Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
25.000 Kläger einigen sich mit VW
Im Diesel-Skandal zahlt der Autobauer teils hohe Entschädigungen an Pkw-Halter.
WOLFSBURG/KARLSRUHE (DPA) Die Schadenersatz-Zahlungen des VW-Konzerns an rund 55.000 einzeln klangende Dieselbesitzer werden zum Jahreswechsel in knapp der Hälfte aller Fälle abgewickelt sein. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Unternehmen erfuhr, wurden in den separaten Verfahren außerhalb des großen Mustervergleichs inzwischen „insgesamt über 25.000“Vereinbarungen geschlossen. In diesen Fällen sei die Auszahlung schon beendet oder laufe derzeit.
Noch nicht abschließend beigelegt sind etwa 30.000 Klagen – allerdings gebe es bereits gut 15 000 Vergleichsangebote, die den Kunden mittlerweile vorlägen. Volkswagen hatte Klägern mit eigenen Prozessen Einmalzahlungen in Aussicht gestellt, die individuell berechnet werden sollen. Wer das Geld annimmt, kann auch sein Auto behalten.
Die Alternative ist, das Urteil im eigenen Verfahren abzuwarten, an dem sich die Richter an der Auslegung des Bundesgerichtshofs (BGH) orientieren dürften. Dann könnte unter Umständen der Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsbeitrags fließen. Die Kunden müssen den Wagen in diesem Falle jedoch zurückgeben.
Anders als bei der Musterfeststellungsklage, die unter Regie des Bundesverbands der Verbrauchzentralen (vzbv) geführt wurde, gibt es für Einzelkläger wegen der Vielfalt der möglichen Konstellationen keine einheitliche Tabelle, aus der sich vorab definierte Summen für jedes Automodell und -alter ergeben. Es geht also um Einzelregelungen. Dabei kommt es ebenfalls auf die Nutzungsdauer und das Alter des Fahrzeugs an.
Im Mustervergleich hatten Juristen von vzbv und VW nach einigem Hin und Her für die teilnehmenden Kunden je nach Fahrzeug zwischen 1350 und 6257 Euro vereinbart. So gut wie alle als berechtigt erachteten Ansprüche – insgesamt 245.000 Fälle – seien jetzt per Vergleich abgegolten, hieß es aus dem Konzern. Man habe dafür mehr als 750 Millionen Euro ausgezahlt. In „einigen wenigen Fällen“liefen jedoch noch Einzelprüfungen. Im Musterverfahren
war es um den „Skandalmotor“EA 189 gegangen, der die Diesel-Affäre ins Rollen gebracht hatte. Zum neueren Motor EA 288, der laut VW keine unzulässige Abschalteinrichtung hat, gibt es ebenfalls Klagen – hierbei hätten Gerichte zu 99 Prozent zugunsten des Herstellers entschieden, wie rund 1200 Urteile zeigten. Etwa 5000 Klagen seien anhängig, Vergleiche würden nicht angeboten. Beim „Dieselgate“-Motor EA 189 waren – unabhängig von der Musterklage des vzbv – etliche weitere Autobesitzer, die sich wegen gefälschter Abgaswerte von Volkswagen geprellt sahen, selbst vor Gericht gezogen.
Kritisch wird mittlerweile auch das Geschäftsgebaren mancher Rechtsdienstleister und Vermittler gesehen, die an Abgas-Verfahren mitverdienen. So mahnte die Wettbewerbszentrale das Vergleichsportal Check 24 wegen irreführender Werbung ab: Das Unternehmen habe als Makler für Kfz-Versicherungen Fahrzeughaltern das irrige Gefühl vernittelt, in jedem Fall erfolgreich wegen des Dieselskandals gegen VW klagen zu können.