Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Für diese Straßen sollen Anlieger zahlen
27 Straßenabschnitte stehen auf der Liste der Wege, die nicht mehr repariert, sondern grundlegend saniert werden müssen. Und das bedeutet für die Anlieger: Sie müssen zahlen.
27 Straßenabschnitte stehen auf der Liste der Wege, die nicht mehr repariert, sondern grundlegend saniert werden müssen.
MÖNCHENGLADBACH Kaputte Straßen gibt es in Mönchengladbach viele. Nun ist aber klar, welche in den kommenden fünf Jahren am dringendsten grundlegend erneuert werden müssen – und für die die Anlieger dann auch Straßenbaubeiträge zahlen müssen. Das regelt das Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Stadt hat ein entsprechendes Straßenund Wegekonzept am Donnerstag im Mobilitätsausschuss vorgelegt, und die Politiker stimmten dem Plan mit Ausnahme der Linken zu.
Demnach sollen bis Ende 2026 insgesamt 27 Straßenabschnitte von Grund auf saniert werden, so dass nach derzeitiger Einschätzung die Eigentümer der anliegenden Häuser an den Kosten beteiligt werden. Dabei handelt es sich um Straßen, deren Fahrbahndecke nicht mehr einfach nur repariert werden kann. Hinzu kommen noch einmal 22 Straßenabschnitte, auf denen die NEW einen neuen Kanal bauen muss, was ebenfalls Beiträge für Anlieger bedeutet. In einigen Fällen sind es dieselben Straßenabschnitte, auf denen NEW und die Stadt tätig werden.
Ein Beispiel ist die Mittelstraße in Rheydt, die in weiten Teilen ein löchriger Flickenteppich ist. Stellenweise klafft darunter liegendes
Kopfsteinpflaster hervor. Wenn eine solche Straße einfach nur eine neue Fahrbahndecke bekommen würde, dann wäre das nach Einschätzung von Olaf Neef, Leiter Straßenunterhaltung bei der Stadttochter Mags, in etwa so, als würde man eine neue Tapete auf eine löchrige Wand kleben. Wann eine Straße nicht mehr repariert werden kann, das steht erst nach visueller Begutachtung und weiteren Untersuchungen mit Georadar (wie eine Art Sonographie beim Arzt) und Messungen mit dem Fallgewicht fest. So entsteht eine Straßendatenbank, die aufzeigt, wo eine einfache Reparatur nicht mehr ausreicht. Dann ist nicht mehr die Mags zuständig, sondern die Stadt muss Straßenbaufirmen beauftragen. Und dafür müssen dann auch die Anlieger zahlen.
Allerdings sind die Beiträge nach einem Beschluss des Landes nicht mehr so hoch wie früher noch. Nach Druck, die Beiträge wie etwa in Bayern ganz abzuschaffen, entschied das Land vor zwei Jahren, die Hälfte der auf die Anlieger zu verteilenden Kosten zu übernehmen. Dafür muss es aber einerseits ein solches auf fünf Jahre ausgelegtes Konzept geben, wie es der Mobilitätsausschuss am Donnerstag nun verabschiedet hat. Und andererseits muss der betreffende Straßenabschnitt auch auf dieser Liste stehen, sonst gibt es keine Förderung.
Bisher werden je nach Straßentyp bis zu 70 Prozent der Sanierungskosten (bei Anliegerstraßen), 50 Prozent (bei Haupterschließungsstraßen) und 30 Prozent (bei Hauptverkehrsstraßen) auf die Anlieger umgelegt. Für Gehwege und Radfahrwege zählen andere Sätze. Diese Sätze werden dann künftig halbiert, das Land zahlt den offenen Betrag neben dem, was die Stadt selbst übernehmen muss.
So kamen bisher für Hausbesitzer durchaus stattliche Beiträge zusammen. Von 2014 bis 2018 hat die Stadt nämlich Straßenbaubeiträge in einer Höhe von insgesamt rund drei Millionen Euro von den Bürgern eingefordert. Insgesamt wurden 1283 Anlieger dazu herangezogen, sich an den Kosten zu beteiligen. Die allermeisten von ihnen hatten einen vierstelligen Betrag zu bezahlen. In 42 Fällen allerdings forderte die Stadt Beiträge von mehr als 10.000 Euro. Krassestes Beispiel ist der Reiterhof von Klaus Barthelmes: Rund 91.500 Euro sollte der Senior bezahlen, weil die Straße „Bahner“, an der sein Grundstück liegt, samt Kanal erneuert wurde. Entscheidend sind die Art der Straße, die Größe des Grundstücks, wie es genutzt wird, und natürlich wie teuer die Sanierung eigentlich war.
Das Straßen- und Wegekonzept listet aber auch die Straßen auf, auf denen Schäden noch von der Mags repariert werden können. Und das bedeutet für die Anlieger: Sie kommen ohne Kosten davon. Das sind Gerkerather Weg, Großheide, Horster Straße, Hovener Kamp, Karrenweg, Kothausen, Krefelder Straße, Nordstraße, Oskar-Graemer-Straße, Pongser Kamp, Prälat-Esser-Straße und Trierer Straße.