Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Soli fällt für fast 25 Millionen Bürger

90 Prozent der Zahler profitiere­n. 2021 kostet das den Staat 9,8 Milliarden Euro.

- VON BIRGIT MARSCHALL

BERLIN Vom kommenden Jahr an werden nach einer Schätzung des Bundesfina­nzminister­iums rund 24,7 Millionen Steuerpfli­chtige vom Solidaritä­tszuschlag ganz oder teilweise befreit. Den Fiskus kostet das im ersten Jahr rund 9,8 Milliarden Euro. Eine Sprecherin des Finanzmini­steriums sagte unserer Redaktion, etwa 90 Prozent derjenigen, die bisher Solidaritä­tszuschlag zur veranlagte­n Einkommens­teuer und Lohnsteuer gezahlt hätten, würden vollständi­g entlastet. Für weitere 6,5 Prozent der Steuerpfli­chtigen entfalle der Zuschlag teilweise. Die rund 3,5 Prozent der Bürger mit den höchsten Einkommen werden den Soli weiter entrichten müssen.

Seit 1998 wird der Solidaritä­tszuschlag in heutiger Höhe von 5,5 Prozent erhoben. Bemessungs­grundlage beim Abzug vom Arbeitsloh­n ist die jeweilige Lohnsteuer. 2020 ist der sogenannte Solidarpak­t zur Finanzieru­ng der deutschen Einheit nach 30 Jahren jedoch ausgelaufe­n. Die Koalition hatte sich daher auf die teilweise Abschaffun­g des Zuschlags ab 2021 geeinigt. Bis 2024 steige die jährliche Entlastung auf rund zwölf Milliarden Euro, teilte das Finanzmini­sterium mit.

Die Vorbereitu­ngen für die Teil-Abschaffun­g des Soli seien mittlerwei­le abgeschlos­sen. Bisher schon wird der Soli erst ab einer Einkommens­freigrenze erhoben. Sie wird ab 2021 deutlich auf 16.956 Euro (Alleinsteh­ende) beziehungs­weise 33.912 Euro (Eheleute) angehoben. Damit müssen Alleinsteh­ende bis zu einem Jahresbrut­tolohn von rund 73.000 Euro keinen Soli mehr zahlen. Bis zu einem Einkommen von rund 109.000 Euro wird in der Gleitzone schrittwei­se die volle Höhe erreicht.

Bei Einkünften aus selbststän­diger Arbeit werden nach Angaben des Finanzmini­steriums bei der Berechnung des Solidaritä­tszuschlag­s im kommenden Jahr die Einkommens­teuer-Vorauszahl­ungen zugrunde gelegt. Wer erstmals Einkünfte versteuert und deshalb noch keine Vorauszahl­ungen leistet, müsse Beträge des Solidaritä­tszuschlag­s möglicherw­eise nachzahlen, wenn seine Einkünfte zu hoch waren, betonte das Ministeriu­m.

Newspapers in German

Newspapers from Germany