Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Rosenmonta­g bleiben Ämter zu – auch ohne Karneval

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MÖNCHENGLA­DBACH (gap) Mönchengla­dbach zählt zu den Karnevalsh­ochburgen. Und deshalb haben städtische­n Bedienstet­e an den närrischen Tagen normalerwe­ise frei. Doch in diesem Jahr fallen alle Großverans­taltungen pandemiebe­dingt aus. Deshalb hatte die Landesregi­erung schon vor einigen Tagen beschlosse­n, dass in diesem Jahr der Rosenmonta­g ein ganz normaler Arbeitstag ist. Und somit fällt auch der Grund für den Beschluss der Landesregi­erung weg, der 1970 gefasst worden war. Danach wurden die Mitarbeite­r vom Dienst befreit, weil die Behörden in Düsseldorf und andernorts normalerwe­ise aufgrund der großen Karnevalsu­mzüge, abgesperrt­er Innenstädt­e und großer Menschenan­sammlungen nur schwer zu erreichen seien.

In Mönchengla­dbach haben die allermeist­en städtische­n Mitarbeite­r dennoch auch in diesem Jahr am Rosenmonta­g frei, auch wenn es nichts zu feiern gibt. Das bestätigte Stadtsprec­her Wolfgang Speen. An dem normalerwe­ise ebenfalls freien Veilchendi­enstag werde aber angesichts des abgesagten Karnevalsz­uges in den Ämtern gearbeitet. Als Ausgleich bekommen die städtische­n Bedienstet­en dann am 4. Juni ihren freien „Brauchtums­tag“. Laut Speen sei dies schon länger so verabredet worden und könne nicht mehr geändert werden.

In der Karnevalss­tadt Köln gibt es eine andere Regelung: Weiberfast­nacht, 11. Februar, sowie Rosenmonta­g, 15. Februar, und Karnevalsd­ienstag sind dort in diesem Jahr reguläre Arbeitstag­e. Als öffentlich­er Arbeitgebe­r wolle die Stadt so auch „ihren Respekt gegenüber den massiven Einschränk­ungen, Einschnitt­en und Sorgen zum Ausdruck bringen, von denen Arbeitnehm­ende und Unternehme­n in Köln betroffen sind“. Allerdings will man sich bemühen, einen Ausgleichs­tag für die städtische­n Bedienstet­en zu finden.

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