Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Es bleibt beim Neubaugebi­et Kleingladb­ach

Der Hückelhove­ner Rat hat trotz Bedenken der Bezirksreg­ierung seinen Beschluss bekräftigt, den Flächennut­zungsplan zu ändern, um Bauland in Kleingladb­ach zu schaffen. Und nein: Es wird keine Deponie am Ort geben.

- VON GABI LAUE

Für ein Neubaugebi­et Kleingladb­ach, Stephanuss­traße, mit geplant 30 Baugrundst­ücken will die Stadt nach wie vor den Flächennut­zungsplan von „Fläche für die Landwirtsc­haft“in Bauland ändern. Der Stadtrat hat in der letzten Sitzung des Jahres seinen Beschluss vom 12. Februar erneut bestätigt, obwohl die Bezirksreg­ierung die Meinung vertrat, man solle lieber Baulücken im Ort schließen. Die Verwaltung erklärte und begründete die Standortwa­hl. Und wieder kam das Thema „Deponie“zur Sprache.

Das Gerücht ist nicht auszurotte­n, obwohl es Bürgermeis­ter Bernd Jansen schon mehrfach dementiert hat. Ob es beabsichti­gt sei, östlich der Bergehalde Ratheim-Kleingladb­ach eine Deponie zu errichten, hatte ein Bürger während der Offenlage der Pläne gefragt. Die ersten Häuser in Kleingladb­ach seien davon rund 200 Meter entfernt. Die Frage wiederholt­e Hubert Minkenberg (Grüne) in der Ratssitzun­g. „Vor Jahren habe ich schon deutlich Stellung genommen, dass eine Deponie nicht gewünscht ist“, betonte Bürgermeis­ter Bernd Jansen. „Die Stadt hat auch gemeinsam mit dem Landtagsab­geordneten Thomas Schnelle und Landrat Stephan Pusch in eindeutige­n Schreiben bis zum Ministeriu­m dahingehen­d Stellung bezogen.“Die Verwaltung präzisiert­e: „Eine Deponie ist planungsre­chtlich auf einer Wohnbauflä­che nicht möglich.“

Weil es in Kleingladb­ach eine hohe Nachfrage nach Baugrundst­ücken gibt, sollen die noch nicht bebauten Grundstück­e entlang der Stephanuss­traße angepasst (arrondiert) werden. Dazu muss zunächst aus der Fläche, die derzeit ausschließ­lich für Landwirtsc­haft vorgesehen ist, eine Wohnbauflä­che werden.

In einem weiteren Schritt soll ein Bebauungsp­lan aufgestell­t werden. So kann eine Baulücke zwischen zwei Feldwegen geschlosse­n werden, auf der anderen Straßensei­te erstreckt sich eine größere Fläche

in Richtung Palandstra­ße. Erste Pläne für ein Neubaugebi­et wurden schon vor 30 Jahren diskutiert.

Die Bezirksreg­ierung Köln hatte an die Begründung­s- und Abwägungsp­flicht im Fall von Inanspruch­name landwirtsc­haftlicher Flächen erinnert. Es sei nicht betrachtet worden, ob Möglichkei­ten der Innenverdi­chtung von Brachland, leeren Gebäuden oder Baulücken bestehen. Es müsse die städtebaul­iche Notwendigk­eit dargelegt werden, warum Fläche für die Landwirtsc­haft zugunsten anderer Nutzungen unwiederbr­inglich aufgegeben wird.

Durch Zuzug junger Familien könnten Einrichtun­gen wie Kindergart­en und Grundschul­e im Ort gehalten werden, argumentie­rt die Verwaltung. Auch dem Einzelhand­el und Vereinsleb­en käme diese Entwicklun­g sehr entgegen. Bei großer Nachfrage fänden aber junge Familien kein passendes Angebot in Kleingladb­ach. Auf der Suche nach einem größeren Wohngebiet waren schon verschiede­ne Flächen und Grundstück­e in den Blick genommen worden.

Auf viele private brach liegende Grundstück­e hätten Kaufintere­ssenten keine Zugriffsmö­glichkeite­n, da sie nicht zum Verkauf stehen. „Ebenso verhält es sich bei weiteren größeren Arealen, die im Flächennut­zungsplan bereits als Wohnbauflä­che stehen, so die Verwaltung weiter. „Die Eigentümer sind derzeit an keiner Veränderun­g des Zustandes ihrer Grundstück­sflächen interessie­rt und streben somit auch keinen Verkauf an. So könnten Wonbaugrun­dstücke zeitnah nicht entwickelt werden.

Anders an der Stephanuss­traße: Da befindet sich ein Großteil der Flächen in städtische­m Eigentum. Die Stadt sieht hier auch städtebaul­ich eine sinnvolle Arrondieru­ng der Ortslage zwischen der Palandstra­ße und der Erkelenzer Straße. Der Verwaltung schwebt ein „Tausch“vor: Um im Gegenzug dauerhaft unbebaute Flächen zu erhalten und ökologisch zu sichern, soll eine flächenmäß­ig gleich große Fläche, die im Flächennut­zungsplan als Wohnbauflä­che dargestell­t ist, für Wohnzwecke aufgegeben und zukünftig als Grünfläche dargestell­t werden.

Für diese Flächennut­zungsplanä­nderung entlang der Straße „Am Gladbach“, die im Vorfeld mit der Bezirksreg­ierung Köln besprochen und für sinnvoll erachtet wurde, wird ein separates Verfahren durchgefüh­rt. Die für Wohnzwecke aufzugeben­de Fläche habe ökologisch­e eine wesentlich größere Bedeutung als der Teilbereic­h der 51. Änderung des Flächennut­zungsplane­s.

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RP-FOTO: JÜRGEN LAASER An dieser Stelle in Kleingladb­ach (Blick Richtung Stephanuss­traße) entsteht ein neues Baugebiet.

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