Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Staatsanwältin fordert lange Haftstrafe im Totschlag-Prozess
Der 40-jährige Angeklagte aus Mönchengladbach soll seine schwangere Freundin im Streit erwürgt haben. Die Verteidigung plädiert für ein „mildes Urteil“.
MÖNCHENGLADBACH Nach dem Fund einer Frauenleiche im Elsbachtal in Grevenbroich soll der Freund des Opfers für lange Zeit hinter Gitter: Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag zehneinhalb Jahre Gefängnis wegen Totschlags beantragt. Der 40 Jahre alte Mann aus Mönchengladbach hatte im Verfahren gestanden, seine 25-jährige Freundin nach einem Streit erwürgt zu haben. In ihren Plädoyers fassten Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung noch einmal die Vorgeschichte und das tödliche Geschehen zusammen. Demnach hatte es schon vor dem Tattag immer wieder Streitereien gegeben. Diese gipfelten in einem regelrechten Eifersuchtsdrama. Die schwangere 25-Jährige hielt ihrem Freund vor, Interesse an einer Affäre mit ihrer Schwester zu haben.
Die zumindest zeitweise drogenabhängige Prostituierte machte dem 40-Jährigen immer wieder Vorhaltungen. „Es gab gegenseitige Beleidigungen, letztlich soll sie ihn bespuckt haben“, so die Staatsanwältin. Danach eskalierte das Geschehen: Der Angeklagte schlug seine Freundin nieder, anschließend würgte er sie minutenlang – solange, bis sie tot war. Nach fünf Tagen brachte er die Leiche mitten in der Nacht ins Elsbachtal und deckte die Tote dort in einem ausgetrockneten Bachlauf mit Grünschnitt und Gehölz zu.
Einen „minderschweren Fall des Totschlags“schloss die Staatsanwältin aus. Der Angeklagte habe nicht nur ein, sondern aufgrund der Schwangerschaft auch ein zweites Leben beendet. Zehneinhalb Jahre Haft seien angemessen. Die Anwältin der Familie beantragte hingegen ein Strafmaß, das über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgeht – ohne eine konkrete Jahreszahl zu nennen. „Ich beantrage ein mildes Urteil“, sagte Rechtsanwalt Mathias Bradler, „ohne das frühzeitige und umfassende Geständnis meines Mandanten wäre der Fall nicht so schnell und umfangreich aufgeklärt worden.“Der Angeklagte selbst wandte sich in seinem letzten Wort noch einmal an die Angehörigen des Opfers. „Ich bereue die Tat zutiefst, auch wenn Ihr mir das vielleicht nicht glaubt“, erklärte der 40-Jährige unter Tränen. Die Schwurgerichtskammer kündigte ein Urteil für Montag an.