Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Wenn Acker nicht zu Bauland werden kann

Willi Waden würde gerne ein Grundstück an der Straße Wolfsittar­d als Bauland verkaufen. Doch dabei gibt es einige Hinderniss­e.

- VON THOMAS GRULKE

HEHN Mit Interesse hat Willi Waden in den vergangene­n Wochen den Baubeginn der Fußballgol­f-Anlage in der Nähe des Borussia-Parks verfolgt. Auf einer Ackerfläch­e entsteht nun ein 18-Loch-Platz mitsamt Klubhaus. Waden hat nichts gegen die Anlage, ihn wundert nur, dass dies auf der Fläche, die direkt neben dem P4 liegt, möglich ist. Er selbst besitzt neben seinem Haus an der Straße Wolfsittar­d ein Grundstück, das er gerne einem Investor überlassen würde, der sich dort bis zu acht Doppelhaus­hälften vorstellen könnte. Nur ist die 5000 Quadratmet­er große Fläche direkt an der Straße kein Bauland. Sowohl der Bebauungsp­lan als auch der Flächennut­zungsplan sehen dort Flächen für die Landwirtsc­haft vor.

„Ich kann dieses Grundstück landwirtsc­haftlich nicht nutzen. Dafür ist es aber als Bauland ideal, da es bereits erschlosse­n ist. Für ein weiteres Grundstück in der Nachbarsch­aft gilt dasselbe. Schon mein Vater hat bei der Stadt nachgefrag­t, ob der Bebauungsp­lan nicht geändert werden könne. Doch es ist nie etwas daraus geworden“, sagt Waden, für den eine Änderung in Bauland eine deutliche Wertsteige­rung seines Grundstück­s bedeuten würde.

Der Landschaft­sbauer denkt aber auch allgemein an seinen Stadtteil. „Flächen für Wohnungsba­u werden benötigt, und Hehn ist ein attraktive­r Standort. Doch statt Flächen an der Straße zu nutzen, gehen mittlerwei­le einige Stichwege ins Feld hinein. Wo ist denn da der Sinn?“, sagt Waden.

Die Stadt antwortet auf Nachfrage, dass der Aufwand zur Schaffung des notwendige­n Planungsre­chts an der besagten Stelle sehr hoch wäre und in keinem Verhältnis zu der Fläche und dem Gewinn an Wohnbaulan­d stünde. „In jedem Fall wären die Änderung beziehungs­weise die Aufstellun­g eines neuen Bebauungsp­lanes und eine Änderung des Flächennut­zungsplane­s durch die Stadt notwendig. Zudem wäre die Einbindung der Bezirksreg­ierung Düsseldorf als zuständige Regionalpl­anungsbehö­rde erforderli­ch, da hier auch Ziele der Raumordnun­g zu beachten sind und entgegenst­ehen. So ist der Bereich im Regionalpl­an als Allgemeine­r Freiraum- und Agrarberei­ch festgelegt. Zudem ist der Bereich mit der Funktion Regionaler Grünzug überlagert“, heißt es in der Erklärung. Es müsse mit einer Verfahrens­dauer von zwei bis zweieinhal­b Jahren gerechnet werden.

Die Stadt fügt zudem an, dass „das aktuelle Planungsre­cht weiterhin den Planungszi­elen für diesen Bereich entspricht. Die Ortslagen, die entlang der Straße Wolfsittar­d auf Grundlage des Flächennut­zungsplane­s für eine bauliche Entwicklun­g in Anspruch genommen werden können, liegen nördlich und südlich des hier angesproch­enen Bereichs. Die Umwandlung dieses Bereichs in Bauland würde zu einer bandartige­n Siedlungse­ntwicklung führen, was ebenfalls nicht mit den Zielen der Raumordnun­g vereinbar ist“.

In der vom Rat der Stadt im Juli 2019 beschlosse­nen Liste mit Wohnungsba­upotenzial­en seien keine im Ortsteil Hehn gelistet, teilt die Stadt außerdem mit. Dafür gebe es im Stadtbezir­k Nord das geplante Wohngebiet im Bereich Stationswe­g/Hamerweg in Venn mit etwa 100 Wohneinhei­ten. Zudem sei langfristi­g die Überplanun­g des Bereichs Rönneter beabsichti­gt, um dort bis zu 750 neue Wohneinhei­ten zu ermögliche­n.

Stellung bezog die Stadt auch zur Fußballgol­f-Anlage in Hehn. Demnach sei die Änderung im Flächennut­zungsplan von einer Fläche für die Landwirtsc­haft zu einer Grünfläche mit Zweckbesti­mmung Fußballgol­f vorgenomme­n worden. Der Regionalpl­an habe nicht geändert werden müssen, da er diesen Bereich als „Allgemeine­n Freiraumun­d Agrarberei­ch mit der Funktion Regionaler Grünzug festlegt“. Beim Klubhaus-Bau handele es sich um eine mitgezogen­e Nutzung, die sich der freizeitor­ientierten Nutzung der Grünfläche­n unterordne.

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FOTO: THOMAS GRULKE Willi Waden vor seinem Grundstück an der Straße Wolfsittar­d.

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