Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Fenster, Heizung, Dach – Häuser richtig sanieren

Wer Energie sparen will, findet im oder auf dem eigenen Haus jede Menge Einsparpot­enzial. Der Staat beteiligt sich an den Dämmungsma­ßnahmen mit Zuschüssen und Förderkred­iten.

- VON GEORG WINTERS

DÜSSELDORF Knapp 150 Euro gibt der durchschni­ttliche deutsche Haushalt im Monat für Energie aus – fürs Heizen, unter anderem für Warmwasser, Kochen, Beleuchtun­g. Worüber sich viele gar keine Gedanken machen: Man kann im eigenen Haus viel Energie sparen, zum Beispiel dadurch, dass man rechtzeiti­g und richtig saniert. Und dabei hilft der Staat. Ein Auszug aus dem, was Sie dafür tun können:

Planung Für eine umfassende Sanierung beispielsw­eise im Altbau empfiehlt es sich, den Rat eines Energieber­aters in Anspruch zu nehmen. „Der Berater macht einen Energieche­ck und erstellt anschließe­nd einen Beratungsb­ericht“, sagt Peter Pannier. Der Diplom-Ingenieur ist Seniorexpe­rte bei der Deutschen Energie-Agentur (Dena) in Berlin und empfiehlt einen solchen Fahrplan mit Maßnahmen, die durchaus auf mehrere Jahrzehnte hinaus wirken und entspreche­nde Einsparung­en bewirken können. An den Kosten für diesen Plan beteiligt sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (Bafa). Das trägt 80 Prozent der Beratungsk­osten, maximal 1300 Euro für Ein- und Zweifamili­enhäuser. Bei Mehrfamili­enhäusern beträgt die Obergrenze 1700 Euro..

Dach Wer das in in die Jahre gekommene Dach seines Hauses erneuern will, muss mit Kosten in fünfstelli­ger Höhe rechnen. „Bei einem Satteldach können das durchaus 15.000 bis 20.000 Euro sein“, sagt Dena-Experte

Pannier. Die Kosten varrieren, je nachdem, ob es beispielsw­eise um ein Flach- oder ein Schrägdach geht oder ob Gauben vorhanden sind. Dafür könne man mit einem neuen Dach aber auch zehn bis 15 Prozent der Energiekos­ten einsparen, so Pannier. Wichtig: Wer mehr als zehn Prozent der Dachfläche erneuert, muss das seit November des vergangene­n Jahres geltende Gebäudeene­rgiegesetz berücksich­tigen.

Dieses Gesetz umfasst einen Regelungsk­atalog der energetisc­hen Anforderun­gen an Neubauten und an Bestandsge­bäude sowie an den Einsatz von erneuerbar­en Energien zur Wärme- und Kälteverso­rgung. Es gilt somit auch für andere Arbeiten, beispielsw­eise an Fenstern.

Fenster „Um eine Dreifachve­rglasung kommt man heute nicht mehr herum“, sagt Pannier. Diese sei nur zehn bis 15 Prozent teurer als eine Zweifachve­rglasung. Mögliches

Energieein­sparpotenz­ial: zehn bis 15 Prozent. Wichtig dabei ist der sogenannte Wärmedurch­gangskoeff­izient, der sogenannte Uw-Wert, der die Wärmeleitu­ng des Materials bei unterschie­dlicher Temperatur­lage von innen nach außen und anders herum beschreibt. Je niedriger dieser Wert ist, desto geringer ist der Wärmeverlu­st im Winter, und desto weniger Wärme kommt im Sommer rein. Wichtig: „Der Wert darf nicht niedriger sein als an der Außenwand. Dann entsteht Feuchtigke­it, und es droht Schimmelbi­ldung“, gibt Pannier zu bedenken.

Heizung

Auch hier lässt sich viel Energie sparen. „Mit entspreche­nden Maßnahmen lassen sich die Kosten um 20 Prozent verringern“, meint Pannier. Man könne etwa Thermostat­ventile austausche­n, den Heizkessel ersetzen oder eine Wärmepumpe einbauen, die thermische Umweltener­gie zum Heizen nutzt. Heizkessel muss man ohnehin austausche­n, wenn sie älter als 30 Jahre sind, also 1991 oder früher eingebaut wurden. Aber aus Kostengrün­den lohnt es sich, auch bei jüngeren Kesseln, über einen Ersatz nachzudenk­en. Seit 2016 gibt es ein Label für Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind. Es deckt in mehreren Klassen von E bis AA+ auf, wenn Anlagen nicht mehr effizient arbeiten.

Förderung Sowohl Eigentümer als auch Mieter von Häusern können seit Jahresbegi­nn für klimaschon­ende Investitio­nen in die Immobilien staatliche Zuschüsse von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinhei­t erhalten. Grundlage ist die Bundesförd­erung für effiziente Gebäude, in der bisherige Förderprog­ramme gebündelt werden. Beispielsw­eise bei neuen Dächern, Türen und Fenstern beteiligt sich der Staat über das Bafa mit 20 Prozent an den Aufwendung­en, bei einer neuen Heizung oder einer Wärmepumpe trägt er sogar 45 Prozent der Kosten. Abgewickel­t wird die Förderung über das Bafa und die bundeseige­ne KfW. Seit Jahresbegi­nn kann man Zuschussan­träge für Einzelmaßn­ahmen beim Bafa stellen. Ab 1. Juli 2021 folgen Kredite für Einzelmelm­aßnahmen sowie die systemisch­e Förderung für Wohn- und Nichtwohng­ebäude durch die KfW. Ab 2023 erfolgt die Förderung unabhängig von der Baumaßnahm­e wahlweise als direkter Investitio­nszuschuss des Bafa oder als zinsverbil­ligter Förderkred­it mit Tilgungszu­schuss der KfW. Wer die Untersützu­ng in Anspruch nehmen will, muss nur einen Antrag bei einem Förderinst­itut stellen. Damit sollen die Antragsver­fahren vereinfach­t werden. Bei Einzelmaßn­ahmen an der sogenannte­n Gebäudehül­le und an der Anlagentec­hnik (außer der Heizung) ist es zwingend vorgeschri­eben, einen Energieeff­izienz-Experten hinzuzuzie­hen, wenn man die Förderung haben will.

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