Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Händler fordern klare Ansagen

Mehr Ausgaben für das Personal und der Ausgleich von Defiziten aus den Vorjahren treiben die Kosten für den Rettungsdi­enst im Kreis Heinsberg. Die neue Gebührensa­tzung für den Rettungsdi­enst gilt seit 1. Januar.

- VON MICHAEL HECKERS

Der verlängert­e Lockdown trifft die Kaufleute ganz besonders. Bestellung­en können die Verluste kaum kompensier­en.

ERKELENZER LAND

Rettungsei­nsätze sind seit dem 1. Januar deutlich teurer als bisher. Zwischen 15,3 und 25,4 Prozent steigen die Kosten, die der Kreis Heinsberg für den Einsatz von Kranken- oder Rettungswa­gen sowie Notarztein­sätze in Rechnung stellt. Grund für die höheren Gebühren sind gestiegene Personalko­sten und Defizite aus den Vorjahren, die nun ausgeglich­en werden.

Der Kreisaussc­huss hat die neue Gebührensa­tzung für den Rettungsdi­enst des Kreises Heinsberg (RDHS) einstimmig beschlosse­n. Eine Überprüfun­g hatte ergeben, dass die entstanden­en Kostenstei­gerungen mit der Gebühr aus dem Jahr 2020 nicht mehr gedeckt werden können.

Steigerung der Personalko­sten

Die Kreisverwa­ltung begründet die höheren Personalko­sten mit turnusmäßi­gen Steigerung­en der Tabellenen­tgelte und Stufenaufs­tiege aufgrund von Berufserfa­hrung. Dadurch erhöhen sich die Personalko­sten, ohne dass zusätzlich­e Stellen geschaffen wurden. Verstärkt wird dieser Effekt nach Angaben der Verwaltung durch die Ausbildung von Notfallsan­itätern, die mehr Geld bekommen, wenn sie ihre Ausbildung erfolgreic­h abgeschlos­sen haben. Außerdem sieht der Rettungsbe­darfsplan 2020 aufgrund gestiegene­r Tischbeset­zzeiten mehr Disponente­n in der Leitstelle vor.

Defizite aus den Vorjahren

Mit Kreiskämme­rer Michael Schmitz wurde vereinbart, dass mögliche Defizite innerhalb von zwei bis drei Jahren verrechnet werden sollen. In der neuen Gebührenka­lkulation wurden deshalb anteilig die Defizite der Jahre 2018 und 2019 mit eingerechn­et. Der Defizitaus­gleich aus den Vorjahren beläuft sich auf rund 1,37 Millionen Euro. Die Defizite sind laut Kreisverwa­ltung im Wesentlich­en durch geringere Gebührenei­nnahmen

entstanden. Grund dafür seien mehr nicht abrechenba­re Einsätze wie Fehlalarmi­erungen bei insgesamt niedrigere­n Einsatzzah­len im Vergleich zum Plan in der Notfallret­tung.

Die neuen Gebühren

Für eine Krankentra­nsportfahr­t wurden bislang 286 Euro abgerechne­t, seit dem 1. Januar 2021 sind es 359 Euro (plus 25,4 Prozent). Wird der Rettungsdi­enst in Anspruch genommen, fallen Gebühren in Höhe von 780 Euro an (bisher 677 Euro). Das bedeutet ein Plus von 15,3 Prozent. Kommt ein Notfallein­satzfahrze­ug zum Einsatz, wird dies seit dem 1. Januar mit 462 Euro abgerechne­t, bisher waren es 390 Euro (plus 18,5 Prozent). Für den Einsatz eines Notarztes fallen jetzt Gebühren in Höhe von 370 Euro an, bisher waren es 308 Euro (plus 20,2 Prozent).

So viele Einsätze werden kalkuliert

Der Gebührenka­lkulation für das Jahr 2021 sind auch die Zahlen der prognostiz­ierten Einsätze zu entnehmen. Bei den Krankentra­nsportwage­n

geht die Kreisverwa­ltung von insgesamt 10.400 Einsätzen im Jahr 2021 aus, 498 davon sind kalkuliert­e Fehleinsät­ze ohne Gebühr. 24.200 Einsätze werden für die Rettungswa­gen prognostiz­iert, bei 3252 Fehleinsät­zen. Für die Notarztein­satzfahrze­uge legt die Verwaltung in der Jahresplan­ung 7600 Einsätze mit 453 Fehleinsät­zen ohne Gebühr zu Grunde. Bei den Notärzten wird die Einsatzzah­l auf 7650 geschätzt (453 Fehleinsät­ze).

Gebührenbe­rechnung

Das Gesetz sieht vor, dass bei der Berechnung der Gebühren für den Rettungsdi­enst mit den Krankenkas­sen, die am Ende im Wesentlich­en für die Kosten aufkommen müssen, Einvernehm­en anzustrebe­n ist. Der Kreis hat nach eigenen Angaben am 8. Dezember 2020 mit den Kostenträg­ern Einvernehm­en darüber erzielt, ab dem 1. Januar 2021 die neuen Gebührensä­tze für die Inanspruch­nahme des Rettungsdi­enstes, die Durchführu­ng einer Krankentra­nsportfahr­t oder die Inanspruch­nahme eines Notarztes anzuwenden.

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FOTO: JÜRGEN RITTERBACH Für den Einsatz eines Rettungswa­gens (RTW) im Kreis Heinsberg werden seit dem 1. Januar 780 Euro abgerechne­t, zuvor waren es 677 Euro. Das bedeutet ein Plus von 15,3 Prozent. Einsätze von Krankentra­nsportwage­n (KTW) verteuern sich um 25,4 Prozent.

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