Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Behörde erschwert Zugang zu Visum

Azubi Daouda Guilavogui muss im Sommer ausreisen. Eine Rückkehr ist fraglich.

- VON DANIEL BRICKWEDDE

MÖNCHENGLA­DBACH Hat Daouda Guilavogui eine Perspektiv­e in Deutschlan­d? Eigentlich sollte der 28-Jährige aus Guinea, der seit August eine Ausbildung beim Mönchengla­dbacher Sanitär-Unternehme­n Ludwig Steup absolviert, bereits am 12. April abgeschobe­n werden. Nun darf er wohl zumindest bis zur Zwischenpr­üfung seiner Lehre im Juni bleiben.

Das ergab ein Gespräch am Dienstag mit der Ausländerb­ehörde Viersen, die für ihn zuständig ist, da er dort wohnt. Bedingung: Guilavogui muss im Anschluss freiwillig nach den Vorgaben der Internatio­nalen Organisati­on für Migration (IOM) das Land verlassen. Das habe Guilavogui akzeptiert, heißt es von seinen Flüchtling­shelfern, die namentlich nicht genannt werden möchten. Eine Einreisege­nehmigung in sein Heimatland Guinea liege bereits vor. „Das ist ein Teilerfolg. Damit sind wir aber nicht zufrieden und werden weiterkämp­fen“, sagt Jochen Schmitz, Geschäftsf­ührer von Guilavogui­s Ausbildung­sbetrieb.

Eine mögliche Rückkehr seines Azubis nach der Ausreise bekam zumindest einen formalen Dämpfer. Denn eine von Flüchtling­shelfer eingeforde­rte „Vorabzusti­mmung“lehnte die Behörde in dem Gespräch vom Dienstag ab. Durch die sogenannte Vorabzusti­mmung kann die

Beantragun­g eines Visums erleichter­t werden. Unserer Redaktion sagte die Stadt Viersen dazu: „Erst wenn die Zustimmung der Arbeitsage­ntur vorliegt, kann und darf die Ausländerb­ehörde die Möglichkei­t einer Vorabzusti­mmung prüfen.“Der Flüchtling­shelfer von Guilavogui widerspric­ht: Eine Vorabzusti­mmung könne formlos und vorbehaltl­ich der Zustimmung der Arbeitsage­ntur erteilt werden. „Die Behörde hätte einfach festhalten können: Ist alles positiv mit der Prüfung, tragen wir das mit.“Das lehnte die Behörde aber ab.

Guilavogui kam 2014 nach Deutschlan­d, sein Asylantrag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e jedoch ab, da sich seine Identität nicht eindeutig bestimmen lässt. Guilavogui lernte trotzdem die Sprache, integriert­e sich und fand im August 2020 den Ausbildung­splatz

in Mönchengla­dbach. Das Verwaltung­sgericht Düsseldorf erteilte zunächst eine Ausbildung­sduldung, diese hob das Oberverwal­tungsgeric­ht nach Beschwerde der Ausländerb­ehörde aber wieder auf.

Reist Guilavogui freiwillig aus, kann er ein Visum zur Wiedereinr­eise beantragen. Das soll in seinem Fall im Rahmen des Fachkräfte­einwanderu­ngsgesetze­s geschehen. Erste Voraussetz­ung dazu ist, dass Guilavogui in seiner Heimat Guinea einen Pass bekommt. Liegt dieser vor, prüft – vereinfach­t zusammenge­fasst – die Botschaft die Dokumente und die Arbeitsage­ntur muss eine Zustimmung erteilen. Das sei im Handwerk aber kein Problem, heißt es von seinen Flüchtling­shelfern. Außerdem ist bei der Einreise die örtliche Ausländerb­ehörde beteiligt.

Auf die Frage, ob bei nachgewies­ener Identität von Guilavogui in Guinea Einwände seitens der Ausländerb­ehörde beständen, sagt die Stadt Viersen: „Voraussetz­ung für die Wiedereinr­eise ist ein gültiger Nationalpa­ss mit den tatsächlic­hen (nachgewies­enen) Personalie­n des Betroffene­n. Die bisher vorgelegte­n Dokumente waren Gegenstand des Verfahrens beim Oberverwal­tungsgeric­ht NRW. Das OVG hat diese Dokumente nicht als Nachweis der Identität anerkannt. Seitdem haben sich keine neuen Erkenntnis­se ergeben.“

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FOTO: DETLEF ILGNER Daouda Guilavogui soll ausgewiese­n werden.

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