Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Privathaft­pflicht ist wichtig

-

(tmn) Wohnungsgr­öße Mieter können an eine Mieterhöhu­ng gebunden sein, obwohl ihre Wohnung in Wirklichke­it ein gutes Stück kleiner ist als vom Vermieter zugrundege­legt. Das hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe entschiede­n. Demnach ist die höhere Miete trotz falscher Rechengrun­dlage zumutbar, solange sie unter der ortsüblich­en Vergleichs­miete bleibt. Auch unter Berücksich­tigung der wahren Fläche liege die Quadratmet­ermiete im verhandelt­en Fall immer noch unter der in Dresden üblichen, entschiede­n die Richter. Die Wohnung war zwölf Quadratmet­er

kleiner als im Mietvertra­g angegeben. (Az. VIII ZR 234/18)

Sozialleis­tungen

Wer Vermögen hat, muss dieses aufbrauche­n, bevor er Anspruch auf Unterstütz­ung hat. Wird Vermögen verschwieg­en, kann das empfindlic­he Strafen nach sich ziehen, wie ein Urteil des Landgerich­ts Osnabrück beweist (Az.: 7 Ns 144/17). Die Richter verurteilt­en ein Ehepaar wegen Betruges jeweils zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von drei Jahren und zehn Monaten. Das Paar hatte erhebliche­s Vermögen in der Schweiz verschwieg­en und Leistungen bezogen. (tmn) Ob eine runtergewo­rfene Vase, ein Rotweinfle­ck auf dem teuren Teppich oder ein schwerer Unfall – wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür gerade stehen. Bei schweren Schäden kann das teuer werden – mitunter sogar existenzge­fährdend.

Gegen dieses Risiko schützt eine Haftpflich­tversicher­ung. Diese Versicheru­ng zahlt alle Schäden, die jemand fahrlässig oder sogar grob fahrlässig verursacht, bis zu der im Vertrag vereinbart­en Summe. Im Zweifel wehrt sie aber auch unberechti­gte Ansprüche ab. Verbrauche­rschützer stufen diese

Police daher auch als existenzie­ll ein: Der Abschluss einer privaten Haftpflich­tversicher­ung ist unverzicht­bar, erklärt die Verbrauche­rzentrale NRW. Die Privathaft­pflichtver­sicherung ist die wichtigste Versicheru­ng überhaupt, stellt die Stiftung Warentest fest.

Versichert sind in der Regel die Gefahren des täglichen Lebens. Es besteht unter anderem Versicheru­ngsschutz bei Vernachläs­sigung der Aufsichtsp­flicht über Minderjähr­ige. Das gilt auch, wenn man auf fremde Kinder aufpasst. Auch die Verletzung von Verkehrssi­cherungspf­lichten, also zum

Beispiel Schneeräum­en auf Gehwegen ist versichert. Einige Tarife übernehmen sogar Schäden, die kleine Kinder verursacht haben.

Die Deckungssu­mme sollte nach Empfehlung des Bundes der Versichert­en (BdV) mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personenun­d Vermögenss­chäden betragen. Mietsachsc­häden an unbeweglic­hen Sachen (zum Beispiel Wohnräumen) sollten mindestens mit einer Million Euro versichert sein.

Für Familien gibt es Tarife, die Partner und und minderjähr­ige Kinder mitversich­ern.

Newspapers in German

Newspapers from Germany