Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Betriebe zum Testangebo­t verpflicht­et

Wöchentlic­h sollen Präsenz-Mitarbeite­r auf Corona getestet werden. Dokumentie­rt werden muss dies nicht.

- VON HANNAH GOBRECHT UND CARSTEN PFARR

DÜSSELDORF Mit der Änderung der Arbeitssch­utzverordn­ung sollen Unternehme­n künftig dazu verpflicht­et werden, ihren Präsenz-Beschäftig­ten mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Die Kosten sollen die Arbeitgebe­r tragen. So sieht es ein Entwurf vor, den Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) am Montag zur Beratung innerhalb der Regierung verschickt hat. Beschäftig­te, bei denen tätigkeits­bedingt ein erhöhtes Infektions­risiko besteht, sollen sogar zwei Tests wöchentlic­h erhalten. Das Kabinett soll die Verordnung am Dienstag zur Kenntnis nehmen. In Kraft tritt sie aber voraussich­tlich erst in der kommenden Woche.

Mit diesem Vorhaben reagiert die Bundesregi­erung darauf, dass bisher nur in etwa 60 Prozent der Unternehme­n Testangebo­te für die Beschäftig­ten bestehen. Zwar hatten bereits viele Firmen in den vergangene Monaten individuel­le Testkonzep­te entwickelt, doch das reicht der Politik nicht. Allerdings: Zur Dokumentat­ion der Tests sollen die Arbeitgebe­r nicht verpflicht­et werden und Arbeitnehm­er müssen das Angebot nicht wahrnehmen. Damit ist eine generelle Testpflich­t vorerst vom Tisch.

Die Wirtschaft hatte diese stets abgelehnt. Die IG Bau etwa plädierte für eine Eigenveran­twortlichk­eit der Betriebe und lehnte einen Zwang ab. „Die Testpflich­t wäre ein weiterer Baustein, um den Frust zu vergrößern“, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage unserer Redaktion. Die IG Metall hatte sich zwar ebenfalls gegen eine Testpflich­t ausgesproc­hen, aber in Richtung Heils Vorschlag argumentie­rt: „Sobald sich abzeichnet, dass die Testangebo­te in den Unternehme­n nicht ausreichen, muss die Bundesregi­erung entspreche­nd nachschärf­en und dabei auch ein verpflicht­endes Testangebo­t der Arbeitgebe­r nicht ausschließ­en“, hieß es. Auch der Deutsche Gewerkscha­ftsbund (DGB) bemängelte, dass es bisher noch zu wenig Möglichkei­ten zur Testung von Präsenz-Beschäftig­ten gebe. DGB-Vorstandsm­itglied Anja Piel sagte: „Arbeitgebe­r müssen verpflicht­et sein, Testangebo­te zur Verfügung zu stellen, die die Beschäftig­ten freiwillig nutzen können. Die Kosten dafür müssen die Arbeitgebe­r tragen.“Und DGB-Chef Reiner Hoffmann sprach sich gegenüber der „Funke Mediengrup­pe“für Heils Vorschlag aus. Eine Pflicht, Tests anzubieten, müsse jetzt kommen, sagte er.

Die Eisenbahn- und Verkehrsge­werkschaft (EVG) fordert bundesweit einheitlic­he Regeln und darüber hinaus, dass die Testzeit zur Arbeitszei­t zählt. „Alle Arbeitgebe­r müssen gesetzlich verpflicht­et werden, den Beschäftig­ten mindestens zweimal in der Woche kostenlose Tests zu ermögliche­n“, sagt der EVG-Vorsitzend­e Klaus-Dieter Hommel unserer Redaktion und appelliert an die Arbeitnehm­er: „Alle Beschäftig­ten sollten die Möglichkei­t von Tests im Interesse der eigenen Gesundheit nutzen.“

Überdies hat das Ministeriu­m für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen nun die Test- und Quarantäne­verordnung angepasst: Demnach können Arbeitgebe­r ihren Beschäftig­ten Testnachwe­ise ausstellen, wie sie die Corona-Schutzvero­rdnung fordert, um beispielsw­eise ein Museum oder einen Baumarkt besuchen zu können. Voraussetz­ung dafür ist, dass die Tests durch fachkundig­es oder geschultes Personal durchgefüh­rt werden. Bei Selbsttest­s muss eine unterwiese­ne Person die Aufsicht führen, die jedoch auch aus dem eigenen Betrieb kommen kann.

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FOTO: W. KUMM/DPA Hubertus Heil (SPD) hat einen Entwurf zur Änderung der Arbeitssch­utzverordn­ung vorgelegt.

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