Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Urteil wegen Waffenexport bestätigt
Der BGH bestätigt Verurteilung von Heckler & Koch wegen Lieferung nach Mexiko.
KARLSRUHE (dpa/epd) Rechtswidrige Waffenlieferungen in mexikanische Unruheprovinzen kommen die Rüstungsfirma Heckler & Koch teuer zu stehen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag die Verurteilung des schwäbischen Waffenherstellers sowie zwei ehemaliger Mitarbeiter wegen illegaler Waffenexporte weitgehend bestätigt. Von dem Unternehmen werden somit mehr als drei Millionen Euro eingezogen. Wie die Karlsruher Richter entschieden, hat das Landgericht Stuttgart gegen die beiden Angeklagten wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz „rechtsfehlerfrei“Bewährungsstrafen verhängt.
Konkret ging es um Sturmgewehre in den Jahren 2005 bis 2007, die
Heckler & Koch an die zentrale Beschaffungsstelle des mexikanischen Verteidigungsministeriums exportiert hatte. Damit die Waffenexporte von den deutschen Behörden genehmigt werden konnten, mussten sogenannte Endverbleibserklärungen vorgelegt werden. Diese sollten belegen, dass die Waffen nicht in mexikanische Unruheprovinzen mit schlechter Menschenrechtslage gelangen. Waffenexporte dorthin waren nicht erlaubt. Der ehemalige Vertriebsleiter von der Firma, Ingo S., sowie die frühere Sachbearbeiterin Marianne B. hatten nach den Feststellungen des Landgerichts Stuttgart die deutschen Behörden aber über den tatsächlichen Verbleib der Waffen im Unklaren gelassen. So gelangten in den Jahren 2006 bis 2009 rund 4700 Sturmgewehre und Zubehörteile in mexikanische Unruheprovinzen. Die Waffen sollen auch 2014 bei der Verschleppung und mutmaßlichen Ermordung von 43 Studenten im Bundesstaat Guerrero zum Einsatz gekommen sein.
Heckler & Koch-Vorstandschef Jens Bodo Koch sagte, als Ausrüster von Sicherheitskräften in Nato und EU stehe seine Firma „für den Schutz von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“. Er fügte hintu: „Wir sehen in der Entscheidung des BGH unsere Unternehmenspolitik der jüngeren Vergangenheit bestätigt, an Auswahl, Führung und Aufsicht unserer Mitarbeiter aller Ebenen höchste Maßstäbe zu setzen, um Fehltritten vorzubeugen beziehungsweise entgegenzuwirken.“