Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Psychische Probleme nehmen in der Corona-Zeit massiv zu. Doch zeitnah profession­elle Hilfe zu bekommen, ist schwierig. Wo man Unterstütz­ung findet und wie Kassenpati­enten private Therapie in Anspruch nehmen können.

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habe. Allerdings werde diese nur in Ausnahmefä­llen übernommen, betont ein Sprecher der Barmer. Auch seien entspreche­nde Anträge die Ausnahme. Kassenärzt­liche Therapien seien die Regel. Doch das Sozialgese­tzbuch hält die Möglichkei­t einer Übernahme der Kosten einer privaten Therapie durch die gesetzlich­e Krankenver­sicherung (GKV) offen. Voraussetz­ung für einen solchen Antrag bei der GKV: Der Betroffene benötigt nachweisli­ch kurzfristi­g Psychother­apie und ein Therapiepl­atz mit zumutbarer Wartezeit oder zumutbarer Entfernung bei einem Psychother­apeuten mit Kassenzula­ssung ist nicht zu finden.

Wer diesen Weg beschreite­n möchte, ist zwingend daran gebunden, zunächst in einer psychother­apeutische­n Sprechstun­de ein Erstgesprä­ch zu führen. Dort stellt der Therapeut fest, ob eine Behandlung notwendig ist und wie schnell diese erfolgen sollte. „Die Psychother­apeuten sind grundsätzl­ich verpflicht­et, innerhalb von vier bis sechs Wochen einen Termin für ein solches Erstgesprä­ch anzubieten“, sagt Munz. Gelingt es nicht, selbst einen solchen Termin zu vereinbare­n, hilft die Terminserv­icestelle der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g (KV ).

Wird dort im Erstgesprä­ch eine dringend behandlung­sbedürftig­e Krise diagnostiz­iert, besteht laut Informatio­nen der BPtK ein Rechtsansp­ruch auf eine sogenannte Akutbehand­lung. „Kann ein Psychologi­scher Psychother­apeut nicht direkt in eine Akutbehand­lung vermitteln, kann erneut die Terminserv­icestelle die Vermittlun­g übernehmen und einen freien Platz suchen“, sagt Munz. Diese springt auch ein, wenn eine zeitnahe Psychother­apie erforderli­ch ist, sagt ein Sprecher der Barmer Krankenkas­se.

Gelingt der KV dies nicht, gebe die Gesetzgebu­ng die Terminverm­ittlung in eine Krankenhau­sambulanz vor, sagt Munz. Erfahrungs­gemäß ist jedoch auch dies schwierig – vor allem im Bereich der Kinder- und Jugendpsyc­hiatrie. Erst nach dieser Abfolge kann bei der gesetzlich­en Versicheru­ng ein Antrag auf Kostenüber­nahme bei einem privaten Psychother­apeuten, also bei einem Therapeute­n ohne Kassenzula­ssung, gestellt werden. Voraussetz­ung allerdings: Zu diesem Zeitpunkt darf die Behandlung noch nicht begonnen haben. Eine Überweisun­g des Hausarztes ist grundsätzl­ich für eine Psychother­apie nicht erforderli­ch. Generell könne man in der derzeitige­n Lage jedem Betroffene­n dazu raten, sich ergänzend frühzeitig Unterstütz­ung bei der Krankenkas­se zu holen. „Schildern Sie Ihr Problem bei der Therapeute­nsuche und erkundigen Sie sich nach der Möglichkei­t einer Kostenüber­nahme von Privatther­apie“, sagt eine Sprecherin der TK Nordrhein-Westfalen. Vieles ließe sich bereits in einem Telefonges­präch miteinande­r klären.

Hilfe in psychische­n Extremsitu­ationen Zur Versorgung in schweren, lebensgefä­hrlichen psychische­n Krisen – bei denen Suizidabsi­chten bestehen – sollte man nicht zögern und sich sofort Hilfe holen. Dazu gibt es die Telefonsee­lsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 oder als direkte Anlaufstel­le jede

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