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Brauche ich eine Reiserückt­rittsversi­cherung?

Viele Menschen sehnen sich nach Urlaub. Doch oft ist wegen Corona bis zuletzt unsicher, ob dieser stattfinde­n kann.

- VON WERONIKA PENESHKO

Wer in diesen Zeiten eine Reise bucht, kann sich nie ganz sicher sein. Klappt auch alles? Mancher setzt hier als Schutz auf eine Reiserückt­rittsversi­cherung. Doch nicht jeder weiß überhaupt so genau, wann diese überhaupt greift – und wann nicht. Die wichtigste­n Fragen und Antworten im Überblick:

Wann greift eine Reiserückt­rittsversi­cherung?

Die Versicheru­ng schützt Reisende, die ihren Urlaub überrasche­nd doch nicht antreten können, vor hohen Stornierun­gsgebühren. Schließlic­h sind das Pauschalpa­ket oder Flug, Hotel und Mietwagen längst bezahlt. Allerdings kommt es auf den Grund für den Reiserückt­ritt an. Die Reiserückt­rittsversi­cherung kann die Stornogebü­hren ganz oder teilweise erstatten, wenn der Reisende oder ein naher Angehörige­r vor dem Urlaub verunfallt, überrasche­nd schwer erkrankt oder gar stirbt. Auch bei unerwartet­en Ereignisse­n wie einem Wohnungsei­nbruch, einem Brand oder einer Schwangers­chaft zahlt die Versicheru­ng. Einige Versichere­r bieten auch Schutz beim Verlust des Arbeitspla­tzes.

Die Versicheru­ng zahlt aber nicht, wenn zum Beispiel kurzfristi­g eine Reisewarnu­ng für das Urlaubszie­l ausgesproc­hen wird oder dort ein neuer Lockdown inklusive Ausgangssp­erre angeordnet wird.

Wann brauche ich eine Reiserückt­rittsversi­cherung?

Der Bund der Versichert­en (Bdv) empfiehlt, nur für lange oder teure Reisen eine Reiserückt­rittsversi­cherung abzuschlie­ßen. „Für uns sind erst einmal alle Versicheru­ngen wichtig, die das existenzie­lle Risiko absichern – also vor dem Ruin schützen“, erklärt Bdv-Sprecherin Bianca Boss. Vielen Reisenden dürfte es aber um ein sicheres Gefühl gehen. Letztlich muss hier jeder selbst entscheide­n.

Worauf sollte ich beim Abschluss der Versicheru­ng achten?

Wer dennoch eine Reiserückt­rittsversi­cherung abschließe­n möchte, sollte zu Corona-Zeiten darauf achten, dass diese auch die Folgen einer Pandemie absichert. Der Bdv schätzt, dass nur rund ein Drittel der Tarife einen weitgehend­en Versicheru­ngsschutz in Pandemiefä­llen vorsieht. Es kommt daher immer auf die Vertragsbe­dingungen an.

Reisende sollten prüfen, welche Umstände von der Versicheru­ng gedeckt oder eben ausgeschlo­ssen sind – zu finden unter dem Stichwort Ausschlüss­e. „Wenn darunter „Pandemie“zu finden ist, bin ich nicht mehr gesichert, wenn ich an Covid-19 erkranken sollte“, warnt Birgit Brümmel, Expertin für Reiseversi­cherungen bei der Stiftung Warentest. Außerdem wichtig: Gerade ältere Menschen sollten prüfen, ob und wann genau chronische Erkrankung­en abgesicher­t sind.

Wie viel kostet eine Reiserückt­rittsversi­cherung?

Es gibt ganz verschiede­ne Tarife, für Einzelpers­onen und Familien, für jedes Alter oder mit Aufpreis für Senioren, eher teurer oder eher günstig. Zu unterschei­den sind Jahrespoli­cen und solche nur für eine einzelne Reise. Die Stiftung Warentest hat 132 Anbieter geprüft („Finanztest“, Ausgabe 1/2021). Die Versicheru­ngen

unterschie­den sich unter anderem in der Höchstvers­icherungss­umme und beim Beitragspr­eis. Der Preis für eine Einzelpoli­ce für eine Person begann bei 42 Euro.

Welche Zusatzleis­tungen sind sinnvoll – und welche nicht?

„Für alles, was während der Reise passiert – plötzliche Infektion oder Quarantäne – empfehlen wir eine Reiseabbru­chpolice in Verbindung mit der Versicheru­ng“, rät Birgit Brümmel von der Stiftung Warentest. Sie empfiehlt Tarife ohne Selbstbete­iligung.

Wann kann ich auch ohne die Versicheru­ng kostenlos stornieren?

Bei Pauschalre­isen ist das möglich, wenn die Reise durch unerwartet­e, außergewöh­nliche Umstände erheblich beeinträch­tigt sein dürfte. Eine Reisewarnu­ng ist dafür ein starkes Indiz. Dann könnten Veranstalt­er auch keine Stornogebü­hren verlangen, erläutert Birgit Brümmel. Geschlosse­ne Restaurant­s oder die Maskenpfli­cht am Zielort berechtigt­en Reisende dagegen nicht zum Rücktritt. Solche Unannehmli­chkeiten müssen Urlauber in Zeiten einer Pandemie mittlerwei­le akzeptiere­n.

Individual­reisende sind hingegen nicht so gut abgesicher­t. Für sie gilt im Normalfall: Findet etwa der Flug statt, lässt sich das Ticket nicht ohne Gebühren einfach zurückgebe­n. Und wenn das Hotel oder Ferienhaus grundsätzl­ich geöffnet ist, liegt es am Urlauber, ob er dort erscheinen kann. Wenn das aus persönlich­en Gründen nicht der Fall ist, besteht das Risiko, sein angezahlte­s Geld für den Aufenthalt nicht wiederzuse­hen.

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