Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
So läuft die Terminvergabe für die Impfung
Ab dem 18. Januar sollen die ersten Senioren im Alter über 80 Jahren per Post informiert werden.
DÜSSELDORF 53 Impfzentrum stehen in NRW bereit, im Februar soll der Betrieb anlaufen. Eine Terminvereinbarung ist aktuell aber noch nicht möglich. Erst wenn klar ist, wie viel Impfstoff den Impfzentren in welchem Zeitraum zur Verfügung steht, lassen sich die Termine zuverlässig planen, wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilt. Die Impfung ist freiwillig und kostenlos.
Ab dem 18. Januar werden Senioren im Alter über 80 Jahren, die nicht in Heimen leben, per Brief angeschrieben und darüber informiert, wann die Impfzentren in ihrer Umgebung öffnen. Wer diesen Brief erhalten hat, kann über die Kassenärztliche Vereinigung (Servicenummer 116 117) einen Impftermin vereinbaren. Eine Impfung ohne vorherigen Termin ist nicht möglich. Das Gesundheitsministerium geht derzeit davon aus, dass diese Impfungen bis Ende März dauern werden. Werden in der Zwischenzeit weitere Impfstoffe zugelassen, verkürzt sich diese Zeitspanne.
Die Impfzentren sind so ausgewählt worden, dass sie regional gut mit Bus und Bahn zu erreichen sind. Für Autos gibt es ausreichend Parkplätze. Wer die eigene Wohnung nicht mehr so einfach verlassen kann, muss etwas Geduld haben. Der derzeit zur Verfügung stehende Impfstoff ist ausgesprochen empfindlich und nur in Fünf-Dosen-Behältnissen verfügbar. Bei einem Hausbesuch müssten also laut Gesundheitsministerium vier Dosen verworfen werden. Mit der Zulassung weiterer Impfstoffe soll das aber einfacher werden.
Der zweite Impftermin wird gleichzeitig mit dem ersten vereinbart. Das Ministerium weist darauf hin, dass diese zweite Impfung für einen wirksamen Schutz dringend erforderlich ist. Die beiden Impfungen erfolgen im Abstand von drei Wochen.
Nach den Senioren, die älter als 80 Jahre sind, sollen die 70- bis 79-Jährigen geimpft werden. Zur zweiten Gruppe gehören auch Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung und enge Kontaktpersonen von Schwangeren oder Pflegebedürftigen. Auch Polizisten und andere Beschäftigte „zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“können sich dann impfen lassen.
In einer dritten Gruppe werden dann die 60- bis 69-Jährigen geimpft. Auch Personen mit Vorerkrankungen, Lehr- und Erziehungspersonal und Personen in sogenannten prekären Lebensbedingungen, Obdachlose etwa oder Menschen, die in Asylbewerberunterkünften leben, haben dann die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) geht davon aus, dass im letzten Drittel oder letzten Viertel des Jahres 2021 so viele Menschen geimpft worden sein werden, dass eine starke Immunität in der Bevölkerung besteht.
Der Bund zahlt den Impfstoff. Die Kosten für den Aufbau und die Organisation der Impfzentren tragen die Länder und die Krankenversicherungen. Wenn in der zweiten Phase in den Arztpraxen geimpft werden kann, übernehmen gesetzliche und private Krankenversicherung die ärztliche Leistung. Die Gesamtkosten hängen davon ab, welcher Impfstoff in welchen Mengen und zu welchem Preis geliefert wird. Und natürlich davon, wie viele Menschen sich impfen lassen.