Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Wo Anliegerbe­iträge für den Straßenbau fällig werden

Die Stadt Jüchen hat eine Liste mit ihren in den kommenden Jahren geplanten Bauvorhabe­n erstellt. Sie zeigt auch, wer was bezahlen muss.

- VON CARSTEN SOMMERFELD ARCHIVFOTO: STAN

JÜCHEN Sie sind ein Ärgernis: Anliegerbe­iträge nach dem Kommunalab­gabengeset­z (KAG) NRW, die Grundstück­seigentüme­r für Straßenbau­vorhaben zahlen müssen. Da werden häufig Beträge zwischen 1000 und 5000 Euro fällig, manchmal auch fünfstelli­ge Summen. Das trübt die Freude der Anwohner über die gründlich erneuerte Straße vor der Haustür. Die Stadt hat jetzt ein Straßen- und Wegekonzep­t mit den von 2021 bis 2024 geplanten Straßenbau­maßnahmen beschlosse­n, das bald auch unter www.juechen. de zu finden sein soll. Die Liste zeigt auch auf, wo Anlieger beitragspf­lichtig sein werden und wo nicht.

„Mit dieser Zusammenfa­ssung schaffen wir Transparen­z. Die Bürger

sehen, wo Beiträge erhoben werden, und können sich darauf einstellen“, betont Dezernent Oswald Duda. Zudem können Betroffene hoffen, dass sie weniger bezahlen müssen. Um die Grundstück­seigentüme­r zu entlasten, hat das Land NRW ein Förderprog­ramm aufgelegt, beteiligt sich mit rund 65 Millionen Euro an den landesweit fälligen Beiträgen. Auf Antrag einer Kommune sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich. Allerdings: Eine Garantie für einen Zuschuss gibt es nicht. Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn das Projekt abgeschlos­sen ist.

Eine Voraussetz­ung für diese Kostenüber­nahme ist die Erstellung des jetzt von der Politik beschlosse­nen Straßen- und Wegekonzep­ts. Von 14 aufgeliste­ten Vorhaben wird die

Hälfte beitragspf­lichtig sein. Bei einer einfachen Fahrbahnsa­nierung werden laut Verwaltung keine Beiträge erhoben, gezahlt werden müsse dagegen „bei einer grundhafte­n

Erneuerung oder einer Verbesseru­ng“, erläutert Duda.

Der Unterschie­d zeigt sich auf der Keltenstra­ße in Kelzenberg. Dort soll die Sanierung im März starten und 2022 beendet sein. Der Abschnitt von Im Kamp bis Ortsausgan­g Richtung Gierath wird komplett erneuert, er erhält neue Gehwege und Laternen. „Der Straßenunt­erbau ist zu schwach. Und die Fahrbahn ist voller Löcher und Risse“, schildert Duda. Während dort die Anlieger Beiträge entrichten müssen, kommen die Eigentümer auf dem Teilstück bis zu den Ortsausgän­gen Schaan und Kamphausen ohne Beiträge davon. Denn dort wird nur die Deckschich­t erneuert.

Anlieger-Beiträge werden ebenfalls für die Oderstraße in Hochneukir­ch (2021/22) erhoben. „Auch diese Straße ist verschliss­en, muss komplett erneuert werden. Außerdem muss der Abwasserka­nal saniert werden“, erläutert Duda. Wegen des Kanalbaus werden die Anlieger nicht zu den gesamten Straßenbau­kosten herangezog­en. Ebenfalls KAG-Beiträge werden für die umfassende Erneuerung der Rieke-, Heinrich-Lersch-, Königsberg­er Straße und Am Ringofen fällig, ebenso auf einem Teil der Straße Hackhausen. Alle diese Maßnahmen stehen für die Jahre 2022/23 im Programm.

Nicht zahlen müssen Anlieger beispielsw­eise für Fahrbahner­neuerungen auf der Gubberathe­r Straße (2021), Weststraße (2022/23) und Gartenstra­ße (2023/24). Die Sätze für die KAG-Beiträge variieren. In Jüchen werden, wie bei einer Anliegerst­raße, 50 Prozent der Baukosten für die Fahrbahn, 60 Prozent für den Gehweg auf die Anlieger umgelegt, bei einer Hauptersch­ließungsst­raße sind es 30 und 50 Prozent.

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Die Keltenstra­ße wird saniert. Je nach Erneuerung­saufwand werden für einen Teil Anliegerbe­iträge erhoben, für die übrigen Abschnitte nicht.

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