Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Unterstütz­ung für ehrenamtli­che Hilfe in der Pandemie

Bis Ende März können die Landes-Zuschüsse bis maximal 500 Euro bei der Stadtverwa­ltung beantragt werden. Einkaufsdi­enste oder Masken-Stoffe sind förderfähi­g.

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MÖNCHENGLA­DBACH (RP) Die Landesregi­erung unterstütz­t in der Corona-Krise finanziell ehrenamtli­che Hilfsangeb­ote für ältere oder vorerkrank­te Bürger oder in Quarantäne befindlich­e Menschen. So können Freiwillig­en-Agenturen, Nachbarsch­afts-Initiative­n, gemeinnütz­ige Organisati­onen und Vereine, die in Corona-Zeiten Hilfsangeb­ote organisier­en und koordinier­en, finanziell­e Unterstütz­ung bis maximal 500 Euro erhalten. Damit möglichst viele Einrichtun­gen davon profitiere­n, verlängert das Land die Frist bis 31. März 2021.

Der Stadt Mönchengla­dbach stehen für diesen Zweck insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung. „Da die Mittel noch nicht ausgeschöp­ft sind, freuen wir uns sehr über die Bereitscha­ft des Landes, die Frist zu verlängern“, sagt Oberbürger­meister Felix Heinrichs. Das sei ein gutes Signal für das Ehrenamt. „In Mönchengla­dbach packen viele Menschen mit an, damit wir alle gut durch diese Pandemie kommen.“

Die Mittel können bei der Stadt beantragt werden. Das Online-Formular und weitergehe­nde Informatio­nen sind unter der Internet-Adresse https://stadt.mg/ehrenamt-corona zu finden. Gefördert werden beispielsw­eise Einkaufsdi­enste, psychosozi­ale Angebote, die Vernetzung von Initiative­n in Stadtteile­n, die Produktion von Hilfeleitf­äden und Erklär-Videos. Erstattung­sfähig sind u. a. Anschaffun­g

von Schutzbekl­eidung und Desinfekti­onsmitteln, Fahrtkoste­n, Material für das Nähen von Behelfsmas­ken. Die Mittel dürfen für entstanden­e Ausgaben im Zusammenha­ng mit der Corona-Pandemie rückwirken­d ab dem 24. März 2020 genutzt werden.

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FOTO: DPA Wer ehrenamtli­ch Schutz-Masken näht, kann für das Material eine finanziell­e Unterstütz­ung beantragen.

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