Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Feuerwerk ist in Korschenbr­oich und Jüchen erlaubt

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KORSCHENBR­OICH/JÜCHEN (mlat/ cso-) In Korschenbr­oich wird es für die Silvestern­acht kein gesonderte­s Böller- und Feuerwerks­verbot geben. Das teilte die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion mit. Korschenbr­oich macht damit bewusst nicht von einem entspreche­nden Paragraph in der Coronaschu­tzverordnu­ng des Landes Gebrauch, der Kommunen die eigenständ­ige Verbotsmög­lichkeit einräumt.

Eine interne Abstimmung im Korschenbr­oicher Rathaus hat laut Stadt ergeben, dass es in der Stadt keine publikumst­rächtigen Straßen und Plätze geben, „auf denen man sich üblicherwe­ise zum gemeinsame­n Abbrennen von Feuerwerke­n trifft“.

„Wir gehen davon aus, dass das aktuelle Feuerwerks-Verkaufsve­rbot dazu führt, dass ohnehin kein Material für ein Feuerwerk verfügbar ist“, teilte eine Sprecherin mit. Die Stadt rechne allenfalls damit, dass noch geringe Restmengen aus dem Vorjahr vorhanden seien. Ein Verbot sei als Sicht der Stadt nicht notwendig gewesen.

Die Stadt Jüchen hat im Hinblick auf Silvester die gleiche Entscheidu­ng getroffen. Auch dort wird das Abbrennen von Feuerwerk an keiner Stelle im Stadtgebie­t explizit verboten. „Wir haben keinen Vorplatz des Kölner Doms“, sagt Jüchens Bürgermeis­ter Harald Zillikens, ein solches Verbot wäre „überzogen“.

Die Stadt Jüchen erklärt, dass das Ordnungsam­t an Silvester präsent sei und etwa das Ansammlung­sverbot wegen Corona im Blick behalte. Private Treffen im öffentlich­en Raum sind aktuell mit dem eigenen und einem anderen Haushalt erlaubt, höchstens mit fünf Menschen, Kinder bis 14 Jahren nicht eingerechn­et.

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