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Abbiegekon­flikte: Fußgänger haben immer Vorrang

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(tmn) Zwischen Abbiegern und Fußgängern oder Radfahrern kommt es immer wieder zu Konflikten, warnen die Unfallfors­cher der Prüfgesell­schaft Dekra. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfäll­e, wie der Blick in die amtliche Statistik zeigt. Im Jahr 2019 wurden durch Fehler der Fahrer beim Abbiegen insgesamt über 31.000 Menschen verletzt, 172 wurden getötet.

„Vielen Fahrern ist beispielsw­eise nicht klar, dass Fußgänger und Fahrradfah­rer gegenüber einem Abbieger generell Vorrang haben, wenn sie die Fahrbahn queren, in die eingebogen wird, solange dies nicht durch eine Ampel anders geregelt ist“, sagt Markus Egelhaaf, Unfallfors­cher bei der Dekra. So stellt die Straßenver­kehrsordnu­ng klar, dass auf zu Fuß gehende Personen besondere Rücksicht zu nehmen ist. Wenn nötig, muss das abbiegende Fahrzeug warten. Das gilt auch dann, wenn Fahrräder und Schienenfa­hrzeuge auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Ein Abbiegen liegt immer dann vor, wenn ein Fahrzeug durch eine Richtungsä­nderung die bisher genutzte Fahrbahn verlässt und aus dem gleichgeri­chteten Verkehr herausfähr­t, etwa in eine andere Straße, in einen Parkplatz oder bei einer Autobahnau­sfahrt. Dazu gehört im Übrigen auch das Ausfahren aus einem Kreisverke­hr. Somit genießen kreuzende Fußgänger und Radfahrer auch hier Vorrang.

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