Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Wehrhahn-Anschlag bleibt ungesühnt
Im Prozess um das Bombenattentat in Düsseldorf hat der BGH den Freispruch des Verdächtigen bestätigt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch für den einzigen Verdächtigen des Sprengstoffanschlags auf ausländische Sprachschüler am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn bestätigt. Der heute 54-jährige Ex-Soldat, der 17 Jahre nach der Tat verhaftet und im Sommer 2018 vom Landgericht Düsseldorf freigesprochen worden war, hat nun Anspruch auf Entschädigung für seine mehr als einjährige Untersuchungshaft.
Die 100 Seiten starke Begründung des Düsseldorfer Freispruchs sei „rechtsfehlerfrei“, hatte der 3. Strafsenat des BGH am Donnerstag in Karlsruhe festgestellt und die Revision der Staatsanwaltschaft Düsseldorf abgewiesen. Die Beweiswürdigung, so der Senatsvorsitzende, sei grundsätzlich Sache des Tatrichters und vom Revisionsgericht im Ergebnis hinzunehmen – selbst in Fällen, in denen ein anderer Schluss nähergelegen hätte.
Der nun Freigesprochene war schon vor der Tat in dem Viertel rund um den S-Bahnhof für seine rassistische Gesinnung und Nähe zur örtlichen Neonaziszene bekannt, deren Mitglieder in seinem Militaria-Laden ein und aus gingen. Bereits kurz nach der Tat im Sommer 2000 war er ins Visier der Ermittler geraten.
Doch erst 2017 hatte die Staatsanwaltschaft ihrer Meinung nach genug Beweise gegen ihn in der Hand, unter anderem die Aussage eines ehemaligen Mithäftlings, bei dem er sich mit dem Verbrechen gebrüstet haben soll.
Die Opfer waren bei dem Anschlag teils lebensgefährlich verletzt worden, ihre Anwälte sind enttäuscht vom höchstrichterlichen Entscheid – sie bezeichneten den Freispruch als schweren Fehler. Verfahrensbeobachter der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus forderten am Donnerstag einen Untersuchungsausschuss zur „Klärung der brennenden offenen Fragen“, unter anderem zur Rolle des Verfassungsschutzes in dem Verfahren. Im Umfeld des nun Freigesprochenen war zur Tatzeit ein V-Mann aktiv.