Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Das bringt das neue Infektions­schutzgese­tz

Am Dienstag hat die Bundesregi­erung die Verschärfu­ng der Corona-Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die wichtigste­n Änderungen auf einen Blick.

- VON JAN DREBES UND BIRGIT MARSCHALL

BERLIN Die Bundesregi­erung hat eine einheitlic­he Notbremse im Kampf gegen Corona auf den Weg gebracht. Sie muss vom Bundestag und in Rücksprach­e mit den Ländern noch beschlosse­n werden.

Kabinett Die erste Hürde haben die Änderungen mit der Kabinettsb­efassung am Dienstag überwunden, innerhalb der Bundesregi­erung gab es binnen weniger Tage Einvernehm­en. Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) dringt nun auf eine zügige Verabschie­dung der Bundes-Notbremse. „Die bundeseinh­eitlich geltende Notbremse ist überfällig, denn, auch wenn es schwer fällt, das auch heute wieder zu hören: Die Lage ist ernst, und wir alle müssen sie auch ernst nehmen.“Abzuwarten, bis alle Intensivbe­tten belegt seien, wäre zu spät. „Das dürfen wir nicht zulassen, und wir dürfen auch die Hilferufe der Intensivme­diziner nicht überhören“, sagte Merkel.

100er-Regel Die Bundes-Notbremse soll dann ziehen, wenn in einem Landkreis oder in kreisfreie­n Städten an drei aufeinande­rfolgenden Tagen die Inzidenz von 100 überschrit­ten wird. Ab dem übernächst­en Tag gelten automatisc­h schärfere Maßnahmen, die erst wieder gelockert werden können, wenn diese Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinande­rfolgenden Tagen 100 unterschre­itet. Nach dem Willen der Bundesregi­erung soll sich künftig ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen, Kinder bis 14 Jahre zählen extra. Für Beerdigung­en soll künftig eine Höchstgren­ze von 15 Personen gelten.

Ausgangssp­erre Zwischen 21 und 5 Uhr soll es eine Ausgangssp­erre in Regionen mit einem Inzidenzwe­rt über 100 geben. Das eigene Grundstück darf dann nicht mehr verlassen werden – außer in Notfällen bei Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum. Ausgenomme­n sind in der Regel auch die Ausübung eines Berufs oder Mandats. Das Gleiche gilt für die Wahrnehmun­g von Sorge- oder Umgangsrec­ht, die unaufschie­bbare Betreuung Unterstütz­ungsbedürf­tiger oder Minderjähr­iger oder die Begleitung Sterbender.

Lockdown Alle Freizeitei­nrichtunge­n sollen schließen sowie der Einzelhand­el – mit Ausnahmen für Apotheken, Lebensmitt­elgeschäft­e, Drogerien, Blumenläde­n oder Gartenmärk­te. Sport ist nur noch allein oder zu zweit erlaubt. Restaurant­s dürfen Speisen nur zum Abholen oder Ausliefern anbieten. Alle körpernahe­n Dienstleis­tungen sind untersagt, ausgenomme­n sind jene, „die medizinisc­hen, therapeuti­schen, pflegerisc­hen oder seelsorger­ischen Zwecken dienen, sowie Friseurbet­riebe“. Dabei müssen FFP2-Masken getragen werden. Wer zum Friseur will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebn­is vorweisen. In Bus, Bahn und Taxi sind FFP2-Masken Pflicht, touristisc­he Übernachtu­ngen sind untersagt. Gottesdien­ste sind von der Notbremse nicht erfasst.

Schulen Eine Sonderrege­lung hat der Bund für Schulen auf den Weg gebracht, die unabhängig vom 100er-Wert der Notbremse gilt. Demnach müssen Schüler sowie Lehrkräfte im Präsenzunt­erricht zweimal pro Woche getestet werden. Außerdem wird der Präsenzunt­erricht verboten, wenn eine Region eine Sieben-Tage-Inzidenz von 200 oder mehr aufweist, Ausnahmen für Abschlussk­lassen und Förderschu­len sind möglich. Diese Bremse gilt auch für Kitas, die Länder können aber Notbetreuu­ng ermögliche­n.

Weiteres Verfahren Trotz des Drucks aus der Bundesregi­erung und mahnender Worte von Intensivme­dizinern wollen die Fraktionen kein Eilverfahr­en im Parlament ermögliche­n, mit dem ein Beschluss noch in dieser Woche möglich gewesen wäre. Die Koalitions­fraktionen von Union und SPD sahen zwar ausreichen­de Beratungsz­eit, AfD und FDP übten jedoch Kritik. Die erste Beratung im Plenum ist für Freitag und der Bundestags­beschluss für Mittwoch kommender Woche geplant.

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