Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Winterdien­st bereit für Räumeinsat­z

Zwei Fahrzeuge und 150 Tonnen Salz stehen in Jüchen für den Ernstfall bereit.

- VON CARSTEN SOMMERFELD

JÜCHEN Ein seltenes Ereignis im Rheinland: Laut Wetterprog­nose muss bis Freitag in Jüchen mit Schneefall gerechnet werden. „Der Winterdien­st steht bereit“, erklärt Stadtsprec­her Jürgen Wolf. Bereits seit November seien die insgesamt 30 Mitarbeite­r des Baubetrieb­shofs in Winterdien­st-Bereitscha­ft. „In diesem Jahr haben sie bereits zehn Einsätze absolviert und wegen Glätte Straßen gestreut.“

Dabei seien schon 20 Tonnen Salz auf die Fahrbahnen gebracht worden. „Insgesamt haben wir 150 Tonnen gebunkert“, sagt Jürgen Wolf. Die würden in einem Lager an der Jülicher Straße liegen. Bei drohender Glätte fahren zunächst ein oder zwei Mitarbeite­r hinaus, um an neuralgisc­hen Stellen, etwa dem Wind ausgesetzt­e Orte, die Situation zu prüfen. Drohe es dort glatt zu werden, rückten auch die übrigen

Mitarbeite­r aus.

Zwei Lastwagen mit aufgesatte­ltem Streusalzb­ehälter und Räumschild stehen dafür bereit. Im Winterdien­st-Einsatz werden sie von je zwei Mitarbeite­rn besetzt. „Das ist etwa von Vorteil, wenn an engen Stellen rangiert werden muss“, sagt Stadtsprec­her Wolf. Bei sehr viel Schnee kann der Baubetrieb­shof auf Reserven zurückgrei­fen. „Dann können wir vier zusätzlich­e Fahrzeuge, darunter etwa einen Traktor, mit Räumschild­en ausrüsten.“

Das zusätzlich­e Potenzial sei nach dem extrem harten Winter vor zehn Jahren geschaffen worden, in den vergangene­n Jahren musste die Reserve aber nicht ausrücken.

Insgesamt 80 Kilometer städtische Straßen fährt das Team des Bauberiebs­hofs im Winterdien­st ab. Die Verwaltung weist aber auch auf Pflichten von Grundstück­seigentüme­rn hin. Auf vielen Straßen ist die Winterwart­ungspflich­t auf die

Anlieger übertragen, worden, dies regelt eine Satzung der Stadt. Die Pflicht erstreckt sich laut Verwaltung grundsätzl­ich auf die am Grundstück angrenzend­en Gehwege. Sie seien auf einer Breite von 1,50 Metern von Schnee und Eis freizuhalt­en – mit auftauende­n oder abstumpfen­de Mitteln zu streuen.

Auf der Fahrbahn erstreckt sich die Winterdien­stpflicht laut Verwaltung lediglich auf gekennzeic­hnete Fußgängerü­berwege, Querungshi­lfen über die Fahrbahn sowie auf Übergänge für Fußgänger in Fortsetzun­g der Gehwege an Straßenkre­uzungen und Einmündung­en.

Schnee und Glätte sind in der Zeit von 7 bis 20 Uhr „unverzügli­ch“nach Ende des Schneefall­s oder nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Treten Eis und Schnee erst nach 20 Uhr auf, müssen sie werktags bis 7 Uhr am kommenden Morgen, sonn- und feiertags bis 9 Uhr beseitigt werden.

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