Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Einsatz für junge Menschen
Nun liegt es vor – das Rechtsgutachten zur Skateranlage. 22 Seiten stark in kompliziertestem Juristen-Sprech. Klar ist: Die Anlage ist so nicht zulässig. Klar ist aber auch: Würden die Beschwerdeführer den Klageweg beschreiten, wären deren Erfolgsaussichten keineswegs eindeutig. Was nun? Die Stadt könnte sich an Recht und Gesetz halten und die Anlage abbauen lassen. Schließlich muss sie so auch handeln bei allen Privatbürgern, die Bauvorschriften missachten.
Sie kann es aber auch auf eine Klage der Beschwerdeführer ankommen lassen. Diese Option sollte die Politik genau prüfen. Auch wenn Bürgermeister Marc Venten noch vor dem Auftritt des Gutachters sagte, die Online-Petition mit ihren mehr als 3000 Unterschriften habe rechtlich keine Bewandtnis, da sie kein Bürgerbegehren sei. Das mag ja stimmen. Die Petition ist aber ein wichtiges Signal an die Lokalpolitiker. Etliche haben das erkannt.
Kinderlärm sei privilegierter Lärm, hatte der Gutachter klargestellt.
Lärm von Heranwachsenden ab 14 Jahren dagegen nicht. Eben hier liegt das Problem. Jugendpfleger wissen: Junge Menschen haben keine Lobby, kleine Kinder – solange sie im Sandkasten spielen oder zur Grundschule gehen – sehr wohl. Danach wird es schwierig mit der Akzeptanz: Jugendliche bolzen, skaten, sind laut.
Gedankenspiel: Wenn die Stadt es auf eine Klage ankommen ließe, sei das Ergebnis offen, so der Gutachter. Verliert sie das Verfahren, kann die Anlage immer noch abgebaut werden. Zugegeben: Das Verfahren könnte teuer werden. Andererseits: Sollten Richter für den Erhalt der Anlage entscheiden, würden nicht nur die Rechte junger Menschen gestärkt. Auch die vielen Unterzeichner der Petition fühlten sich ernst genommen. Ob Niederlage oder Sieg: Korschenbroich würde als jene Stadt wahrgenommen werden, die bereit ist, für die Rechte junger Menschen zu kämpfen. Das hätte bundesweit Signalwirkung. Ich bleibe dabei: Die Stadt sollte den Rechtsweg wagen.
Bärbel Broer