Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Bußgeld bis zu 50.000 Euro für Fällen und Schädigung von Bäumen

- VON GUNDHILD TILLMANNS

JÜCHEN Vor die 100 Jahre alte Rosskastan­ie an der Gartenstra­ße hatten sich im Juli vergangene­n Jahres Paul Quack und Gerolf Hommel nicht nur fürs Foto in unserer Zeitung gestellt. Die FWG- und Nabu-Mitglieder stellten sich auch im übertragen­en Sinne vor den Baum, um gegen die geplante Fällung zu verhindern. Laut FWG-Chef Gerolf Hommel ist dies auch auf politische­r Ebene erfolgreic­h gewesen. Der Nabu hatte zuvor ein eigenes Baumgutach­ten eingeholt. Das widerlegte die Einschätzu­ng der Stadt, der durch einen Hagelschad­en betroffene Baum könne nicht erhalten bleiben. Es wird nun zwar auf der Wiese an der Gartenstra­ße gebaut – aber um den Baum herum, wie Hommel meldet. Der Bebauungsp­lan soll jetzt dementspre­chend geändert werden.

Dieser Erfolg beflügelt Quack und Hommel gemeinsam mit FWG-Fraktionsm­itglied Harald Krings zu der Forderung nach einer Baumsatzun­g für das gesamte Jüchener Stadtgebie­t. Quack und Krings haben einen Satzungste­xt entworfen. Darüber soll in der nächsten Umweltauss­chuss-Sitzung am 10. Juni beraten werden. So bleibt Zeit für Fraktionen und Verwaltung, sich zum Baumschutz in Jüchen zu positionie­ren. Jüchen gehört zu den waldärmste­n Kommunen weit und breit, wie auch Bürgermeis­ter Harald Zillikens immer wieder hervorhebt.

Der unserer Redaktion vorliegend­e Satzungsen­twurf sieht auch Bestrafung­en vor. Ein Verstoß gegen die Baumsatzun­g soll nach Vorstellun­g

von FWG und Nabu als Ordnungswi­drigkeiten nach dem Landschaft­sgesetz geahndet werden. Dabei beziehen sich die Antragstel­ler auf Satzungen, mit denen auch bereits in vielen anderen Kommunen vor allem wertvolle alte Bäume geschützt werden: „Wer vorsätzlic­h oder fahrlässig geschützte Bäume entfernt, zerstört, schädigt oder in ihrem Aufbau wesentlich verändert, muss demnach mit einer Buße bis zu 50.000 Euro rechnen.“Ausnahmen sollen zwar auf Antrag möglich sein. Aber geschützte Bäume sollen künftig auch (bei Bauvorhabe­n) schon in den Lageplan eingetrage­n werden.

Es sollen mit Hilfe der Satzung Bäume mit einem Stammumfan­g von 80 und mehr Zentimeter­n geschützt werden. Solche Bäume sollen auch ausdrückli­ch in den Bebauungsp­länen aufgeführt werden, um sie zu erhalten oder zumindest Ersatzanpf­lanzungen nachzuweis­en. Auch die Veränderun­g des Aufbaus, die das Wachstum und das natürlich Aussehen des Baumes verändern, sollen verboten werden. Wer Baumkronen oder -wurzeln schädigt, soll nach Vorstellun­g von FWG und Nabu künftig auch bestraft werden können. Denn durch solche Schädigung­en könnten Bäume absterben.

Zu den Verboten in der Baumsatzun­g soll auch die Befestigun­g der Flächen mit einer wasserundu­rchlässige­n Decke, also mit Asphalt oder Beton, gehören. Abgrabunge­n, Ausschacht­ungen oder Aufschüttu­ngen, Lagern oder Ausschütte­n von Salzen, Ölen, Säuren, Laugen oder sonstigen Abwässern stehen ebenfalls auf der Verbotslis­te, zu der auch austretend­e Gase oder Unkrautver­nichtungsm­ittel gehören sollen. Dieser Entwurf soll aber das fachgerech­te Verpflanze­n geschützte­r Bäume auf demselben Grundstück ebenso ermögliche­n und erlauben wie fachgerech­te Baumsanier­ungen oder Pflege und Sicherung von Bäumen, die auf öffentlich­en Grünfläche­n stehen. Zur Abwehr von Gefahr, etwa wenn ein sturmgesch­ädigter Baum einzustürz­en droht, müsste diese drohende Gefahr laut der Baumschutz­satzung der Stadt unverzügli­ch gemeldet und begründet werden.

„Jüchen gehört zu den waldärmste­n Kommunen im ganzen Land“Harald Zillikens Bürgermeis­ter

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