Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
40 Tage frei auch für NRW-Beamte
Das Land übernimmt die Bundesregel für die Betreuung von Kindern im Lockdown.
DÜSSELDORF Das Land NRW übernimmt für die vielen zehntausend Polizisten und sonstigen Landesbeamten die bundesweite bereits für Arbeiter und Angestellten geltende Vorgabe, dass pro Elternteil bis zu 20 freie Tage genommen werden können, um ein Kind während des Schul-Lockdowns zu betreuen. Alleinerziehende erhalten zu diesem Zweck dem Bund zufolge bis zu 40 freie Tage. Beides wird bei den NRW-Beamten genauso gehandhabt. Das teilte das Düsseldorfer
Innenministerium auf Anfrage mit.
Derweil zeichnen sich Details der bundesweiten Regelung für Angestellte und Arbeiter ab. Beim bisherigen Kinderkrankengeld, das zehn Tage pro Elternteil bei Paaren und 20 Tage bei Alleinerziehenden umfasst, ist bei der Barmer Ersatzkasse oder der AOK die Antragstellung im Internet möglich. Bezugsberechtigt sind Eltern, deren Kind unter zwölf Jahre alt ist. Nach der bisherigen Regelung erstatten die Kassen 90 Prozent des Nettolohns. Wer im vergangenen Jahr Urlaubsoder Weihnachtsgeld erhalten hat, bekommt 100 Prozent erstattet. Für jeden Tag Verdienstausfall beim Arbeitgeber gibt es laut Barmer maximal 112,88 Euro am Tag.
Die Krankenkassen fordern, dass sie das Geld für das erweiterte Kinderkrankengeld vom Bund erstattet bekommen. Es ist aber davon auszugehen, dass viele Unternehmen mit ihren Beschäftigten vereinbaren, dass diese auf freie Tage verzichten, weil sie ja sowieso im Homeoffice sind. „Dann wird eben abends gearbeitet, wenn die Kinder im Bett sind“, sagt beispielsweise ein Manager von Vodafone.