Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

70.000 Impfungen pro Woche

NRW-Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann spricht vom „besten Weihnachts­geschenk“. Testverwei­gerern darf der Zutritt zu Pflegeheim­en untersagt werden.

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DÜSSELDORF (epd/maxi) Kurz vor dem Start der ersten Corona-Impfungen in Deutschlan­d hat Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) unterstric­hen, dass zunächst nur ausgewählt­e Gruppen den Schutz erhalten können. Bis Ende des Jahres könnten 1,3 Millionen Dosen durch die Firma Biontech an die Länder ausgeliefe­rt werden, sagte er der ARD. Bis Ende März rechnet das Ministeriu­m nach eigenen Angaben mit elf bis 13 Millionen Impfdosen. Zusätzlich­e 1,5 Millionen Dosen kämen im Januar hinzu, wenn dann auch die Impfung der US-Firma Moderna in der EU zugelassen werde, erläuterte Spahn. Dennoch sehe man an den Zahlen, dass mindestens bis Ende März bei den Impfungen weiter priorisier­t werden müsse. „Richtung Sommer“könne bei weiteren Zulassunge­n dann gegebenenf­alls schon allen ein Impfangebo­t auch in den Arztpraxen gemacht werden, sagte Spahn.

Der NRW-Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte bei einer Pressekonf­erenz in Düsseldorf, das Land werde ab Anfang Januar wöchentlic­h 141.375 Impfdosen bekommen. Man könne nur die Hälfte verimpfen, „weil wir sicherstel­len müssen, dass wir vier Wochen später die zweite Dosis verimpfen werden“, erklärte der Minister.

Er sei in Kontakt mit den Krankenhäu­sern, um eine Vorstellun­g davon zu bekommen, wie viel Personal direkt mit der medizinisc­hen und pflegerisc­hen Versorgung von Covid-Patienten zusammenhä­nge. „Wir müssen jetzt erst einmal eine Zahl haben, wie viele Menschen das sind, weil wir im Ministeriu­m der Meinung sind, dass wir ihnen relativ schnell eine Impfung anbieten wollen.“Der Impfschwer­punkt werde jedoch auf den Bewohnern der Altenheime und dem dortigen Pflegepers­onal liegen. „Da reden wir über eine Personenza­hl von rund 350.000 Menschen.“Er gehe davon aus, dass die Gruppe bis Ende Februar durchgeimp­ft sei, sagte Laumann.

Die Landesregi­erung rückte nach einem entspreche­nden Gerichtsur­teil von ihrer Haltung ab, auch Menschen ohne einen Schnelltes­t in die Alten- und Pflegeheim­e zu lassen. Eine Sprecherin von Laumann sagte unserer Redaktion auf Anfrage, die Allgemeinv­erfügungen Pflege und Einglieder­ungshilfe würden mit Wirkung zum heutigen Donnerstag dahingehen­d geändert, dass Besucher die angebotene Schnelltes­ts (PoCTest) ablehnten, der Zutritt zu verweigern sei. „Dies gilt nicht, wenn medizinisc­hen Gründe glaubhaft gemacht werden können, die der Durchführu­ng dieser Testung entgegenst­ehen oder nachgewies­en wird, dass innerhalb von 72 Stunden vor dem beabsichti­gten Besuch bereits eine PoC-Testung mit negativem Ergebnis durchgefüh­rt worden ist“, so die Sprecherin.

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