhandlungstermine gibt es allerdings noch nicht. Gegen welche Aspekte der Gebührenbescheide Kläger vorgehen, dazu machte der Gerichtssprecher keine Angaben. In einem Eilentscheid von März 2019 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf zwar keine Bedenken gegen Tonnen, Mindestvolumen und Gebührensatzung. Zu einem Hauptsacheverfahren kam es damals aber nicht.
Für Betriebsamkeit in Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sorgt hingegen ein
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 17. Dezember 2019 (Az.: 9 A 2267/17). Das Gericht hat rechtliche Bedenken darüber geäußert, dass bei einem Mindest-Restmüllvolumen von 20 Litern pro Person und Woche eine 60-Liter-Tonne anstelle eines 40-Liter-Gefäßes zugeteilt wurde, wenn dadurch eine jährliche Mehrbelastung bei der Abfallgebühr von knapp 100 Euro entsteht, sprich: wenn deutlich mehr als das eigentlich zugrunde gelegte Mindestvolumen berechnet wird. Einige Städte haben daraufhin etwa ihre Satzungen für das kommende Jahr angepasst.
Die Mags verweist darauf, dass die Voraussetzungen bei besagtem Fall aus Köln andere als in Mönchengladbach seien. „Wir berechnen kein Volumen über das Mindestvolumen hinaus“, sagt Mags-Rechtsexperte Jens Hostenbach. „Dazu haben wir auch die Markierung in zu großen Tonnen eingeführt.“