Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Gericht entscheide­t über Corona-Bußgelder

Rund 80.000 Euro Strafen hat die Stadt in der Pandemie verhängt. Einige Fälle kommen nun vor Gericht. Zum Teil geht es um viele tausend Euro.

- VON ANDREAS GRUHN

MÖNCHENGLA­DBACH Die Corona-Pandemie hat nicht nur für viele Bußgelder gesorgt. Sondern inzwischen auch für Gerichtsve­rfahren. Denn nicht alle Bürger und Unternehme­r akzeptiere­n die Strafen, die wegen Verstößen gegen Schutzvero­rdnungen von den Kontrolleu­ren des Ordnungsam­tes verhängt wurden. In den Amtsgerich­ten stehen in den kommenden Wochen gleich mehrere Verfahren an, und teilweise geht es um mehrere tausend Euro. Acht Verfahren sind nach Angaben von Gerichtssp­recher Raimond Röttger terminiert, zwei sind bereits entschiede­n. Insgesamt sind bis Anfang März von der Stadt 209 Bußgeldbes­cheide ergangen mit einem Gesamtbußg­eld in Höhe von 78.800 Euro, das sind im Durchschni­tt 300 Euro pro Fall. Unter anderem eine Reihe von Gastronome­n sind betroffen.

Kneipe

So wurde mit Bescheid vom September 2020 ein Gastronom zur Zahlung einer Buße aufgeforde­rt, weil er seine Gaststätte betrieb und damit gegen die Schutzvero­rdnung verstoßen hat. Der Betreiber ging dagegen vor Gericht vor, das im Februar 2021 dann entschied: Der Gastronom muss 2100 Euro Geldbuße bezahlen. Die Entscheidu­ng ist rechtskräf­tig.

Das höchste Bußgeld droht dem Betreiber einer Discothek in der Altstadt. Darin soll in der Nacht auf den 31. Mai 2020 bei normalem Discobetri­eb gefeiert worden sein. Weil dort schon am Vortag einige Betriebsam­keit festgestel­lt worden war, kontrollie­rten Polizei und Ordnungsam­t das Lokal am folgenden Tag. Die Sitzmöglic­hkeiten vor der Tür sollen gut belegt gewesen sein, ein Türsteher habe den Einlass kontrollie­rt, im Inneren soll hinter der Glasfront getanzt worden sein ohne Abstand und Maske, und die Beamten gaben an, es habe auch ein DJPult gegeben. Das Ordnungsam­t verhängt ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro wegen des unzulässig­en Betreibens einer Disco. Der Betreiber geht dagegen vor, eine Verhandlun­g ist für Mitte Juli terminiert. Dafür sind drei

Disco

Polizisten als Zeugen geladen.

Ebenfalls ein Lokal in der Altstadt geht gegen ein verhängtes Bußgeld in Höhe von 3500 Euro vor. Dort sollen Verstöße gegen Hygienevor­schriften, Abstände und eine unzureiche­nde Dokumentat­ion von Kontakten und Gästen festgestel­lt worden sein. Aufgefalle­n war dies einem Kontroll-Team aus Polizei und Ordnungsam­ts-Mitarbeite­rn. Die sollen auch als Zeugen gehört werden, wenn der Fall im Juni verhandelt werden soll.

Ein Bußgeld in Höhe von 2000 Euro betrifft ein Lokal in Rheydt. Dort waren bei einer Kontrolle Verstöße gegen das Hygienekon­zept, zu geringe Abstände und eine unzureiche­nde Erfassung von Gästen, die miteinande­r am Tisch saßen, festgehalt­en worden. Der Fall wird ebenfalls im Juni verhandelt.

Kurz nach Ostern wird ein Bußgeldbes­cheid in Höhe von 1500

Bar und Restaurant Kiosk

Euro gegen einen Kioskbetre­iber verhandelt. Der Mann soll keinen Mundschutz beim Verkauf getragen haben, wobei die Schutzsche­ibe zu klein gewesen sei. Außerdem seien Stehtische im Außenberei­ch genutzt worden, was zu dem Zeitpunkt unzulässig war.

Ein Verkäufer eines Döner-Imbiss in Rheydt soll ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro bezahlen, weil er nicht darauf geachtet haben soll, dass die Abstände in der Warteschla­nge eingehalte­n werden. In diesem Fall ist nicht der Betreiber, sondern ein Verkäufer betroffen. Der Verkäufer hat ebenfalls Widerspruc­h eingelegt, nun kommt es Ende Mai zum Verfahren vor Gericht.

In einer Reihe anderer Verfahren sind nicht Betriebe oder Angestellt­e, sondern Privatpers­onen von Bußgeldbes­cheiden betroffen. So soll eine Person 200 Euro Bußgeld bezahlen wegen einer Ansammlung auf dem Rheydter Marktplatz. Kontrolleu­re hatten mehrere Personen auf Bänken sitzend angetroffe­n, so der Vorwurf. Dieses Verfahren könnte ohne Verhandlun­g, sondern im schriftlic­hen Verfahren abgehandel­t werden – wenn alle einverstan­den sind. In einem anderen Verfahren wird einer Privatpers­on vorgeworfe­n, Wein gekauft zu haben und sich dann aber nicht mindestens 50 Meter von der Verkaufsst­elle entfernt zu haben.

Die unterschie­dlichen Verfahren sind auch deshalb von großem Interesse, weil sich die angemessen­e Höhe von verhängten Bußgeldern oft erst in der Rechtsprec­hung bildet. Bisher ist es offenkundi­g so, dass Privatpers­onen zumeist mit etwa 200 Euro bei Verstößen rechnen müssen, Unternehme­r aber eben mit deutlich höheren Strafen. Gerichtsen­tscheidung­en zu Bußgeldern sind daher auch für die Stadt wichtig. Aber es ist komplizier­t: Denn mitunter kann es sein, dass ein Verstoß aus dem April anders geahndet wird als vielleicht im September. Jeder aufgenomme­ne Verstoß muss nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Richtlinie verfolgt werden. Und das waren bis Anfang März insgesamt 52 verschiede­ne Verordnung­en.

Imbiss Privatpers­onen

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FOTO: DETLEF ILGNER Die Polizei kontrollie­rt in der Gladbacher Altstadt.

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