Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Es bleibt beim Neubaugebiet Kleingladbach
Der Hückelhovener Rat hat trotz Bedenken der Bezirksregierung seinen Beschluss bekräftigt, den Flächennutzungsplan zu ändern, um Bauland in Kleingladbach zu schaffen. Und nein: Es wird keine Deponie am Ort geben.
Für ein Neubaugebiet Kleingladbach, Stephanusstraße, mit geplant 30 Baugrundstücken will die Stadt nach wie vor den Flächennutzungsplan von „Fläche für die Landwirtschaft“in Bauland ändern. Der Stadtrat hat in der letzten Sitzung des Jahres seinen Beschluss vom 12. Februar erneut bestätigt, obwohl die Bezirksregierung die Meinung vertrat, man solle lieber Baulücken im Ort schließen. Die Verwaltung erklärte und begründete die Standortwahl. Und wieder kam das Thema „Deponie“zur Sprache.
Das Gerücht ist nicht auszurotten, obwohl es Bürgermeister Bernd Jansen schon mehrfach dementiert hat. Ob es beabsichtigt sei, östlich der Bergehalde Ratheim-Kleingladbach eine Deponie zu errichten, hatte ein Bürger während der Offenlage der Pläne gefragt. Die ersten Häuser in Kleingladbach seien davon rund 200 Meter entfernt. Die Frage wiederholte Hubert Minkenberg (Grüne) in der Ratssitzung. „Vor Jahren habe ich schon deutlich Stellung genommen, dass eine Deponie nicht gewünscht ist“, betonte Bürgermeister Bernd Jansen. „Die Stadt hat auch gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Thomas Schnelle und Landrat Stephan Pusch in eindeutigen Schreiben bis zum Ministerium dahingehend Stellung bezogen.“Die Verwaltung präzisierte: „Eine Deponie ist planungsrechtlich auf einer Wohnbaufläche nicht möglich.“
Weil es in Kleingladbach eine hohe Nachfrage nach Baugrundstücken gibt, sollen die noch nicht bebauten Grundstücke entlang der Stephanusstraße angepasst (arrondiert) werden. Dazu muss zunächst aus der Fläche, die derzeit ausschließlich für Landwirtschaft vorgesehen ist, eine Wohnbaufläche werden.
In einem weiteren Schritt soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. So kann eine Baulücke zwischen zwei Feldwegen geschlossen werden, auf der anderen Straßenseite erstreckt sich eine größere Fläche
in Richtung Palandstraße. Erste Pläne für ein Neubaugebiet wurden schon vor 30 Jahren diskutiert.
Die Bezirksregierung Köln hatte an die Begründungs- und Abwägungspflicht im Fall von Inanspruchname landwirtschaftlicher Flächen erinnert. Es sei nicht betrachtet worden, ob Möglichkeiten der Innenverdichtung von Brachland, leeren Gebäuden oder Baulücken bestehen. Es müsse die städtebauliche Notwendigkeit dargelegt werden, warum Fläche für die Landwirtschaft zugunsten anderer Nutzungen unwiederbringlich aufgegeben wird.
Durch Zuzug junger Familien könnten Einrichtungen wie Kindergarten und Grundschule im Ort gehalten werden, argumentiert die Verwaltung. Auch dem Einzelhandel und Vereinsleben käme diese Entwicklung sehr entgegen. Bei großer Nachfrage fänden aber junge Familien kein passendes Angebot in Kleingladbach. Auf der Suche nach einem größeren Wohngebiet waren schon verschiedene Flächen und Grundstücke in den Blick genommen worden.
Auf viele private brach liegende Grundstücke hätten Kaufinteressenten keine Zugriffsmöglichkeiten, da sie nicht zum Verkauf stehen. „Ebenso verhält es sich bei weiteren größeren Arealen, die im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche stehen, so die Verwaltung weiter. „Die Eigentümer sind derzeit an keiner Veränderung des Zustandes ihrer Grundstücksflächen interessiert und streben somit auch keinen Verkauf an. So könnten Wonbaugrundstücke zeitnah nicht entwickelt werden.
Anders an der Stephanusstraße: Da befindet sich ein Großteil der Flächen in städtischem Eigentum. Die Stadt sieht hier auch städtebaulich eine sinnvolle Arrondierung der Ortslage zwischen der Palandstraße und der Erkelenzer Straße. Der Verwaltung schwebt ein „Tausch“vor: Um im Gegenzug dauerhaft unbebaute Flächen zu erhalten und ökologisch zu sichern, soll eine flächenmäßig gleich große Fläche, die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist, für Wohnzwecke aufgegeben und zukünftig als Grünfläche dargestellt werden.
Für diese Flächennutzungsplanänderung entlang der Straße „Am Gladbach“, die im Vorfeld mit der Bezirksregierung Köln besprochen und für sinnvoll erachtet wurde, wird ein separates Verfahren durchgeführt. Die für Wohnzwecke aufzugebende Fläche habe ökologische eine wesentlich größere Bedeutung als der Teilbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes.