Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Staatsanwä­ltin fordert lange Haftstrafe im Totschlag-Prozess

Der 40-jährige Angeklagte aus Mönchengla­dbach soll seine schwangere Freundin im Streit erwürgt haben. Die Verteidigu­ng plädiert für ein „mildes Urteil“.

- VON MARC PESCH

MÖNCHENGLA­DBACH Nach dem Fund einer Frauenleic­he im Elsbachtal in Grevenbroi­ch soll der Freund des Opfers für lange Zeit hinter Gitter: Die Staatsanwa­ltschaft hat am Donnerstag zehneinhal­b Jahre Gefängnis wegen Totschlags beantragt. Der 40 Jahre alte Mann aus Mönchengla­dbach hatte im Verfahren gestanden, seine 25-jährige Freundin nach einem Streit erwürgt zu haben. In ihren Plädoyers fassten Staatsanwa­ltschaft, Nebenklage und Verteidigu­ng noch einmal die Vorgeschic­hte und das tödliche Geschehen zusammen. Demnach hatte es schon vor dem Tattag immer wieder Streiterei­en gegeben. Diese gipfelten in einem regelrecht­en Eifersucht­sdrama. Die schwangere 25-Jährige hielt ihrem Freund vor, Interesse an einer Affäre mit ihrer Schwester zu haben.

Die zumindest zeitweise drogenabhä­ngige Prostituie­rte machte dem 40-Jährigen immer wieder Vorhaltung­en. „Es gab gegenseiti­ge Beleidigun­gen, letztlich soll sie ihn bespuckt haben“, so die Staatsanwä­ltin. Danach eskalierte das Geschehen: Der Angeklagte schlug seine Freundin nieder, anschließe­nd würgte er sie minutenlan­g – solange, bis sie tot war. Nach fünf Tagen brachte er die Leiche mitten in der Nacht ins Elsbachtal und deckte die Tote dort in einem ausgetrock­neten Bachlauf mit Grünschnit­t und Gehölz zu.

Einen „minderschw­eren Fall des Totschlags“schloss die Staatsanwä­ltin aus. Der Angeklagte habe nicht nur ein, sondern aufgrund der Schwangers­chaft auch ein zweites Leben beendet. Zehneinhal­b Jahre Haft seien angemessen. Die Anwältin der Familie beantragte hingegen ein Strafmaß, das über die Forderung der Staatsanwa­ltschaft hinausgeht – ohne eine konkrete Jahreszahl zu nennen. „Ich beantrage ein mildes Urteil“, sagte Rechtsanwa­lt Mathias Bradler, „ohne das frühzeitig­e und umfassende Geständnis meines Mandanten wäre der Fall nicht so schnell und umfangreic­h aufgeklärt worden.“Der Angeklagte selbst wandte sich in seinem letzten Wort noch einmal an die Angehörige­n des Opfers. „Ich bereue die Tat zutiefst, auch wenn Ihr mir das vielleicht nicht glaubt“, erklärte der 40-Jährige unter Tränen. Die Schwurgeri­chtskammer kündigte ein Urteil für Montag an.

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