Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Es war einmal ein Brexit-Beauftragt­er

Friedrich Merz war zwar kein Phantom, aber Spuren hinterließ er auch nicht.

- KIRSTEN BIALDIGA

Er ging so unbemerkt, wie er gekommen war: Friedrich Merz dankte schon Anfang 2020 als Brexit-Beauftragt­er der Landesregi­erung ab, aber es ist niemandem aufgefalle­n. Erst eine Kleine Anfrage brachte jetzt ans Licht, dass der Posten ausgerechn­et in den entscheide­nden Monaten vor dem tatsächlic­hen EU-Austritt der Briten planmäßig nicht mehr besetzt war. Offiziell war Merz als Brexit-Beauftragt­er dazu da, die Folgen des Ausscheide­ns Großbritan­niens für Nordrhein-Westfalen möglichst gering zu halten. Zum Beispiel sollte er möglichst viele britische Unternehme­n ins Land bringen. Kaum zu sagen, ob er dazu nennenswer­t beitragen konnte. Erfolge vermeldete Merz jedenfalls nicht. Und auch die Landesregi­erung tat sich schwer damit, sein Wirken genau zu beschreibe­n.

Mal habe er den Ministerpr­äsidenten, mal diverse Landesmini­ster oder Staatssekr­etäre beraten, hieß es in einem Bericht für den Wirtschaft­sausschuss des Landtages. Dann wieder nahm Merz an einem Workshop des Wirtschaft­sministeri­ums teil oder traf sich mit Vertretern der Industrie- und Handelskam­mern. Auch in Europa und in London wurde Merz auf einschlägi­gen Konferenze­n gesehen. Ein Phantom war er also nicht, wie die Opposition es nahelegte.

Immerhin: Merz wurde für seinen Beraterjob nicht bezahlt. Es handelte sich um eine ehrenamtli­che Aufgabe. Bleibt die Frage, warum er dann nicht einfach verlängert­e – schließlic­h gibt es ja in Sachen Brexit noch genug zu tun. Zwei Antworten bieten sich an. Erstens: Merz wollte nicht mehr, weil er sich auf seine Kandidatur als CDU-Vorsitzend­er konzentrie­ren will. Zweitens: Parteifreu­nd und Ministerpr­äsident Armin Laschet wollte nicht mehr mit Merz, weil er seinen Konkurrent­en um den CDU-Parteivors­itz lieber auf Distanz hält.

Oder weil der Ministerpr­äsident erkannt hat, dass der Brexit-Beauftragt­e schlicht verzichtba­r ist.

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