Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Julian Assange muss im Gefängnis bleiben
LONDON (dpa) Der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, bleibt in Großbritannien in Haft. Ein Gericht in London lehnte am Mittwoch den Antrag der Verteidigung ab, den 49-Jährigen gegen Kaution freizulassen. Am Montag hatte dieselbe Richterin einen Auslieferungsantrag der Vereinigten Staaten gegen Assange abgelehnt. Vanessa Baraitser hatte ihre erste Entscheidung mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen begründet, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei ihrer Ansicht nach damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Nun sagte sie, Assange könne im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gut behandelt werden.
Außerdem bestehe die Gefahr, dass Assange wie in der Vergangenheit versuche, zu fliehen. Assange hatte sich fast sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London einer Strafverfolgung entzogen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden – ebenso wie gegen die neue Entscheidung. Die US-Justiz wirft Assange vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning – damals Bradley Manning – geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht. Seinen Unterstützern gilt er hingegen als investigativer Journalist, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat.