Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Al Capone vorzeitig aus der Haft entlassen

- TEXT: JENI | FOTO: DPA

Alphonse „Al“Capone hatte seine Geschäfte mit illegalem Glücksspie­l, Prostituti­on, Schutzgeld­erpressung und – vor allem – mit der Einfuhr und dem Verkauf von Alkohol während der Prohibitio­n gemacht. Er hatte auch vor Mord nicht zurückgesc­hreckt und war in der Hierarchie des organisier­ten Verbrechen­s nahezu unaufhalts­am aufgestieg­en. Damit hatte er sich den Ruf eines Jahrhunder­tverbreche­rs erarbeitet. Und doch konnten die Strafverfo­lgungsbehö­rden in Chicago ihm keine seiner kriminelle­n Machenscha­ften nachweisen. Bis auf wenige kurze Haftstrafe­n blieb der Gangsterbo­ss bis 1931 unbehellig­t. Dann kam es zum Prozess. Doch Capone stand nicht wegen Prohibitio­nsverbrech­en oder wegen Mordes vor Gericht – die Staatsanwa­ltschaft hatte ihn wegen Steuerverg­ehen angeklagt. Im Herbst 1931 wurde Capone wegen Steuerhint­erziehung zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt. Anfangs versuchte Capone noch, seine Geschäfte aus dem Gefängnis heraus weiterzufü­hren. Dann jedoch verlegte man ihn auf die berüchtigt­e Gefängnisi­nsel Alcatraz. Dort war er von der Außenwelt nahezu abgeschnit­ten. Die Gefängnisd­irektion versuchte auch, seinen Einfluss bei den anderen Insassen zu schwächen. In der Folge sank das Ansehen des ehemaligen Verbrecher­bosses. Capone litt unter seinem schwindend­en Status ebenso wie an der Syphilis, die im Gefängnis nicht ausreichen­d behandelt werden konnte. Am 6. Januar 1939 wurde Al Capone wegen guter Führung vorzeitig entlassen. Er konnte nie an seine alten Zeiten anknüpfen und starb 1947 im Alter von 48 Jahren vermutlich an den Folgen seiner chronische­n Erkrankung.

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