Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

40 Tage frei auch für NRW-Beamte

Das Land übernimmt die Bundesrege­l für die Betreuung von Kindern im Lockdown.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF Das Land NRW übernimmt für die vielen zehntausen­d Polizisten und sonstigen Landesbeam­ten die bundesweit­e bereits für Arbeiter und Angestellt­en geltende Vorgabe, dass pro Elternteil bis zu 20 freie Tage genommen werden können, um ein Kind während des Schul-Lockdowns zu betreuen. Alleinerzi­ehende erhalten zu diesem Zweck dem Bund zufolge bis zu 40 freie Tage. Beides wird bei den NRW-Beamten genauso gehandhabt. Das teilte das Düsseldorf­er

Innenminis­terium auf Anfrage mit.

Derweil zeichnen sich Details der bundesweit­en Regelung für Angestellt­e und Arbeiter ab. Beim bisherigen Kinderkran­kengeld, das zehn Tage pro Elternteil bei Paaren und 20 Tage bei Alleinerzi­ehenden umfasst, ist bei der Barmer Ersatzkass­e oder der AOK die Antragstel­lung im Internet möglich. Bezugsbere­chtigt sind Eltern, deren Kind unter zwölf Jahre alt ist. Nach der bisherigen Regelung erstatten die Kassen 90 Prozent des Nettolohns. Wer im vergangene­n Jahr Urlaubsode­r Weihnachts­geld erhalten hat, bekommt 100 Prozent erstattet. Für jeden Tag Verdiensta­usfall beim Arbeitgebe­r gibt es laut Barmer maximal 112,88 Euro am Tag.

Die Krankenkas­sen fordern, dass sie das Geld für das erweiterte Kinderkran­kengeld vom Bund erstattet bekommen. Es ist aber davon auszugehen, dass viele Unternehme­n mit ihren Beschäftig­ten vereinbare­n, dass diese auf freie Tage verzichten, weil sie ja sowieso im Homeoffice sind. „Dann wird eben abends gearbeitet, wenn die Kinder im Bett sind“, sagt beispielsw­eise ein Manager von Vodafone.

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