Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Wenn Acker nicht zu Bauland werden kann
Willi Waden würde gerne ein Grundstück an der Straße Wolfsittard als Bauland verkaufen. Doch dabei gibt es einige Hindernisse.
HEHN Mit Interesse hat Willi Waden in den vergangenen Wochen den Baubeginn der Fußballgolf-Anlage in der Nähe des Borussia-Parks verfolgt. Auf einer Ackerfläche entsteht nun ein 18-Loch-Platz mitsamt Klubhaus. Waden hat nichts gegen die Anlage, ihn wundert nur, dass dies auf der Fläche, die direkt neben dem P4 liegt, möglich ist. Er selbst besitzt neben seinem Haus an der Straße Wolfsittard ein Grundstück, das er gerne einem Investor überlassen würde, der sich dort bis zu acht Doppelhaushälften vorstellen könnte. Nur ist die 5000 Quadratmeter große Fläche direkt an der Straße kein Bauland. Sowohl der Bebauungsplan als auch der Flächennutzungsplan sehen dort Flächen für die Landwirtschaft vor.
„Ich kann dieses Grundstück landwirtschaftlich nicht nutzen. Dafür ist es aber als Bauland ideal, da es bereits erschlossen ist. Für ein weiteres Grundstück in der Nachbarschaft gilt dasselbe. Schon mein Vater hat bei der Stadt nachgefragt, ob der Bebauungsplan nicht geändert werden könne. Doch es ist nie etwas daraus geworden“, sagt Waden, für den eine Änderung in Bauland eine deutliche Wertsteigerung seines Grundstücks bedeuten würde.
Der Landschaftsbauer denkt aber auch allgemein an seinen Stadtteil. „Flächen für Wohnungsbau werden benötigt, und Hehn ist ein attraktiver Standort. Doch statt Flächen an der Straße zu nutzen, gehen mittlerweile einige Stichwege ins Feld hinein. Wo ist denn da der Sinn?“, sagt Waden.
Die Stadt antwortet auf Nachfrage, dass der Aufwand zur Schaffung des notwendigen Planungsrechts an der besagten Stelle sehr hoch wäre und in keinem Verhältnis zu der Fläche und dem Gewinn an Wohnbauland stünde. „In jedem Fall wären die Änderung beziehungsweise die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes und eine Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Stadt notwendig. Zudem wäre die Einbindung der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Regionalplanungsbehörde erforderlich, da hier auch Ziele der Raumordnung zu beachten sind und entgegenstehen. So ist der Bereich im Regionalplan als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich festgelegt. Zudem ist der Bereich mit der Funktion Regionaler Grünzug überlagert“, heißt es in der Erklärung. Es müsse mit einer Verfahrensdauer von zwei bis zweieinhalb Jahren gerechnet werden.
Die Stadt fügt zudem an, dass „das aktuelle Planungsrecht weiterhin den Planungszielen für diesen Bereich entspricht. Die Ortslagen, die entlang der Straße Wolfsittard auf Grundlage des Flächennutzungsplanes für eine bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden können, liegen nördlich und südlich des hier angesprochenen Bereichs. Die Umwandlung dieses Bereichs in Bauland würde zu einer bandartigen Siedlungsentwicklung führen, was ebenfalls nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist“.
In der vom Rat der Stadt im Juli 2019 beschlossenen Liste mit Wohnungsbaupotenzialen seien keine im Ortsteil Hehn gelistet, teilt die Stadt außerdem mit. Dafür gebe es im Stadtbezirk Nord das geplante Wohngebiet im Bereich Stationsweg/Hamerweg in Venn mit etwa 100 Wohneinheiten. Zudem sei langfristig die Überplanung des Bereichs Rönneter beabsichtigt, um dort bis zu 750 neue Wohneinheiten zu ermöglichen.
Stellung bezog die Stadt auch zur Fußballgolf-Anlage in Hehn. Demnach sei die Änderung im Flächennutzungsplan von einer Fläche für die Landwirtschaft zu einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Fußballgolf vorgenommen worden. Der Regionalplan habe nicht geändert werden müssen, da er diesen Bereich als „Allgemeinen Freiraumund Agrarbereich mit der Funktion Regionaler Grünzug festlegt“. Beim Klubhaus-Bau handele es sich um eine mitgezogene Nutzung, die sich der freizeitorientierten Nutzung der Grünflächen unterordne.