Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Gaststätten behalten Betriebserlaubnis länger
MÖNCHENGLADBACH (are) Ist eine Gaststätte für ein Jahr nicht in Betrieb, verliert das Lokal oder auch der Club seine Konzession. Das hat ein Jahr nach dem ersten Lockdown einigen Wirten und Betreibern von Clubs in Mönchengladbach durchaus Sorgen bereitet. Sie mussten einen gesonderten Antrag stellen, um eine Ausnahmeregelung zu beantragen. Die Stadt Mönchengladbach hat Ende März mit einer Allgemeinverfügung auf die aktuelle Ausnahmesituation reagiert.
Laut Gaststättengesetz erlischt die Erlaubnis, wenn der Betrieb der Gaststätte ein Jahr lang geruht hat. Allerdings beinhaltet das Gesetz auch eine Ausnahmeregelung, mit der diese Frist verlängert werden könnte. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Mit der Allgemeinverfügung verlängert die Stadt nun die Frist bis Ende Juli nächsten Jahres. Andernfalls hätten die betroffenen Gastronomen und Betreiber selbst rechtzeitig einen Antrag stellen müssen, um ihre Betriebserlaubnis erhalten zu können.
„Bei uns ist die Situation intern schon ein Thema gewesen, vor allem bei den Clubbetreibern, die zwischen den Lockdowns nicht öffnen konnten und sich auch nicht als Bar umkonzessionieren konnten“, sagt Marco Raspe vom Club der Wirte. Einige hätten auch bereits den Antrag gestellt, doch auch die anderen hätten ihre Konzession behalten können, berichtet er.
„In den mit dem Infektionsgeschehen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 einhergehenden rechtlichen und tatsächlichen Einschränkungen beim Betrieb des Gaststättengewerbes liegt ein wichtiger Grund für eine Fristenverlängerung“, heißt es in der Allgemeinverfügung. Sowohl das Land als auch die Stadt hätten zur Pandemiebekämpfung eingeschränkt oder verhindert, dass die Gastronomen ihre Lokale öffnen konnten. Die Gastronomen selbst waren also gezwungen, ihren Betrieb ruhen zu lassen. Bei der Pandemie handele es sich um eine Situation, die die Gastronomen nicht zu verschulden hätten und die „ein in den letzten Jahrzehnten so nicht gekanntes außergewöhnliches Ereignis von entsprechendem Ausmaß und Umfang“sei. Angefragt hatte die Partei Die Linke.
„Wir sind sehr dankbar, dass die Stadt uns mit der Situation nicht allein gelassen hat“, betont Marco Raspe. Er hätte sich gewünscht, dass dieser Vorstoß vom Land Nordrhein-Westfalen gekommen wäre und nicht in jeder Kommune einzeln getroffen würde. „Aber so, wie es jetzt geregelt ist, ist es für uns gut und auch sehr hilfreich.“