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EU genehmigt Staatshilf­e für Tui in Milliarden­höhe

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BRÜSSEL (dpa) Die EU-Wettbewerb­shüter haben deutsche Staatshilf­en bis zu 1,25 Milliarden Euro für den schwer von der Corona-Krise getroffene­n Reisekonze­rn Tui genehmigt. Das teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit.

„Tui wurde wie viele andere Tourismusu­nternehmen von der Corona-Krise schwer getroffen“, sagte die zuständige EU-Kommission­svizepräsi­dentin Margrethe Vestager. Die deutsche Staatshilf­e sei „erforderli­ch, geeignet und angemessen“, um eine „beträchtli­che Störung im Wirtschaft­sleben eines Mitgliedst­aats“zu beheben. Der Staat werde „für das von den Steuerzahl­ern getragene Risiko eine hinreichen­de Vergütung erhalten und die Unterstütz­ung mit Auflagen verbinden, um mögliche Wettbewerb­sverzerrun­gen zu begrenzen“.

Die Staatshilf­e für den weltgrößte­n Reiseanbie­ter ist Teil eines Unterstütz­ungspakets, an dem auch private Investoren beteiligt sind. „Ich begrüße, dass sich auch private Investoren an der geplanten Rekapitali­sierung beteiligen. Dies macht weniger staatliche Beihilfen erforderli­ch und trägt zur Erholung von Tui bei“, sagte Vestager.

Tui hatte 2020 bereits von weiteren staatliche­n Hilfen profitiert. Die Tourismusb­ranche ist neben Luftverkeh­r und Gastronomi­e besonders stark vom Nachfrager­ückgang in der Pandemie betroffen.

Zu den 1,25 Milliarden Euro des Bundes gehört nach Angaben der EU-Kommission eine stille Beteiligun­g in Höhe von 420 Millionen Euro, die in Eigenkapit­al von Tui wandelbar ist. Zudem umfasst das Paket eine nicht wandelbare stille Beteiligun­g von bis zu 680 Millionen Euro sowie eine wandelbare Optionsanl­eihe in Höhe von 150 Millionen Euro.

Der russische Großaktion­är Alexej Mordaschow darf seine Tui-Beteiligun­g im Zuge des Rettungspa­kets von 24,9 auf bis zu 36 Prozent aufstocken. Die Finanzaufs­icht BaFin befreite Mordaschow von einem Pflichtang­ebot an die übrigen Tui-Aktionäre, das normalerwe­ise bei einem Überschrei­ten der 30-Prozent-Schwelle fällig würde.

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