Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Barrierefrei umbauen? Das geht auch als Mieter!
Pflegebedürftige Menschen dürfen Bäder selbst dann sanieren, wenn sie nicht Eigentümer der Wohnung sind. Aber dabei sollten ein paar Aspekte beachtet werden.
Viele Senioren wollen trotz Einschränkung in ihren Wohnungen bleiben, in der sie schon seit Langem leben. Doch dazu sind oft bauliche Veränderungen notwendig. Der Bundesverband für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz in Bonn sagt hierzu: „Der Aufwand ist abhängig von der vorhandenen Wohnsituation, den individuellen Anforderungen und den Bedürfnissen der Bewohner“. Das wichtigste bei seniorengerechten Umbauten sind vor allem ausreichende Bewegungsflächen, breite Durchgänge und barrierefreie Bäder. Die umfangreichsten Änderungen fallen nach den Erfahrungen des Bundesverbandes meist im Bad an. Der Einbau einer bodengleichen Duschtasse könne bei älteren Decken- und Bodenkonstruktionen des Hauses schwierig werden, auch aus Kostengründen, heißt es beim Verband. Daher geht die Empfehlung eindeutig in Richtung eines Umbaus zu einer Dusche mit geringer Restschwelle. Wenn ein Umbau erforderlich ist, bleibt noch die Frage: Was darf ich als Mieter? Eigentümer können natürlich selbst ziemlich problemlos ihre Immobilien barrierefrei umbauen lassen. Aber auch pflegebedürftige und ältere Mieter haben seit dem Jahr 2001 ein Recht auf einen barrierefreien Umbau. Wichtig hierbei bleibt jedoch, dass der Mieter vor großen Baumaßnahmen die Einwilligung des Vermieters benötigt. Somit sollte frühzeitig das Gespräch gesucht werden. Viele Vermieter lassen sich davon überzeugen, dass eine barrierefreie Umgestaltung der Wohnung zur Werterhaltung oder sogar zur Wertsteigerung beiträgt. Nun gibt es zwei Herangehensweisen den Umbau zu planen. Erstens: Der Mieter kann zu meinen mit dem Eigentüme reine„ Moderni sie rungs vereinbarung“treffen. Hierbei lässt der Vermieter die notwendigen Baumaßnahmen selbst durchführen und der Mieter muss mit einer Erhöhung der Miete rechnen. Zweitens: Der Mieter lässt sich den Umbau durch Zuschüsse finanzieren und beauftragt eigenständig eine Umbaufirma. Dann steht einer Zusage seitens des Vermieters in der Regel wenig im Wege. Wenn ein Umbau gebraucht wird, profitieren insbesondere pflegebedürftige und ältere Menschen von verfügbaren Zuschüssen. Hierbei gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt, kann ein Zuschuss von bis zu € 4.000 gewährt werden. Hierbei ist es in jedem Fall empfehlenswert, sich von einem Fachanbieter beraten zu lassen. Die Firma Seniovo ist in Deutschland führend in der barrierearmen und barrierefreien Umrüstung von Badezimmern. In den letzten Jahren hat Seniovo viele tausend Bäder umgebaut und den Kunden dadurch mehr Sicherheit und Lebensfreude zu Hause gegeben. Seniovo übernimmt nicht nur die Planung, sondern auch die Abstimmung mit dem Vermieter sowie die Koordination mit der Pflegekasse, um durch die finanziellen Zuschüsse einen Badezimmerumbau für jeden zu ermöglichen.
Plfegebedürftige und ältere Menschen haben seit dem Jahr 2001 ein Recht auf einen barrierefreien Umbau.
V.i.S.d.P.: Seniovo GmbH, Jonathan Kohl, Alt-Moabit 90, 10559 Berlin