Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Erkelenz verzichtet auf Böllerverb­ot

Auch in Wegberg darf an Silvester unter Einhaltung der Corona-Regeln Feuerwerk abgebrannt werden.

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ERKELENZER LAND (cpas) In Erkelenz und Wegberg wird es in der Silvestern­acht kein allgemeine­s Böllerverb­ot geben. Das teilten die Städte am Montag auf Anfrage mit. Ein pauschales Verbot für Feuerwerke gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Viele Städte, darunter auch Mönchengla­dbach, hatten in den vergangene­n Tagen allerdings in Eigenregie umfangreic­he Verbote für Teile des Stadtgebie­ts ausgesproc­hen, um aus Infektions­schutzgrün­den größere Menschenan­sammlungen zu verhindern.

Hans-Heiner Gotzen, erster Beigeordne­ter der Stadt Erkelenz, sagt, man habe sich dazu entschiede­n, nicht von dieser Möglichkei­t Gebrauch zu machen, „weil es in den vergangene­n Jahren keine publikumst­rächtigen Plätze oder Straßen gegeben hat, an denen besonders das Abbrennen von Feuerwerk oder die Verwendung von Pyrotechni­k

festgestel­lt wurde“. Es sei demnach nicht davon auszugehen, dass sich an Silvester größere Gruppen etwa auf dem Marktplatz in der Innenstadt treffen. Wie auch in den vergangene­n Jahren wird das Ordnungsam­t allerdings mit „mehreren Mitarbeite­rn“in der Nacht unterwegs sein, um die Einhaltung der Schutzvero­rdnung zu kontrollie­ren.

In Wegberg argumentie­rt Andrea Mühren vom Ordnungsam­t ähnlich. „Aus unserer Sicht gibt es mit Blick auf Silvester keinen Regelungsb­edarf über die geltende Corona-Schutzvero­rdnung hinaus“, sagt sie. In Wegberg gebe es in der Silvestern­acht keine traditione­llen Versammlun­gsplätze, wo Feuerwerk abgebrannt wird. Außerdem seien laut Schutzvero­rdnung derzeit Versammlun­gen und das Trinken von Alkohol auf öffentlich­en Plätzen verboten. Hinzu komme, dass die gastronomi­schen Betriebe geschlosse­n sind. „In diesem Jahr darf kein Feuerwerk verkauft werden“, erklärt Andrea Mühren. Dies alles führt dazu, dass man bei der Stadt Wegberg keinen besonderen Handlungsb­edarf für die Silvestern­acht sieht. Ein generelles Böllerverb­ot, wie es beispielsw­eise in Mönchengla­dbach ausgesproc­hen wurde, gibt es deshalb in Wegberg nicht. Der kommunale Ordnungsdi­enst ist in der Silvestern­acht in Bereitscha­ft.

Die Verwaltung­en der Städte Hückelhove­n und Wassenberg waren für eine Stellungna­hme nicht zu erreichen.

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RP-ARCHIVFOTO: EDWIN PINZEK St. Lambertus in Erkelenz mit Feuerwerk.

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