Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Gericht entscheidet über Corona-Bußgelder
Rund 80.000 Euro Strafen hat die Stadt in der Pandemie verhängt. Einige Fälle kommen nun vor Gericht. Zum Teil geht es um viele tausend Euro.
MÖNCHENGLADBACH Die Corona-Pandemie hat nicht nur für viele Bußgelder gesorgt. Sondern inzwischen auch für Gerichtsverfahren. Denn nicht alle Bürger und Unternehmer akzeptieren die Strafen, die wegen Verstößen gegen Schutzverordnungen von den Kontrolleuren des Ordnungsamtes verhängt wurden. In den Amtsgerichten stehen in den kommenden Wochen gleich mehrere Verfahren an, und teilweise geht es um mehrere tausend Euro. Acht Verfahren sind nach Angaben von Gerichtssprecher Raimond Röttger terminiert, zwei sind bereits entschieden. Insgesamt sind bis Anfang März von der Stadt 209 Bußgeldbescheide ergangen mit einem Gesamtbußgeld in Höhe von 78.800 Euro, das sind im Durchschnitt 300 Euro pro Fall. Unter anderem eine Reihe von Gastronomen sind betroffen.
Kneipe
So wurde mit Bescheid vom September 2020 ein Gastronom zur Zahlung einer Buße aufgefordert, weil er seine Gaststätte betrieb und damit gegen die Schutzverordnung verstoßen hat. Der Betreiber ging dagegen vor Gericht vor, das im Februar 2021 dann entschied: Der Gastronom muss 2100 Euro Geldbuße bezahlen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Das höchste Bußgeld droht dem Betreiber einer Discothek in der Altstadt. Darin soll in der Nacht auf den 31. Mai 2020 bei normalem Discobetrieb gefeiert worden sein. Weil dort schon am Vortag einige Betriebsamkeit festgestellt worden war, kontrollierten Polizei und Ordnungsamt das Lokal am folgenden Tag. Die Sitzmöglichkeiten vor der Tür sollen gut belegt gewesen sein, ein Türsteher habe den Einlass kontrolliert, im Inneren soll hinter der Glasfront getanzt worden sein ohne Abstand und Maske, und die Beamten gaben an, es habe auch ein DJPult gegeben. Das Ordnungsamt verhängt ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro wegen des unzulässigen Betreibens einer Disco. Der Betreiber geht dagegen vor, eine Verhandlung ist für Mitte Juli terminiert. Dafür sind drei
Disco
Polizisten als Zeugen geladen.
Ebenfalls ein Lokal in der Altstadt geht gegen ein verhängtes Bußgeld in Höhe von 3500 Euro vor. Dort sollen Verstöße gegen Hygienevorschriften, Abstände und eine unzureichende Dokumentation von Kontakten und Gästen festgestellt worden sein. Aufgefallen war dies einem Kontroll-Team aus Polizei und Ordnungsamts-Mitarbeitern. Die sollen auch als Zeugen gehört werden, wenn der Fall im Juni verhandelt werden soll.
Ein Bußgeld in Höhe von 2000 Euro betrifft ein Lokal in Rheydt. Dort waren bei einer Kontrolle Verstöße gegen das Hygienekonzept, zu geringe Abstände und eine unzureichende Erfassung von Gästen, die miteinander am Tisch saßen, festgehalten worden. Der Fall wird ebenfalls im Juni verhandelt.
Kurz nach Ostern wird ein Bußgeldbescheid in Höhe von 1500
Bar und Restaurant Kiosk
Euro gegen einen Kioskbetreiber verhandelt. Der Mann soll keinen Mundschutz beim Verkauf getragen haben, wobei die Schutzscheibe zu klein gewesen sei. Außerdem seien Stehtische im Außenbereich genutzt worden, was zu dem Zeitpunkt unzulässig war.
Ein Verkäufer eines Döner-Imbiss in Rheydt soll ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro bezahlen, weil er nicht darauf geachtet haben soll, dass die Abstände in der Warteschlange eingehalten werden. In diesem Fall ist nicht der Betreiber, sondern ein Verkäufer betroffen. Der Verkäufer hat ebenfalls Widerspruch eingelegt, nun kommt es Ende Mai zum Verfahren vor Gericht.
In einer Reihe anderer Verfahren sind nicht Betriebe oder Angestellte, sondern Privatpersonen von Bußgeldbescheiden betroffen. So soll eine Person 200 Euro Bußgeld bezahlen wegen einer Ansammlung auf dem Rheydter Marktplatz. Kontrolleure hatten mehrere Personen auf Bänken sitzend angetroffen, so der Vorwurf. Dieses Verfahren könnte ohne Verhandlung, sondern im schriftlichen Verfahren abgehandelt werden – wenn alle einverstanden sind. In einem anderen Verfahren wird einer Privatperson vorgeworfen, Wein gekauft zu haben und sich dann aber nicht mindestens 50 Meter von der Verkaufsstelle entfernt zu haben.
Die unterschiedlichen Verfahren sind auch deshalb von großem Interesse, weil sich die angemessene Höhe von verhängten Bußgeldern oft erst in der Rechtsprechung bildet. Bisher ist es offenkundig so, dass Privatpersonen zumeist mit etwa 200 Euro bei Verstößen rechnen müssen, Unternehmer aber eben mit deutlich höheren Strafen. Gerichtsentscheidungen zu Bußgeldern sind daher auch für die Stadt wichtig. Aber es ist kompliziert: Denn mitunter kann es sein, dass ein Verstoß aus dem April anders geahndet wird als vielleicht im September. Jeder aufgenommene Verstoß muss nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Richtlinie verfolgt werden. Und das waren bis Anfang März insgesamt 52 verschiedene Verordnungen.
Imbiss Privatpersonen