Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Überfall auf Wettbüro – Polizei sucht Zeugen
In den sozialen Medien kommt die Diskussion auf, warum solche Geschäfte überhaupt geöffnet haben.
HÜCKELHOVEN Am Mittwoch, 6. Januar, betrat ein bislang unbekannter Mann gegen 14.40 Uhr ein Wettbüro an der Parkhofstraße. Gegenüber dem Angestellten behauptete er, eine Waffe bei sich zu führen und forderte die Herausgabe von Bargeld. Der Angestellte folgte diesen Anweisungen und so flüchtete der Täter kurze Zeit später mit geringer Beute dann fußläufig in unbekannte Richtung. Der Mitarbeiter des Wettbüros hat den Täter der Polizei gegenüber als jugendlich beschrieben, der dunkel gekleidet war und eine dunkle Trainingshose trug. Zudem hatte er sich eine Kapuze über den Kopf gezogen und war mit einem Mund-Nase-Schutz maskiert.
Laut Polizei war der Angestellte des Wettbüros nicht alleine in dem Laden. Während des Überfalls oder zumindest zu dessen Beginn befand sich ein älterer, männlicher Kunde im Geschäft. Dieser Zeuge wird nun gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Auch weitere Zeugen, die zur Tatzeit zufällig in der Nähe waren und eventuell Angaben zum Tatgeschehen machen können, werden ebenfalls gebeten, sich bei den Ermittlern zu melden. Die interessiert insbesondere die Fluchtrichtung, ein mögliches Fluchtfahrzeug sowie weitere Personen, die sich verdächtig verhalten haben. Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 2 der Polizei in Heinsberg unter 02452 920 0 entgegen. Währenddessen kommt in den sozialen Medien die
Diskussion auf, warum ein Wettbüro aktuell überhaupt geöffnet haben darf. Für die Nutzer ist es teilweise nicht nachvollziehbar, warum Sonnenstudios und ähnliche Geschäfte derzeit schließen müssen, obwohl dort ein vernünftiges Hygienekonzept erarbeitet wurde, während solche Etablissements geöffnet haben. Eine Nutzerin schreibt, es sei anderen Läden gegenüber eine Frechheit. Es sei nicht notwendig, auch wenn man „nur“Scheine abhole oder abgebe. „Alle sollen ihre Kontakte auf ein Minimum reduzieren und sowas ist geöffnet. Nicht nachvollziehbar“, schließt sie ihr Statement.
Ein Blick in die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen schafft Aufklärung. In Paragraph 10 heißt es: „In Wettannahmestellen, Wettbüros ist nur die Entgegennahme der Spielscheine, Wetten gestattet.“Dadurch werden die Wettbüros gleichgestellt etwa mit Schreibwarenläden, die zudem eine Lotto-Annahmestelle anbieten.
In der Verordnung heißt es aber auch, dass ein weiterer Aufenthalt in den betreffenden Einrichtungen, zum Beispiel zum Mitverfolgen der Spiele und Veranstaltungen, auf die Wetten platziert wurden, nicht gestattet ist. Zudem darf pro zehn Quadratmeter nur ein Kunde in dem Geschäft anwesend sein.
Somit ist klar, dass die Betreiber nicht unrechtmäßig geöffnet haben. Auch in anderen Städten in der Region haben Wettbüros geöffnet – solange sie sich an die Vorgaben halten.