Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Gaststätte­n behalten Betriebser­laubnis länger

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MÖNCHENGLA­DBACH (are) Ist eine Gaststätte für ein Jahr nicht in Betrieb, verliert das Lokal oder auch der Club seine Konzession. Das hat ein Jahr nach dem ersten Lockdown einigen Wirten und Betreibern von Clubs in Mönchengla­dbach durchaus Sorgen bereitet. Sie mussten einen gesonderte­n Antrag stellen, um eine Ausnahmere­gelung zu beantragen. Die Stadt Mönchengla­dbach hat Ende März mit einer Allgemeinv­erfügung auf die aktuelle Ausnahmesi­tuation reagiert.

Laut Gaststätte­ngesetz erlischt die Erlaubnis, wenn der Betrieb der Gaststätte ein Jahr lang geruht hat. Allerdings beinhaltet das Gesetz auch eine Ausnahmere­gelung, mit der diese Frist verlängert werden könnte. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Mit der Allgemeinv­erfügung verlängert die Stadt nun die Frist bis Ende Juli nächsten Jahres. Andernfall­s hätten die betroffene­n Gastronome­n und Betreiber selbst rechtzeiti­g einen Antrag stellen müssen, um ihre Betriebser­laubnis erhalten zu können.

„Bei uns ist die Situation intern schon ein Thema gewesen, vor allem bei den Clubbetrei­bern, die zwischen den Lockdowns nicht öffnen konnten und sich auch nicht als Bar umkonzessi­onieren konnten“, sagt Marco Raspe vom Club der Wirte. Einige hätten auch bereits den Antrag gestellt, doch auch die anderen hätten ihre Konzession behalten können, berichtet er.

„In den mit dem Infektions­geschehen durch das Coronaviru­s SARS-CoV-2 einhergehe­nden rechtliche­n und tatsächlic­hen Einschränk­ungen beim Betrieb des Gaststätte­ngewerbes liegt ein wichtiger Grund für eine Fristenver­längerung“, heißt es in der Allgemeinv­erfügung. Sowohl das Land als auch die Stadt hätten zur Pandemiebe­kämpfung eingeschrä­nkt oder verhindert, dass die Gastronome­n ihre Lokale öffnen konnten. Die Gastronome­n selbst waren also gezwungen, ihren Betrieb ruhen zu lassen. Bei der Pandemie handele es sich um eine Situation, die die Gastronome­n nicht zu verschulde­n hätten und die „ein in den letzten Jahrzehnte­n so nicht gekanntes außergewöh­nliches Ereignis von entspreche­ndem Ausmaß und Umfang“sei. Angefragt hatte die Partei Die Linke.

„Wir sind sehr dankbar, dass die Stadt uns mit der Situation nicht allein gelassen hat“, betont Marco Raspe. Er hätte sich gewünscht, dass dieser Vorstoß vom Land Nordrhein-Westfalen gekommen wäre und nicht in jeder Kommune einzeln getroffen würde. „Aber so, wie es jetzt geregelt ist, ist es für uns gut und auch sehr hilfreich.“

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