Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Feuerwerk ist in Korschenbroich und Jüchen erlaubt
KORSCHENBROICH/JÜCHEN (mlat/ cso-) In Korschenbroich wird es für die Silvesternacht kein gesondertes Böller- und Feuerwerksverbot geben. Das teilte die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion mit. Korschenbroich macht damit bewusst nicht von einem entsprechenden Paragraph in der Coronaschutzverordnung des Landes Gebrauch, der Kommunen die eigenständige Verbotsmöglichkeit einräumt.
Eine interne Abstimmung im Korschenbroicher Rathaus hat laut Stadt ergeben, dass es in der Stadt keine publikumsträchtigen Straßen und Plätze geben, „auf denen man sich üblicherweise zum gemeinsamen Abbrennen von Feuerwerken trifft“.
„Wir gehen davon aus, dass das aktuelle Feuerwerks-Verkaufsverbot dazu führt, dass ohnehin kein Material für ein Feuerwerk verfügbar ist“, teilte eine Sprecherin mit. Die Stadt rechne allenfalls damit, dass noch geringe Restmengen aus dem Vorjahr vorhanden seien. Ein Verbot sei als Sicht der Stadt nicht notwendig gewesen.
Die Stadt Jüchen hat im Hinblick auf Silvester die gleiche Entscheidung getroffen. Auch dort wird das Abbrennen von Feuerwerk an keiner Stelle im Stadtgebiet explizit verboten. „Wir haben keinen Vorplatz des Kölner Doms“, sagt Jüchens Bürgermeister Harald Zillikens, ein solches Verbot wäre „überzogen“.
Die Stadt Jüchen erklärt, dass das Ordnungsamt an Silvester präsent sei und etwa das Ansammlungsverbot wegen Corona im Blick behalte. Private Treffen im öffentlichen Raum sind aktuell mit dem eigenen und einem anderen Haushalt erlaubt, höchstens mit fünf Menschen, Kinder bis 14 Jahren nicht eingerechnet.