Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Soli fällt für fast 25 Millionen Bürger
90 Prozent der Zahler profitieren. 2021 kostet das den Staat 9,8 Milliarden Euro.
BERLIN Vom kommenden Jahr an werden nach einer Schätzung des Bundesfinanzministeriums rund 24,7 Millionen Steuerpflichtige vom Solidaritätszuschlag ganz oder teilweise befreit. Den Fiskus kostet das im ersten Jahr rund 9,8 Milliarden Euro. Eine Sprecherin des Finanzministeriums sagte unserer Redaktion, etwa 90 Prozent derjenigen, die bisher Solidaritätszuschlag zur veranlagten Einkommensteuer und Lohnsteuer gezahlt hätten, würden vollständig entlastet. Für weitere 6,5 Prozent der Steuerpflichtigen entfalle der Zuschlag teilweise. Die rund 3,5 Prozent der Bürger mit den höchsten Einkommen werden den Soli weiter entrichten müssen.
Seit 1998 wird der Solidaritätszuschlag in heutiger Höhe von 5,5 Prozent erhoben. Bemessungsgrundlage beim Abzug vom Arbeitslohn ist die jeweilige Lohnsteuer. 2020 ist der sogenannte Solidarpakt zur Finanzierung der deutschen Einheit nach 30 Jahren jedoch ausgelaufen. Die Koalition hatte sich daher auf die teilweise Abschaffung des Zuschlags ab 2021 geeinigt. Bis 2024 steige die jährliche Entlastung auf rund zwölf Milliarden Euro, teilte das Finanzministerium mit.
Die Vorbereitungen für die Teil-Abschaffung des Soli seien mittlerweile abgeschlossen. Bisher schon wird der Soli erst ab einer Einkommensfreigrenze erhoben. Sie wird ab 2021 deutlich auf 16.956 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 33.912 Euro (Eheleute) angehoben. Damit müssen Alleinstehende bis zu einem Jahresbruttolohn von rund 73.000 Euro keinen Soli mehr zahlen. Bis zu einem Einkommen von rund 109.000 Euro wird in der Gleitzone schrittweise die volle Höhe erreicht.
Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit werden nach Angaben des Finanzministeriums bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags im kommenden Jahr die Einkommensteuer-Vorauszahlungen zugrunde gelegt. Wer erstmals Einkünfte versteuert und deshalb noch keine Vorauszahlungen leistet, müsse Beträge des Solidaritätszuschlags möglicherweise nachzahlen, wenn seine Einkünfte zu hoch waren, betonte das Ministerium.