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Abbiegekonflikte: Fußgänger haben immer Vorrang
(tmn) Zwischen Abbiegern und Fußgängern oder Radfahrern kommt es immer wieder zu Konflikten, warnen die Unfallforscher der Prüfgesellschaft Dekra. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle, wie der Blick in die amtliche Statistik zeigt. Im Jahr 2019 wurden durch Fehler der Fahrer beim Abbiegen insgesamt über 31.000 Menschen verletzt, 172 wurden getötet.
„Vielen Fahrern ist beispielsweise nicht klar, dass Fußgänger und Fahrradfahrer gegenüber einem Abbieger generell Vorrang haben, wenn sie die Fahrbahn queren, in die eingebogen wird, solange dies nicht durch eine Ampel anders geregelt ist“, sagt Markus Egelhaaf, Unfallforscher bei der Dekra. So stellt die Straßenverkehrsordnung klar, dass auf zu Fuß gehende Personen besondere Rücksicht zu nehmen ist. Wenn nötig, muss das abbiegende Fahrzeug warten. Das gilt auch dann, wenn Fahrräder und Schienenfahrzeuge auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Ein Abbiegen liegt immer dann vor, wenn ein Fahrzeug durch eine Richtungsänderung die bisher genutzte Fahrbahn verlässt und aus dem gleichgerichteten Verkehr herausfährt, etwa in eine andere Straße, in einen Parkplatz oder bei einer Autobahnausfahrt. Dazu gehört im Übrigen auch das Ausfahren aus einem Kreisverkehr. Somit genießen kreuzende Fußgänger und Radfahrer auch hier Vorrang.
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