Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Fantasie-Debatte statt Impfstoff
Was dürfen Geimpfte? Statt aufzuklären, schüren Politiker Ressentiments.
Rechtspolitiker von Union und SPD prüfen lautstark ein gesetzliches Verbot sogenannter Sonderrechte für Personen mit Corona-Impfung. Die bizarre Begründung von Volker Ullrich, dem rechtspolitischen Sprecher der CSU-Landesgruppe: „Für den Staat gilt schon heute ein allgemeines Diskriminierungsverbot. Es verbietet sich deswegen von vornherein, zum Beispiel im ÖPNV nach Geimpften und Nicht-Geimpften zu unterscheiden.“Ach so. Statt für eine schnelle Bereitstellung von Impfstoff zu sorgen, erfindet man lieber ein neues Problem der „Diskriminierung“. Nun gibt es praktische Gründe, zum Beispiel im Nahverkehr vorläufig auf einem allgemeinen Maskentragen zu bestehen. Zudem weiß man derzeit noch nicht mit Sicherheit, ob Geimpfte die Krankheit noch übertragen können. Diese Sachgründe sind jedoch nicht mit einem zusammenfantasierten „allgemeinen Diskriminierungsverbot“zu verwechseln, das gebieten würde, geimpfte Personen wie ansteckende zu behandeln.
Das grundgesetzlich verankerte Diskriminierungsverbot verbietet allein ungerechtfertigte Benachteiligungen: „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen“. Auch Behinderte dürfen nicht benachteiligt werden. Das schließt nicht aus, zum Beispiel Personen mit starker Kurzsichtigkeit den Zugang zum Pilotenberuf zu verweigern. Und schon gar nicht erlaubt das Verbot der (ungerechtfertigten) Diskriminierung, die Grundrechte von Personen, von denen nachweislich keine Gefahr ausgeht, in dem Maße zu beschneiden wie die Grundrechte von Personen, die eine gefährliche Krankheit übertragen könnten.
Hier sollte die Politik aufklären, statt ein reales Problem zu verdecken und Ressentiments anzuheizen.