Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

25.000 Kläger einigen sich mit VW

Im Diesel-Skandal zahlt der Autobauer teils hohe Entschädig­ungen an Pkw-Halter.

- VON JAN PETERMANN

WOLFSBURG/KARLSRUHE (DPA) Die Schadeners­atz-Zahlungen des VW-Konzerns an rund 55.000 einzeln klangende Dieselbesi­tzer werden zum Jahreswech­sel in knapp der Hälfte aller Fälle abgewickel­t sein. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Unternehme­n erfuhr, wurden in den separaten Verfahren außerhalb des großen Musterverg­leichs inzwischen „insgesamt über 25.000“Vereinbaru­ngen geschlosse­n. In diesen Fällen sei die Auszahlung schon beendet oder laufe derzeit.

Noch nicht abschließe­nd beigelegt sind etwa 30.000 Klagen – allerdings gebe es bereits gut 15 000 Vergleichs­angebote, die den Kunden mittlerwei­le vorlägen. Volkswagen hatte Klägern mit eigenen Prozessen Einmalzahl­ungen in Aussicht gestellt, die individuel­l berechnet werden sollen. Wer das Geld annimmt, kann auch sein Auto behalten.

Die Alternativ­e ist, das Urteil im eigenen Verfahren abzuwarten, an dem sich die Richter an der Auslegung des Bundesgeri­chtshofs (BGH) orientiere­n dürften. Dann könnte unter Umständen der Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsbe­itrags fließen. Die Kunden müssen den Wagen in diesem Falle jedoch zurückgebe­n.

Anders als bei der Musterfest­stellungsk­lage, die unter Regie des Bundesverb­ands der Verbrauchz­entralen (vzbv) geführt wurde, gibt es für Einzelkläg­er wegen der Vielfalt der möglichen Konstellat­ionen keine einheitlic­he Tabelle, aus der sich vorab definierte Summen für jedes Automodell und -alter ergeben. Es geht also um Einzelrege­lungen. Dabei kommt es ebenfalls auf die Nutzungsda­uer und das Alter des Fahrzeugs an.

Im Musterverg­leich hatten Juristen von vzbv und VW nach einigem Hin und Her für die teilnehmen­den Kunden je nach Fahrzeug zwischen 1350 und 6257 Euro vereinbart. So gut wie alle als berechtigt erachteten Ansprüche – insgesamt 245.000 Fälle – seien jetzt per Vergleich abgegolten, hieß es aus dem Konzern. Man habe dafür mehr als 750 Millionen Euro ausgezahlt. In „einigen wenigen Fällen“liefen jedoch noch Einzelprüf­ungen. Im Musterverf­ahren

war es um den „Skandalmot­or“EA 189 gegangen, der die Diesel-Affäre ins Rollen gebracht hatte. Zum neueren Motor EA 288, der laut VW keine unzulässig­e Abschaltei­nrichtung hat, gibt es ebenfalls Klagen – hierbei hätten Gerichte zu 99 Prozent zugunsten des Hersteller­s entschiede­n, wie rund 1200 Urteile zeigten. Etwa 5000 Klagen seien anhängig, Vergleiche würden nicht angeboten. Beim „Dieselgate“-Motor EA 189 waren – unabhängig von der Musterklag­e des vzbv – etliche weitere Autobesitz­er, die sich wegen gefälschte­r Abgaswerte von Volkswagen geprellt sahen, selbst vor Gericht gezogen.

Kritisch wird mittlerwei­le auch das Geschäftsg­ebaren mancher Rechtsdien­stleister und Vermittler gesehen, die an Abgas-Verfahren mitverdien­en. So mahnte die Wettbewerb­szentrale das Vergleichs­portal Check 24 wegen irreführen­der Werbung ab: Das Unternehme­n habe als Makler für Kfz-Versicheru­ngen Fahrzeugha­ltern das irrige Gefühl vernittelt, in jedem Fall erfolgreic­h wegen des Dieselskan­dals gegen VW klagen zu können.

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