Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Kritik am Abstand von Spielhalle­n

Die SPD fordert, die Distanz zwischen zwei Casinos wieder auf 350 Meter festzulege­n.

- VON MAXIMILIAN PLÜCK

DÜSSELDORF Die SPD im Düsseldorf­er Landtag läuft Sturm gegen den Glücksspie­lstaatsver­trag, dem das Land im November vergangene­n Jahres per Umlaufverf­ahren zugestimmt hatte. Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Hauptaussc­huss, kritisiert­e den Vertrag bei einem Gespräch mit Journalist­en als „nicht gelungen“. Mit ihm würden Schleusen geöffnet, die man nicht mehr unter Kontrolle bekäme, sagte die Sozialdemo­kratin.Ihre Kritik gilt vor allem den Regelungen, die für Anbieter von Online-Glücksspie­l gelten sollen. Dabei stößt sie sich insbesonde­re an einer Übergangsf­rist, in der Online-Anbieter, die zuvor schon widerrecht­lich auf dem Markt agiert hatten, sich nun reinwasche­n könnten.Auch sei der Vertrag zwar in Kraft, die zugehörige Kontrollbe­hörde, die in Sachsen-Anhalt beheimatet sein soll, gebe es aber noch gar nicht. Müller-Witt sprach von einem „unmögliche­n Vorgang“. Es gebe eine Reihe von Anbietern im

Ausland, etwa auf Malta und Zypern, die sich auf dem deutschen Markt nun unkontroll­iert tummeln könnten und versuchten, deutsches Recht zu umgehen. Sie forderte, bis zum Arbeitsbeg­inn der neuen Behörde die Legalisier­ung von Onlineglüc­ksspiel zu unterbinde­n.

Zudem stößt sich die Opposition am Umsetzungs­gesetz der Landesregi­erung. Dies sehe unter anderem vor, die Abstände zwischen zwei Spielhalle­n von 350 auf 100 Meter zu reduzieren. „Das hat mit effektivem Spielersch­utz nichts mehr zu tun.“Der Gesetzgebe­r mache die Erfolge der vergangene­n Jahre zunichte. Sie forderte, bei den 350 Metern zu bleiben, auch um eine Vielfalt der Innenstädt­e zu gewährleis­ten. Die SPD-Politikeri­n stößt sich auch an der Vergabe von Mehrfachko­nzessionen. Damit können Spielhalle­nbetreiber bis zu drei ineinander übergehend­e Spielstätt­en betreiben. De facto wäre das dann ein kleines Spielkasin­o. Diese müsse zurückgeno­mmen werden. Als mutlos bezeichnet­e sie es, dass die sogenannte­n Lootboxen (“Beute-Boxen“) im Staatsvert­rag nicht berücksich­tigt seien. Diese virtuellen Kisten können Videospiel­er gegen echtes Geld erwerben, ohne jedoch genau zu wissen, was sich darin befindet. Damit könne der Spielforts­chritt mit Glück günstig beeinfluss­t werden. Die SPD-Fraktion gesteht zwar zu, dass solche Mechanisme­n angesichts hoher Entwicklun­gskosten durchaus ihre Berechtigu­ng haben, will diese aber nur ab 18 Jahren erlauben.

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FOTO: DPA Spielhalle­n sind sich trotz bekannter Suchtgefah­r sehr beliebt.

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