Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Psychische Probleme nehmen in der Corona-Zeit massiv zu. Doch zeitnah professionelle Hilfe zu bekommen, ist schwierig. Wo man Unterstützung findet und wie Kassenpatienten private Therapie in Anspruch nehmen können.
habe. Allerdings werde diese nur in Ausnahmefällen übernommen, betont ein Sprecher der Barmer. Auch seien entsprechende Anträge die Ausnahme. Kassenärztliche Therapien seien die Regel. Doch das Sozialgesetzbuch hält die Möglichkeit einer Übernahme der Kosten einer privaten Therapie durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) offen. Voraussetzung für einen solchen Antrag bei der GKV: Der Betroffene benötigt nachweislich kurzfristig Psychotherapie und ein Therapieplatz mit zumutbarer Wartezeit oder zumutbarer Entfernung bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung ist nicht zu finden.
Wer diesen Weg beschreiten möchte, ist zwingend daran gebunden, zunächst in einer psychotherapeutischen Sprechstunde ein Erstgespräch zu führen. Dort stellt der Therapeut fest, ob eine Behandlung notwendig ist und wie schnell diese erfolgen sollte. „Die Psychotherapeuten sind grundsätzlich verpflichtet, innerhalb von vier bis sechs Wochen einen Termin für ein solches Erstgespräch anzubieten“, sagt Munz. Gelingt es nicht, selbst einen solchen Termin zu vereinbaren, hilft die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV ).
Wird dort im Erstgespräch eine dringend behandlungsbedürftige Krise diagnostiziert, besteht laut Informationen der BPtK ein Rechtsanspruch auf eine sogenannte Akutbehandlung. „Kann ein Psychologischer Psychotherapeut nicht direkt in eine Akutbehandlung vermitteln, kann erneut die Terminservicestelle die Vermittlung übernehmen und einen freien Platz suchen“, sagt Munz. Diese springt auch ein, wenn eine zeitnahe Psychotherapie erforderlich ist, sagt ein Sprecher der Barmer Krankenkasse.
Gelingt der KV dies nicht, gebe die Gesetzgebung die Terminvermittlung in eine Krankenhausambulanz vor, sagt Munz. Erfahrungsgemäß ist jedoch auch dies schwierig – vor allem im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Erst nach dieser Abfolge kann bei der gesetzlichen Versicherung ein Antrag auf Kostenübernahme bei einem privaten Psychotherapeuten, also bei einem Therapeuten ohne Kassenzulassung, gestellt werden. Voraussetzung allerdings: Zu diesem Zeitpunkt darf die Behandlung noch nicht begonnen haben. Eine Überweisung des Hausarztes ist grundsätzlich für eine Psychotherapie nicht erforderlich. Generell könne man in der derzeitigen Lage jedem Betroffenen dazu raten, sich ergänzend frühzeitig Unterstützung bei der Krankenkasse zu holen. „Schildern Sie Ihr Problem bei der Therapeutensuche und erkundigen Sie sich nach der Möglichkeit einer Kostenübernahme von Privattherapie“, sagt eine Sprecherin der TK Nordrhein-Westfalen. Vieles ließe sich bereits in einem Telefongespräch miteinander klären.
Hilfe in psychischen Extremsituationen Zur Versorgung in schweren, lebensgefährlichen psychischen Krisen – bei denen Suizidabsichten bestehen – sollte man nicht zögern und sich sofort Hilfe holen. Dazu gibt es die Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 oder als direkte Anlaufstelle jede