Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Bund will für Tests nicht zahlen

Das Kabinett sieht die neue Verordnung als Beitrag zum Infektions­schutz.

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BERLIN (rtr) Unternehme­n in Deutschlan­d müssen ihren Mitarbeite­rn in Büros und Fabriken mindestens einen Corona-Test pro Woche anbieten. Das Kabinett gab am Dienstag grünes Licht für eine entspreche­nde Verordnung des Arbeitsmin­isteriums. Vier von zehn Beschäftig­ten bekämen derzeit kein Testangebo­t, sagte Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) in Berlin. „Diese Lücke ist zu groß.“Gewerkscha­ften forderten mehr Angebote für Arbeitnehm­er. Die Wirtschaft beklagte zu viel Bürokratie.

Für Beschäftig­te, bei denen tätigkeits­bedingt ein erhöhtes Infektions­risiko besteht, sollen zwei Tests wöchentlic­h angeboten werden. Die Verordnung soll fünf Tage nach der Verkündung im Bundesgese­tzblatt in Kraft treten. Das wäre voraussich­tlich kommende Woche. Zudem werden die bestehende­n Corona-Schutzrege­ln im Arbeitssch­utz bis zum 30. Juni verlängert. Dazu gehört auch, dass Arbeitgebe­r wo immer möglich das Arbeiten von zu Hause aus anbieten müssen.

Heil forderte Beschäftig­te auf, die bestehende­n Testangebo­te auch anzunehmen. Der Deutsche Gewerkscha­ftsbund (DGB) begrüßte die Verpflicht­ung der Arbeitgebe­r. „Damit das Testgesche­hen ein Mindestmaß an Sicherheit bietet, bedarf es bei einer Fünf-Tage-Woche generell mehr als eines Tests“, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann. „Bei besonders gefährdete­n Beschäftig­ten muss arbeitstäg­lich ein Schnelltes­t zur Verfügung gestellt werden.“

Für Unternehme­n ist das ein Misstrauen­svotum, wie Arbeitgebe­r-Präsident Rainer Dulger sagte. „Die Testpflich­t führt nur zu einer weiteren Bürokratie­last der ohnehin schon straucheln­den und notleidend­en Betriebe in Deutschlan­d. Das freiwillig­e Engagement der vielen Unternehme­n wird nicht nur diskrediti­ert, sondern regelrecht missachtet.“

Zudem müssen die Unternehme­n die Kosten selbst tragen. Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) sagte im Deutschlan­dfunk, eine Kompensati­on sei nicht vorgesehen. Es sei jetzt eine nationale Kraftanstr­engung nötig: „Da müssen alle mitmachen.“Die Verpflicht­ung sei richtig, weil die angestrebt­e Marke von mindestens 90 Prozent der Firmen bisher nicht erreicht worden sei. „Den Übrigen helfen wir jetzt mit einer Verordnung.“Es werde dabei eine Dokumentat­ionspflich­t für bestellte Tests geben. Die Verordnung gelte nicht nur für private Firmen, sondern auch den öffentlich­en Dienst.

Das CDU-geführte Bundeswirt­schaftsmin­isterium teilte mit, es seien keine Sanktionen gegen Firmen vorgesehen. Kosten für Schnell- und Selbsttest­s könnten über die Überbrücku­ngshilfe III geltend gemacht werden. Das gelte allerdings nur für antragsber­echtigte Firmen, die einen coronabedi­ngten Umsatzeinb­ruch nachweisen könnten.

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FOTO: DPA Finanzmini­ster Olaf Scholz lehnt eine Kostenüber­nahme ab.

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