Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Wo Anliegerbeiträge für den Straßenbau fällig werden
Die Stadt Jüchen hat eine Liste mit ihren in den kommenden Jahren geplanten Bauvorhaben erstellt. Sie zeigt auch, wer was bezahlen muss.
JÜCHEN Sie sind ein Ärgernis: Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW, die Grundstückseigentümer für Straßenbauvorhaben zahlen müssen. Da werden häufig Beträge zwischen 1000 und 5000 Euro fällig, manchmal auch fünfstellige Summen. Das trübt die Freude der Anwohner über die gründlich erneuerte Straße vor der Haustür. Die Stadt hat jetzt ein Straßen- und Wegekonzept mit den von 2021 bis 2024 geplanten Straßenbaumaßnahmen beschlossen, das bald auch unter www.juechen. de zu finden sein soll. Die Liste zeigt auch auf, wo Anlieger beitragspflichtig sein werden und wo nicht.
„Mit dieser Zusammenfassung schaffen wir Transparenz. Die Bürger
sehen, wo Beiträge erhoben werden, und können sich darauf einstellen“, betont Dezernent Oswald Duda. Zudem können Betroffene hoffen, dass sie weniger bezahlen müssen. Um die Grundstückseigentümer zu entlasten, hat das Land NRW ein Förderprogramm aufgelegt, beteiligt sich mit rund 65 Millionen Euro an den landesweit fälligen Beiträgen. Auf Antrag einer Kommune sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich. Allerdings: Eine Garantie für einen Zuschuss gibt es nicht. Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn das Projekt abgeschlossen ist.
Eine Voraussetzung für diese Kostenübernahme ist die Erstellung des jetzt von der Politik beschlossenen Straßen- und Wegekonzepts. Von 14 aufgelisteten Vorhaben wird die
Hälfte beitragspflichtig sein. Bei einer einfachen Fahrbahnsanierung werden laut Verwaltung keine Beiträge erhoben, gezahlt werden müsse dagegen „bei einer grundhaften
Erneuerung oder einer Verbesserung“, erläutert Duda.
Der Unterschied zeigt sich auf der Keltenstraße in Kelzenberg. Dort soll die Sanierung im März starten und 2022 beendet sein. Der Abschnitt von Im Kamp bis Ortsausgang Richtung Gierath wird komplett erneuert, er erhält neue Gehwege und Laternen. „Der Straßenunterbau ist zu schwach. Und die Fahrbahn ist voller Löcher und Risse“, schildert Duda. Während dort die Anlieger Beiträge entrichten müssen, kommen die Eigentümer auf dem Teilstück bis zu den Ortsausgängen Schaan und Kamphausen ohne Beiträge davon. Denn dort wird nur die Deckschicht erneuert.
Anlieger-Beiträge werden ebenfalls für die Oderstraße in Hochneukirch (2021/22) erhoben. „Auch diese Straße ist verschlissen, muss komplett erneuert werden. Außerdem muss der Abwasserkanal saniert werden“, erläutert Duda. Wegen des Kanalbaus werden die Anlieger nicht zu den gesamten Straßenbaukosten herangezogen. Ebenfalls KAG-Beiträge werden für die umfassende Erneuerung der Rieke-, Heinrich-Lersch-, Königsberger Straße und Am Ringofen fällig, ebenso auf einem Teil der Straße Hackhausen. Alle diese Maßnahmen stehen für die Jahre 2022/23 im Programm.
Nicht zahlen müssen Anlieger beispielsweise für Fahrbahnerneuerungen auf der Gubberather Straße (2021), Weststraße (2022/23) und Gartenstraße (2023/24). Die Sätze für die KAG-Beiträge variieren. In Jüchen werden, wie bei einer Anliegerstraße, 50 Prozent der Baukosten für die Fahrbahn, 60 Prozent für den Gehweg auf die Anlieger umgelegt, bei einer Haupterschließungsstraße sind es 30 und 50 Prozent.