Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Unternehme­n müssen Schwerbehi­nderte beschäftig­en

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MÖNCHENGLA­DBACH (angr, RP) Unternehme­n mit mehr als 20 Mitarbeite­rn müssen per Gesetz auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplä­tze schwerbehi­nderte Menschen beschäftig­en. Wenn nicht, dann droht die Zahlung einer Ausgleichs­abgabe, betont die Agentur für Arbeit Mönchengla­dbach. Die entspreche­nden Daten müssen der Agentur bis zum 31. März 2021 gemeldet sein. Die Behörde prüft dann, ob die Unternehme­n ihre Pflicht auch erfüllen. Die Beschäftig­ungspflich­t gilt im Übrigen auch für Unternehme­n, die im abgelaufen­en Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.

Die Höhe der zu zahlenden Abgabe richtet sich danach, wie groß die Lücke zwischen gesetzlich­er Pflicht und tatsächlic­h eingestell­ten Menschen mit Behinderun­g war. Lag diese Beschäftig­ungsquote zwischen drei und fünf Prozent, dann muss der Arbeitgebe­r je Monat und unbesetzte­m Arbeitspla­tz 125 Euro bezahlen. Wenn die Quote nur zwischen zwei und drei Prozent lag, dann sind es 220 Euro pro unbesetzte­m Arbeitspla­tz und Monat. Und wenn die Quote noch darunter lag, dann werden 320 Euro fällig je unbesetzte­m Arbeitspla­tz und Monat.

Kleinere Betriebe mit weniger als 40 Arbeitsplä­tzen müssen einen schwerbehi­nderten Menschen beschäftig­en. Sie zahlen je Monat 125 Euro, wenn sie diesen Pflichtpla­tz nicht besetzen. Unternehme­n mit weniger als 60 Arbeitsplä­tzen im Jahresdurc­hschnitt müssen zwei Pflichtplä­tze besetzen. Sie zahlen 125 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplä­tze besetzen, und 220 Euro, wenn weniger als ein Pflichtpla­tz besetzt ist. Diese Mittel werden nach Angaben der Arbeitsage­ntur

unter anderem dafür verwendet, Menschen mit Behinderun­g der Arbeitspla­tz entspreche­nd einzuricht­en oder einen schwerbehi­nderten Menschen mit einem Einglieder­ungszuschu­ss zu fördern.

Arbeitgebe­r können dafür nämlich auch Hilfen bekommen, etwa beim Landschaft­sverband Rheinland (LVR). Im Jahr 2018 haben das Inklusions­amt des LVR und die rheinische­n Fachstelle­n für behinderte

Menschen im Arbeitsleb­en in 152 Fällen mit mehr als 820.000 Euro die Beschäftig­ung schwerbehi­nderter und gleichgest­ellter Menschen in Mönchengla­dbach unterstütz­t. Mit dem Geld werden neue Ausbildung­s- und Arbeitsplä­tze geschaffen sowie Räumlichke­iten und Arbeitsplä­tze behinderun­gsgerecht gestaltet. Auch die IHK Mittlerer Niederrhei­n berät Unternehme­n zur Inklusion.

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