Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
70.000 Impfungen pro Woche
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann spricht vom „besten Weihnachtsgeschenk“. Testverweigerern darf der Zutritt zu Pflegeheimen untersagt werden.
DÜSSELDORF (epd/maxi) Kurz vor dem Start der ersten Corona-Impfungen in Deutschland hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unterstrichen, dass zunächst nur ausgewählte Gruppen den Schutz erhalten können. Bis Ende des Jahres könnten 1,3 Millionen Dosen durch die Firma Biontech an die Länder ausgeliefert werden, sagte er der ARD. Bis Ende März rechnet das Ministerium nach eigenen Angaben mit elf bis 13 Millionen Impfdosen. Zusätzliche 1,5 Millionen Dosen kämen im Januar hinzu, wenn dann auch die Impfung der US-Firma Moderna in der EU zugelassen werde, erläuterte Spahn. Dennoch sehe man an den Zahlen, dass mindestens bis Ende März bei den Impfungen weiter priorisiert werden müsse. „Richtung Sommer“könne bei weiteren Zulassungen dann gegebenenfalls schon allen ein Impfangebot auch in den Arztpraxen gemacht werden, sagte Spahn.
Der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte bei einer Pressekonferenz in Düsseldorf, das Land werde ab Anfang Januar wöchentlich 141.375 Impfdosen bekommen. Man könne nur die Hälfte verimpfen, „weil wir sicherstellen müssen, dass wir vier Wochen später die zweite Dosis verimpfen werden“, erklärte der Minister.
Er sei in Kontakt mit den Krankenhäusern, um eine Vorstellung davon zu bekommen, wie viel Personal direkt mit der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Covid-Patienten zusammenhänge. „Wir müssen jetzt erst einmal eine Zahl haben, wie viele Menschen das sind, weil wir im Ministerium der Meinung sind, dass wir ihnen relativ schnell eine Impfung anbieten wollen.“Der Impfschwerpunkt werde jedoch auf den Bewohnern der Altenheime und dem dortigen Pflegepersonal liegen. „Da reden wir über eine Personenzahl von rund 350.000 Menschen.“Er gehe davon aus, dass die Gruppe bis Ende Februar durchgeimpft sei, sagte Laumann.
Die Landesregierung rückte nach einem entsprechenden Gerichtsurteil von ihrer Haltung ab, auch Menschen ohne einen Schnelltest in die Alten- und Pflegeheime zu lassen. Eine Sprecherin von Laumann sagte unserer Redaktion auf Anfrage, die Allgemeinverfügungen Pflege und Eingliederungshilfe würden mit Wirkung zum heutigen Donnerstag dahingehend geändert, dass Besucher die angebotene Schnelltests (PoCTest) ablehnten, der Zutritt zu verweigern sei. „Dies gilt nicht, wenn medizinischen Gründe glaubhaft gemacht werden können, die der Durchführung dieser Testung entgegenstehen oder nachgewiesen wird, dass innerhalb von 72 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch bereits eine PoC-Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt worden ist“, so die Sprecherin.