Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Händler fordern klare Ansagen
Mehr Ausgaben für das Personal und der Ausgleich von Defiziten aus den Vorjahren treiben die Kosten für den Rettungsdienst im Kreis Heinsberg. Die neue Gebührensatzung für den Rettungsdienst gilt seit 1. Januar.
Der verlängerte Lockdown trifft die Kaufleute ganz besonders. Bestellungen können die Verluste kaum kompensieren.
ERKELENZER LAND
Rettungseinsätze sind seit dem 1. Januar deutlich teurer als bisher. Zwischen 15,3 und 25,4 Prozent steigen die Kosten, die der Kreis Heinsberg für den Einsatz von Kranken- oder Rettungswagen sowie Notarzteinsätze in Rechnung stellt. Grund für die höheren Gebühren sind gestiegene Personalkosten und Defizite aus den Vorjahren, die nun ausgeglichen werden.
Der Kreisausschuss hat die neue Gebührensatzung für den Rettungsdienst des Kreises Heinsberg (RDHS) einstimmig beschlossen. Eine Überprüfung hatte ergeben, dass die entstandenen Kostensteigerungen mit der Gebühr aus dem Jahr 2020 nicht mehr gedeckt werden können.
Steigerung der Personalkosten
Die Kreisverwaltung begründet die höheren Personalkosten mit turnusmäßigen Steigerungen der Tabellenentgelte und Stufenaufstiege aufgrund von Berufserfahrung. Dadurch erhöhen sich die Personalkosten, ohne dass zusätzliche Stellen geschaffen wurden. Verstärkt wird dieser Effekt nach Angaben der Verwaltung durch die Ausbildung von Notfallsanitätern, die mehr Geld bekommen, wenn sie ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Außerdem sieht der Rettungsbedarfsplan 2020 aufgrund gestiegener Tischbesetzzeiten mehr Disponenten in der Leitstelle vor.
Defizite aus den Vorjahren
Mit Kreiskämmerer Michael Schmitz wurde vereinbart, dass mögliche Defizite innerhalb von zwei bis drei Jahren verrechnet werden sollen. In der neuen Gebührenkalkulation wurden deshalb anteilig die Defizite der Jahre 2018 und 2019 mit eingerechnet. Der Defizitausgleich aus den Vorjahren beläuft sich auf rund 1,37 Millionen Euro. Die Defizite sind laut Kreisverwaltung im Wesentlichen durch geringere Gebühreneinnahmen
entstanden. Grund dafür seien mehr nicht abrechenbare Einsätze wie Fehlalarmierungen bei insgesamt niedrigeren Einsatzzahlen im Vergleich zum Plan in der Notfallrettung.
Die neuen Gebühren
Für eine Krankentransportfahrt wurden bislang 286 Euro abgerechnet, seit dem 1. Januar 2021 sind es 359 Euro (plus 25,4 Prozent). Wird der Rettungsdienst in Anspruch genommen, fallen Gebühren in Höhe von 780 Euro an (bisher 677 Euro). Das bedeutet ein Plus von 15,3 Prozent. Kommt ein Notfalleinsatzfahrzeug zum Einsatz, wird dies seit dem 1. Januar mit 462 Euro abgerechnet, bisher waren es 390 Euro (plus 18,5 Prozent). Für den Einsatz eines Notarztes fallen jetzt Gebühren in Höhe von 370 Euro an, bisher waren es 308 Euro (plus 20,2 Prozent).
So viele Einsätze werden kalkuliert
Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 sind auch die Zahlen der prognostizierten Einsätze zu entnehmen. Bei den Krankentransportwagen
geht die Kreisverwaltung von insgesamt 10.400 Einsätzen im Jahr 2021 aus, 498 davon sind kalkulierte Fehleinsätze ohne Gebühr. 24.200 Einsätze werden für die Rettungswagen prognostiziert, bei 3252 Fehleinsätzen. Für die Notarzteinsatzfahrzeuge legt die Verwaltung in der Jahresplanung 7600 Einsätze mit 453 Fehleinsätzen ohne Gebühr zu Grunde. Bei den Notärzten wird die Einsatzzahl auf 7650 geschätzt (453 Fehleinsätze).
Gebührenberechnung
Das Gesetz sieht vor, dass bei der Berechnung der Gebühren für den Rettungsdienst mit den Krankenkassen, die am Ende im Wesentlichen für die Kosten aufkommen müssen, Einvernehmen anzustreben ist. Der Kreis hat nach eigenen Angaben am 8. Dezember 2020 mit den Kostenträgern Einvernehmen darüber erzielt, ab dem 1. Januar 2021 die neuen Gebührensätze für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes, die Durchführung einer Krankentransportfahrt oder die Inanspruchnahme eines Notarztes anzuwenden.