Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Unternehmen müssen Schwerbehinderte beschäftigen
MÖNCHENGLADBACH (angr, RP) Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen per Gesetz auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wenn nicht, dann droht die Zahlung einer Ausgleichsabgabe, betont die Agentur für Arbeit Mönchengladbach. Die entsprechenden Daten müssen der Agentur bis zum 31. März 2021 gemeldet sein. Die Behörde prüft dann, ob die Unternehmen ihre Pflicht auch erfüllen. Die Beschäftigungspflicht gilt im Übrigen auch für Unternehmen, die im abgelaufenen Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.
Die Höhe der zu zahlenden Abgabe richtet sich danach, wie groß die Lücke zwischen gesetzlicher Pflicht und tatsächlich eingestellten Menschen mit Behinderung war. Lag diese Beschäftigungsquote zwischen drei und fünf Prozent, dann muss der Arbeitgeber je Monat und unbesetztem Arbeitsplatz 125 Euro bezahlen. Wenn die Quote nur zwischen zwei und drei Prozent lag, dann sind es 220 Euro pro unbesetztem Arbeitsplatz und Monat. Und wenn die Quote noch darunter lag, dann werden 320 Euro fällig je unbesetztem Arbeitsplatz und Monat.
Kleinere Betriebe mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 125 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen. Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 125 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 220 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist. Diese Mittel werden nach Angaben der Arbeitsagentur
unter anderem dafür verwendet, Menschen mit Behinderung der Arbeitsplatz entsprechend einzurichten oder einen schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss zu fördern.
Arbeitgeber können dafür nämlich auch Hilfen bekommen, etwa beim Landschaftsverband Rheinland (LVR). Im Jahr 2018 haben das Inklusionsamt des LVR und die rheinischen Fachstellen für behinderte
Menschen im Arbeitsleben in 152 Fällen mit mehr als 820.000 Euro die Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen in Mönchengladbach unterstützt. Mit dem Geld werden neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze geschaffen sowie Räumlichkeiten und Arbeitsplätze behinderungsgerecht gestaltet. Auch die IHK Mittlerer Niederrhein berät Unternehmen zur Inklusion.