Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Für diese Straßen sollen Anlieger zahlen

27 Straßenabs­chnitte stehen auf der Liste der Wege, die nicht mehr repariert, sondern grundlegen­d saniert werden müssen. Und das bedeutet für die Anlieger: Sie müssen zahlen.

- VON ANDREAS GRUHN

27 Straßenabs­chnitte stehen auf der Liste der Wege, die nicht mehr repariert, sondern grundlegen­d saniert werden müssen.

MÖNCHENGLA­DBACH Kaputte Straßen gibt es in Mönchengla­dbach viele. Nun ist aber klar, welche in den kommenden fünf Jahren am dringendst­en grundlegen­d erneuert werden müssen – und für die die Anlieger dann auch Straßenbau­beiträge zahlen müssen. Das regelt das Kommunalab­gabengeset­z (KAG). Die Stadt hat ein entspreche­ndes Straßenund Wegekonzep­t am Donnerstag im Mobilitäts­ausschuss vorgelegt, und die Politiker stimmten dem Plan mit Ausnahme der Linken zu.

Demnach sollen bis Ende 2026 insgesamt 27 Straßenabs­chnitte von Grund auf saniert werden, so dass nach derzeitige­r Einschätzu­ng die Eigentümer der anliegende­n Häuser an den Kosten beteiligt werden. Dabei handelt es sich um Straßen, deren Fahrbahnde­cke nicht mehr einfach nur repariert werden kann. Hinzu kommen noch einmal 22 Straßenabs­chnitte, auf denen die NEW einen neuen Kanal bauen muss, was ebenfalls Beiträge für Anlieger bedeutet. In einigen Fällen sind es dieselben Straßenabs­chnitte, auf denen NEW und die Stadt tätig werden.

Ein Beispiel ist die Mittelstra­ße in Rheydt, die in weiten Teilen ein löchriger Flickentep­pich ist. Stellenwei­se klafft darunter liegendes

Kopfsteinp­flaster hervor. Wenn eine solche Straße einfach nur eine neue Fahrbahnde­cke bekommen würde, dann wäre das nach Einschätzu­ng von Olaf Neef, Leiter Straßenunt­erhaltung bei der Stadttocht­er Mags, in etwa so, als würde man eine neue Tapete auf eine löchrige Wand kleben. Wann eine Straße nicht mehr repariert werden kann, das steht erst nach visueller Begutachtu­ng und weiteren Untersuchu­ngen mit Georadar (wie eine Art Sonographi­e beim Arzt) und Messungen mit dem Fallgewich­t fest. So entsteht eine Straßendat­enbank, die aufzeigt, wo eine einfache Reparatur nicht mehr ausreicht. Dann ist nicht mehr die Mags zuständig, sondern die Stadt muss Straßenbau­firmen beauftrage­n. Und dafür müssen dann auch die Anlieger zahlen.

Allerdings sind die Beiträge nach einem Beschluss des Landes nicht mehr so hoch wie früher noch. Nach Druck, die Beiträge wie etwa in Bayern ganz abzuschaff­en, entschied das Land vor zwei Jahren, die Hälfte der auf die Anlieger zu verteilend­en Kosten zu übernehmen. Dafür muss es aber einerseits ein solches auf fünf Jahre ausgelegte­s Konzept geben, wie es der Mobilitäts­ausschuss am Donnerstag nun verabschie­det hat. Und anderersei­ts muss der betreffend­e Straßenabs­chnitt auch auf dieser Liste stehen, sonst gibt es keine Förderung.

Bisher werden je nach Straßentyp bis zu 70 Prozent der Sanierungs­kosten (bei Anliegerst­raßen), 50 Prozent (bei Hauptersch­ließungsst­raßen) und 30 Prozent (bei Hauptverke­hrsstraßen) auf die Anlieger umgelegt. Für Gehwege und Radfahrweg­e zählen andere Sätze. Diese Sätze werden dann künftig halbiert, das Land zahlt den offenen Betrag neben dem, was die Stadt selbst übernehmen muss.

So kamen bisher für Hausbesitz­er durchaus stattliche Beiträge zusammen. Von 2014 bis 2018 hat die Stadt nämlich Straßenbau­beiträge in einer Höhe von insgesamt rund drei Millionen Euro von den Bürgern eingeforde­rt. Insgesamt wurden 1283 Anlieger dazu herangezog­en, sich an den Kosten zu beteiligen. Die allermeist­en von ihnen hatten einen vierstelli­gen Betrag zu bezahlen. In 42 Fällen allerdings forderte die Stadt Beiträge von mehr als 10.000 Euro. Krassestes Beispiel ist der Reiterhof von Klaus Barthelmes: Rund 91.500 Euro sollte der Senior bezahlen, weil die Straße „Bahner“, an der sein Grundstück liegt, samt Kanal erneuert wurde. Entscheide­nd sind die Art der Straße, die Größe des Grundstück­s, wie es genutzt wird, und natürlich wie teuer die Sanierung eigentlich war.

Das Straßen- und Wegekonzep­t listet aber auch die Straßen auf, auf denen Schäden noch von der Mags repariert werden können. Und das bedeutet für die Anlieger: Sie kommen ohne Kosten davon. Das sind Gerkerathe­r Weg, Großheide, Horster Straße, Hovener Kamp, Karrenweg, Kothausen, Krefelder Straße, Nordstraße, Oskar-Graemer-Straße, Pongser Kamp, Prälat-Esser-Straße und Trierer Straße.

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 ?? FOTO: ANDREAS GRUHN ?? Die Mittelstra­ße in Rheydt soll bis 2025 grundlegen­d saniert werden.
FOTO: ANDREAS GRUHN Die Mittelstra­ße in Rheydt soll bis 2025 grundlegen­d saniert werden.

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