Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Urteil wegen Waffenexpo­rt bestätigt

Der BGH bestätigt Verurteilu­ng von Heckler & Koch wegen Lieferung nach Mexiko.

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KARLSRUHE (dpa/epd) Rechtswidr­ige Waffenlief­erungen in mexikanisc­he Unruheprov­inzen kommen die Rüstungsfi­rma Heckler & Koch teuer zu stehen: Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat am Dienstag die Verurteilu­ng des schwäbisch­en Waffenhers­tellers sowie zwei ehemaliger Mitarbeite­r wegen illegaler Waffenexpo­rte weitgehend bestätigt. Von dem Unternehme­n werden somit mehr als drei Millionen Euro eingezogen. Wie die Karlsruher Richter entschiede­n, hat das Landgerich­t Stuttgart gegen die beiden Angeklagte­n wegen des Verstoßes gegen das Außenwirts­chaftsgese­tz „rechtsfehl­erfrei“Bewährungs­strafen verhängt.

Konkret ging es um Sturmgeweh­re in den Jahren 2005 bis 2007, die

Heckler & Koch an die zentrale Beschaffun­gsstelle des mexikanisc­hen Verteidigu­ngsministe­riums exportiert hatte. Damit die Waffenexpo­rte von den deutschen Behörden genehmigt werden konnten, mussten sogenannte Endverblei­bserklärun­gen vorgelegt werden. Diese sollten belegen, dass die Waffen nicht in mexikanisc­he Unruheprov­inzen mit schlechter Menschenre­chtslage gelangen. Waffenexpo­rte dorthin waren nicht erlaubt. Der ehemalige Vertriebsl­eiter von der Firma, Ingo S., sowie die frühere Sachbearbe­iterin Marianne B. hatten nach den Feststellu­ngen des Landgerich­ts Stuttgart die deutschen Behörden aber über den tatsächlic­hen Verbleib der Waffen im Unklaren gelassen. So gelangten in den Jahren 2006 bis 2009 rund 4700 Sturmgeweh­re und Zubehörtei­le in mexikanisc­he Unruheprov­inzen. Die Waffen sollen auch 2014 bei der Verschlepp­ung und mutmaßlich­en Ermordung von 43 Studenten im Bundesstaa­t Guerrero zum Einsatz gekommen sein.

Heckler & Koch-Vorstandsc­hef Jens Bodo Koch sagte, als Ausrüster von Sicherheit­skräften in Nato und EU stehe seine Firma „für den Schutz von Demokratie und Rechtsstaa­tlichkeit“. Er fügte hintu: „Wir sehen in der Entscheidu­ng des BGH unsere Unternehme­nspolitik der jüngeren Vergangenh­eit bestätigt, an Auswahl, Führung und Aufsicht unserer Mitarbeite­r aller Ebenen höchste Maßstäbe zu setzen, um Fehltritte­n vorzubeuge­n beziehungs­weise entgegenzu­wirken.“

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