Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Winterdienst bereit für Räumeinsatz
Zwei Fahrzeuge und 150 Tonnen Salz stehen in Jüchen für den Ernstfall bereit.
JÜCHEN Ein seltenes Ereignis im Rheinland: Laut Wetterprognose muss bis Freitag in Jüchen mit Schneefall gerechnet werden. „Der Winterdienst steht bereit“, erklärt Stadtsprecher Jürgen Wolf. Bereits seit November seien die insgesamt 30 Mitarbeiter des Baubetriebshofs in Winterdienst-Bereitschaft. „In diesem Jahr haben sie bereits zehn Einsätze absolviert und wegen Glätte Straßen gestreut.“
Dabei seien schon 20 Tonnen Salz auf die Fahrbahnen gebracht worden. „Insgesamt haben wir 150 Tonnen gebunkert“, sagt Jürgen Wolf. Die würden in einem Lager an der Jülicher Straße liegen. Bei drohender Glätte fahren zunächst ein oder zwei Mitarbeiter hinaus, um an neuralgischen Stellen, etwa dem Wind ausgesetzte Orte, die Situation zu prüfen. Drohe es dort glatt zu werden, rückten auch die übrigen
Mitarbeiter aus.
Zwei Lastwagen mit aufgesatteltem Streusalzbehälter und Räumschild stehen dafür bereit. Im Winterdienst-Einsatz werden sie von je zwei Mitarbeitern besetzt. „Das ist etwa von Vorteil, wenn an engen Stellen rangiert werden muss“, sagt Stadtsprecher Wolf. Bei sehr viel Schnee kann der Baubetriebshof auf Reserven zurückgreifen. „Dann können wir vier zusätzliche Fahrzeuge, darunter etwa einen Traktor, mit Räumschilden ausrüsten.“
Das zusätzliche Potenzial sei nach dem extrem harten Winter vor zehn Jahren geschaffen worden, in den vergangenen Jahren musste die Reserve aber nicht ausrücken.
Insgesamt 80 Kilometer städtische Straßen fährt das Team des Bauberiebshofs im Winterdienst ab. Die Verwaltung weist aber auch auf Pflichten von Grundstückseigentümern hin. Auf vielen Straßen ist die Winterwartungspflicht auf die
Anlieger übertragen, worden, dies regelt eine Satzung der Stadt. Die Pflicht erstreckt sich laut Verwaltung grundsätzlich auf die am Grundstück angrenzenden Gehwege. Sie seien auf einer Breite von 1,50 Metern von Schnee und Eis freizuhalten – mit auftauenden oder abstumpfende Mitteln zu streuen.
Auf der Fahrbahn erstreckt sich die Winterdienstpflicht laut Verwaltung lediglich auf gekennzeichnete Fußgängerüberwege, Querungshilfen über die Fahrbahn sowie auf Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen und Einmündungen.
Schnee und Glätte sind in der Zeit von 7 bis 20 Uhr „unverzüglich“nach Ende des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Treten Eis und Schnee erst nach 20 Uhr auf, müssen sie werktags bis 7 Uhr am kommenden Morgen, sonn- und feiertags bis 9 Uhr beseitigt werden.