Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Behörde erschwert Zugang zu Visum
Azubi Daouda Guilavogui muss im Sommer ausreisen. Eine Rückkehr ist fraglich.
MÖNCHENGLADBACH Hat Daouda Guilavogui eine Perspektive in Deutschland? Eigentlich sollte der 28-Jährige aus Guinea, der seit August eine Ausbildung beim Mönchengladbacher Sanitär-Unternehmen Ludwig Steup absolviert, bereits am 12. April abgeschoben werden. Nun darf er wohl zumindest bis zur Zwischenprüfung seiner Lehre im Juni bleiben.
Das ergab ein Gespräch am Dienstag mit der Ausländerbehörde Viersen, die für ihn zuständig ist, da er dort wohnt. Bedingung: Guilavogui muss im Anschluss freiwillig nach den Vorgaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) das Land verlassen. Das habe Guilavogui akzeptiert, heißt es von seinen Flüchtlingshelfern, die namentlich nicht genannt werden möchten. Eine Einreisegenehmigung in sein Heimatland Guinea liege bereits vor. „Das ist ein Teilerfolg. Damit sind wir aber nicht zufrieden und werden weiterkämpfen“, sagt Jochen Schmitz, Geschäftsführer von Guilavoguis Ausbildungsbetrieb.
Eine mögliche Rückkehr seines Azubis nach der Ausreise bekam zumindest einen formalen Dämpfer. Denn eine von Flüchtlingshelfer eingeforderte „Vorabzustimmung“lehnte die Behörde in dem Gespräch vom Dienstag ab. Durch die sogenannte Vorabzustimmung kann die
Beantragung eines Visums erleichtert werden. Unserer Redaktion sagte die Stadt Viersen dazu: „Erst wenn die Zustimmung der Arbeitsagentur vorliegt, kann und darf die Ausländerbehörde die Möglichkeit einer Vorabzustimmung prüfen.“Der Flüchtlingshelfer von Guilavogui widerspricht: Eine Vorabzustimmung könne formlos und vorbehaltlich der Zustimmung der Arbeitsagentur erteilt werden. „Die Behörde hätte einfach festhalten können: Ist alles positiv mit der Prüfung, tragen wir das mit.“Das lehnte die Behörde aber ab.
Guilavogui kam 2014 nach Deutschland, sein Asylantrag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jedoch ab, da sich seine Identität nicht eindeutig bestimmen lässt. Guilavogui lernte trotzdem die Sprache, integrierte sich und fand im August 2020 den Ausbildungsplatz
in Mönchengladbach. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erteilte zunächst eine Ausbildungsduldung, diese hob das Oberverwaltungsgericht nach Beschwerde der Ausländerbehörde aber wieder auf.
Reist Guilavogui freiwillig aus, kann er ein Visum zur Wiedereinreise beantragen. Das soll in seinem Fall im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes geschehen. Erste Voraussetzung dazu ist, dass Guilavogui in seiner Heimat Guinea einen Pass bekommt. Liegt dieser vor, prüft – vereinfacht zusammengefasst – die Botschaft die Dokumente und die Arbeitsagentur muss eine Zustimmung erteilen. Das sei im Handwerk aber kein Problem, heißt es von seinen Flüchtlingshelfern. Außerdem ist bei der Einreise die örtliche Ausländerbehörde beteiligt.
Auf die Frage, ob bei nachgewiesener Identität von Guilavogui in Guinea Einwände seitens der Ausländerbehörde beständen, sagt die Stadt Viersen: „Voraussetzung für die Wiedereinreise ist ein gültiger Nationalpass mit den tatsächlichen (nachgewiesenen) Personalien des Betroffenen. Die bisher vorgelegten Dokumente waren Gegenstand des Verfahrens beim Oberverwaltungsgericht NRW. Das OVG hat diese Dokumente nicht als Nachweis der Identität anerkannt. Seitdem haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben.“